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Das Kind ist fünf, will mit zum Bäcker, und auf der Sitzbank hinten reichen seine Füße nicht bis zu den Rasten. Bei Amazon gibt es dafür Kindersitze zum Aufschnallen und Gurte, die Fahrer und Kind verbinden. Was davon das Gesetz verlangt und was ein Hersteller belegt, sind zwei verschiedene Fragen.
Rechtsstand aus StVO, StVZO, FeV und Bußgeldkatalog, geprüft am 11.10.2026. Angebote auf amazon.de und Herstellerseiten geprüft am 14.10.2026. Kein Test, keine Eigenmessung.
Die Kernzahl: Unter sieben Jahren darf ein Kindersitz den Beifahrersitz ersetzen
Auf Krafträdern darf niemand ohne besonderen Sitz mitfahren (§ 21 Abs. 1 StVO), und § 35a Abs. 9 StVZO verlangt einen Beifahrersitz. Für Kinder unter sieben Jahren macht dieselbe Vorschrift eine Ausnahme: Statt des Beifahrersitzes genügt ein besonderer Sitz für das Kind, wenn Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen verhindern, dass die Füße des Kindes in die Speichen geraten.
Der Kindersitz ist also eine erlaubte Alternative, keine Pflicht. Dazu kommt § 61 StVZO: Ein Motorrad, das einen Beifahrer mitnehmen darf, braucht auf beiden Seiten Fußstützen und ein Haltesystem für ihn.
Ein Mindestalter für das mitfahrende Kind nennt keine dieser Vorschriften. Eine Altersgrenze gibt es nur für den Fahrer auf dem Mofa und dem 25-km/h-Kleinkraftrad: Wer dort ein Kind unter sieben Jahren mitnimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Kinder als Mitfahrer auf Motorrad, Roller und Mofa · geprüft am 15.10.2026
- nur mit eigenem Sitz — Auf Krafträdern ohne besonderen Sitz dürfen keine Personen mitgenommen werden. gesetze-im-internet.de
- Beifahrersitz Pflicht — Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen einen Sitz für den Beifahrer haben. gesetze-im-internet.de
- unter 7: Kindersitz + Speichenschutz — Ausnahme für Kinder unter sieben Jahren: Statt des Beifahrersitzes genügt ein besonderer Sitz für das Kind, wenn Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen verhindern, dass die Füße des Kindes in die Speichen geraten. gesetze-im-internet.de
- Fußstützen und Haltesystem für Beifahrer — Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für Fahrer und Beifahrer auf beiden Seiten Fußstützen haben; darf ein Beifahrer mitfahren, ist außerdem ein Haltesystem für ihn vorgeschrieben. gesetze-im-internet.de
- Mofa: Kindersitz für unter 7 zulässig — Auf Mofas dürfen besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren angebracht sein, ohne dass das Mofa dadurch fahrerlaubnispflichtig wird. gesetze-im-internet.de
- Fahrer mind. 16 bei Kind unter 7 — Wer ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa oder einem auf 25 km/h beschränkten Kleinkraftrad mitnimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein. gesetze-im-internet.de
- Helmpflicht auch für Kinder — Die Helmpflicht auf Krafträdern über 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gilt auch für alle, die mitfahren – also auch für Kinder. gesetze-im-internet.de
- 60 € / 70 € — Wer beim Führen eines Kraftrads ein Kind ohne Schutzhelm befördert, zahlt laut Bußgeldkatalog 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro (lfd. Nr. 99.1 und 99.2). gesetze-im-internet.de
- 5 € — Ein Verstoß gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen nach § 21 Absatz 1, 2 oder 3 StVO, etwa die Mitnahme ohne besonderen Sitz, kostet laut Bußgeldkatalog 5 Euro (lfd. Nr. 97). gesetze-im-internet.de
- Maßstab: Richtlinie 93/32/EWG — Für das Haltesystem nach § 61 Absatz 1 StVZO verweist die StVZO auf den Anhang der Richtlinie 93/32/EWG über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen, geändert durch die Richtlinie 1999/24/EG. gesetze-im-internet.de
- Gurt/Griff 2.000 N · zwei Griffe je 1.000 N — Das Haltesystem besteht aus einem Haltegurt oder einem oder mehreren Haltegriffen. Ein Haltegurt (am Sitz oder an anderen Teilen des Rahmens) und ein einzelner Haltegriff müssen eine senkrechte Zugkraft von 2.000 N ohne Riss oder Bruch aufnehmen; bei zwei Haltegriffen – je einer auf jeder Seite, symmetrisch – muss jeder Griff 1.000 N aufnehmen. eur-lex.europa.eu
- EU: 2.000 N (Gurt/Griff) · 1.000 N (zwei Griffe) — Bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen, die für mindestens einen Beifahrer ausgelegt sind und für ihn keine Sicherheitsgurte haben, ist ein Beifahrer-Haltegriff-System vorgeschrieben: ein Gurt oder ein Haltegriff, der 2.000 N aushält, oder zwei Haltegriffe, die gleichzeitig 1.000 N aushalten müssen. Andere Fahrzeugteile, die mit dem Haltesystem verwechselt werden könnten, sind nur zulässig, wenn sie dieselben Anforderungen erfüllen. gilt seit 01.01.2016 · eur-lex.europa.eu
- 1.700 N · Fußfläche 300 × 110 mm — Fußstützen, Bodenplatten oder Fahrzeugboden für Fahrer und Beifahrer müssen eine senkrechte Druckkraft von 1.700 N ohne funktionsschädliche Verformung aushalten und Platz für einen Fuß von mindestens 300 mm Länge und 110 mm Breite bieten; ein Kontakt von Fuß oder Bein mit beweglichen Teilen wie dem Reifen darf im Betrieb nicht möglich sein. gilt seit 01.01.2016 · eur-lex.europa.eu
- Motorrad-Kindersitz nicht in der Prüfzeichen-Liste — Die Liste der Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, nennt „Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen“ mit Verweis auf § 35a Absatz 12 StVZO und § 21 Absatz 1a StVO (Sitze mit Gurtpflicht). Kindersitze oder Haltegurte für Krafträder führt die Liste nicht eigens auf. gesetze-im-internet.de
- Nachrüstung: § 19 StVZO (siehe Anbauteile) — Ob ein nachgerüsteter Kindersitz oder ein zusätzliches Haltesystem die Betriebserlaubnis des Motorrads berührt, richtet sich nach § 19 StVZO: Sie bleibt bestehen, wenn für das Teil eine ABE, eine Bauartgenehmigung oder eine EU- bzw. UN-Genehmigung vorliegt und Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet sind; sie erlischt, wenn durch die Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. gesetze-im-internet.de
- ohne Gurte: keine Kinder unter 3 (Wortlaut) — § 21 Absatz 1b StVO: In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden; Kinder ab drei Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen dort auf dem Rücksitz sitzen. Ausgenommen sind nach dem Wortlaut nur Kraftomnibusse; Krafträder werden in dem Absatz weder genannt noch ausgenommen. gesetze-im-internet.de
- Begründung nennt nur M1, N1, N2, N3 — Laut amtlicher Begründung wurde Absatz 1b im Jahr 2006 eingefügt, weil die Richtlinie 2003/20/EG die Beförderung von Kindern unter drei Jahren in nicht mit Gurten ausgerüsteten Fahrzeugen der Klassen M1, N1, N2 und N3 (Pkw und Lkw) nicht gestattet. Krafträder erwähnt die Begründung nicht. dserver.bundestag.de
- EU-Vorgabe: nur Fahrzeuge mit mind. 4 Rädern — Die EU-Richtlinie über die Gurtanlegepflicht, auf die Absatz 1b zurückgeht, gilt nur für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 bis M3 und N1 bis N3 mit mindestens vier Rädern und mehr als 25 km/h; das Verbot für Kinder unter drei Jahren in Fahrzeugen ohne Sicherheitssysteme betrifft dort die Klassen M1, N1, N2 und N3. eur-lex.europa.eu
- § 21 Abs. 1b: kein Bußgeldtatbestand — Ein Verstoß gegen § 21 Absatz 1b StVO ist in der Liste der Ordnungswidrigkeiten nicht aufgeführt: § 49 Absatz 1 Nummer 20 StVO nennt aus § 21 nur Absatz 1 Satz 1 oder 4, Absatz 1a, Absatz 2 und Absatz 3. Der Bußgeldkatalog enthält dafür keinen eigenen Tatbestand. gesetze-im-internet.de
Ein Haltegurt ist kein Sitz
Die meisten Treffer bei der Suche nach „Motorrad Kindersitz“ sind Gurte: Das Kind trägt eine Weste oder einen Gürtel mit Griffen, manche Modelle werden zusätzlich um den Fahrer geschnallt. An der Sitzpflicht ändert das nichts, denn § 21 StVO knüpft die Mitnahme an einen besonderen Sitz.
Auch das Haltesystem aus § 61 StVZO gehört zur Ausrüstung des Fahrzeugs. Ob ein Gurt am Körper von Fahrer und Kind als dieses Haltesystem zählt, steht nicht in der Vorschrift; die technischen Anforderungen stehen in einem Anhang, den ich nicht ausgewertet habe. Mitnahme ohne besonderen Sitz kostet laut Bußgeldkatalog 5 Euro (lfd. Nr. 97).
Warum hier kein Produktvergleich steht
Geprüft habe ich 17 Angebote auf amazon.de, 16 waren lieferbar. Für keines fand ich beim Hersteller Angaben zu Alter, Höchstgewicht des Kindes, Befestigung oder Genehmigung:
| Angebotsart | Marken laut Amazon | lieferbar am 14.10.2026 | Herstellerdaten |
|---|---|---|---|
| Kindersitz zum Anbau | Givi S650 | 2 von 3 Angeboten, über Drittanbieter | keine, auf givi.it nicht mehr geführt |
| Kinder-Haltegurt oder -weste mit Griffen | Jolik, Aisny, YUJUVI, SANOU, LIBRNTY, Funmo, Baiyouli, IGTOPS, RekoTandem und Generisch | 12 von 12 | keine Herstellerseite, jolik.com ist geparkt |
| Sozius-Haltegriff zum Umschnallen, „für Kinder und Beifahrer“ | Selotrot, SUPRBIRD | 2 von 2 | keine Herstellerseite gefunden |
Altersspannen stehen bei den Gurten nur im Angebotstitel und unterscheiden sich von Angebot zu Angebot. Angebotstexte übernehme ich nicht als Daten, siehe So prüfe ich.
Der Kindersitz ist ein Anbauteil: Betriebserlaubnis und Zuladung
Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis unter anderem, wenn durch eine Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Beim Anbau erlischt sie nicht, wenn für das Teil eine Allgemeine Betriebserlaubnis, eine Bauartgenehmigung oder eine e-/E-Genehmigung vorliegt und die Einbauanweisungen beachtet sind (§ 19 Abs. 3 StVZO). Für keines der Angebote aus der Tabelle ist eine solche Genehmigung beim Hersteller belegt.
Kind und Sitz gehen außerdem von der Zuladung ab. Die Zulassungsbescheinigung Teil I nennt keine Zuladung; zulässige Gesamtmasse (F.2) minus Leermasse (G) ergibt, was Fahrer, Beifahrer, Gepäck und Zubehör zusammen wiegen dürfen. Das ist eine eigene Rechnung, keine amtliche Angabe; ein Topcase zählt mit.
Die Helmpflicht gilt auch für das Kind
§ 21a StVO verlangt auf Krafträdern über 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm, auch für alle, die mitfahren. Wer ein Kind ohne Schutzhelm mitnimmt, zahlt laut Bußgeldkatalog 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro. Neun Kinderhelme mit ECE 22.06 nach Herstellerdaten stehen im Kinderhelm-Vergleich:
LS2 FF812 Kid Solid — Integralhelm für Kinder, ECE 22.06, Matt Black, Größe M
nach Datenblatt bewertet- Bauart Integralhelm
- Norm laut Hersteller ECE 22.06
- Kleinste Größe ab Kopfumfang 47 cm
- Größen laut Hersteller S 47–48, M 49–50, L 51–52 cm (1 Schale)
Daten laut ls2helmets.com
Die Fallstricke
- Gurt statt Sitz. Ein Haltegurt ersetzt den besonderen Sitz nicht, auch wenn „Kindersitz“ im Titel steht.
- Kindersitz ohne Speichenschutz. Die Ausnahme für Kinder unter sieben Jahren gilt nur, wenn Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen die Füße von den Speichen fernhalten.
- Fußstützen, die das Kind nicht erreicht. § 61 StVZO verlangt Fußstützen am Fahrzeug; ob die Beine des Kindes sie erreichen, regelt die Vorschrift nicht.
- Mofa-Regel aufs Motorrad übertragen. Die 16 Jahre für den Fahrer gelten für Mofa und 25-km/h-Kleinkraftrad; fürs Motorrad zählt die Führerscheinklasse, siehe Motorradführerschein-Alter.
- Altersangabe aus dem Angebotstitel. Sie stammt vom Verkäufer, nicht vom Hersteller.
Was praktisch hilft
- Erst das Motorrad prüfen. Beifahrersitz, Fußstützen auf beiden Seiten und Haltesystem: Dann geht es nach § 35a und § 61 StVZO ohne Kindersitz.
- Unter sieben Jahren den Speichenschutz klären, wenn ein Kindersitz den Beifahrersitz ersetzt.
- Genehmigung und Einbauanweisung verlangen. Ohne ABE oder e-/E-Genehmigung bleibt offen, ob der Anbau die Betriebserlaubnis berührt.
- Zuladung rechnen. F.2 minus G, davon Fahrer, Kind, Sitz und Gepäck abziehen. Fahrzeuggewichte mit Quelle stehen im Motorrad-Vergleich.
- Helm nach Kopfumfang kaufen. Wie man misst, steht bei der Helmgröße; Bekleidung nach Norm bei der Motorradbekleidung.
Was ich noch nicht weiß
- Die Herstellerdaten zum Givi S650. Bei Amazon lieferbar, auf givi.it nicht mehr zu finden. Alter, Gewichtsgrenze und Befestigung müssten in Produktseite oder Montageanleitung stehen; ohne sie bleibt offen, für welches Kind der Sitz gedacht ist.
- Wer hinter den Gurt-Marken steht. Belastbarkeit und Prüfung müssten auf einer Herstellerseite oder in einer Konformitätserklärung stehen; gefunden habe ich keine.
- Was der Anhang zu § 61 StVZO vom Haltesystem verlangt. Erst damit ließe sich sagen, ob ein Gurt am Körper des Fahrers als Haltesystem zählt.
- Ob es Kindersitze mit ABE oder e-Genehmigung gibt. Davon hängt ab, ob der Anbau die Betriebserlaubnis berührt.
Häufige Fragen
Ist ein Kindersitz auf dem Motorrad Pflicht?
Nein, nicht allgemein. Pflicht ist ein besonderer Sitz: Nach § 21 Abs. 1 StVO darf auf Krafträdern niemand ohne einen solchen Sitz mitfahren, und § 35a Abs. 9 StVZO verlangt für Beifahrer einen Beifahrersitz. Ein Kind kann also auf dem normalen Beifahrersitz mitfahren, wenn das Motorrad dafür eingerichtet ist, mit Fußstützen auf beiden Seiten und einem Haltesystem nach § 61 StVZO. Der Kindersitz ist eine Ausnahme für Kinder unter sieben Jahren: Er darf den Beifahrersitz ersetzen, wenn Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen verhindern, dass die Füße des Kindes in die Speichen geraten.
Darf man ein Kind mit Haltegurt auf dem Motorrad mitnehmen?
Nur auf einem besonderen Sitz; der Haltegurt ersetzt ihn nicht. Die Mitnahme hängt nach § 21 StVO am besonderen Sitz: Das Kind braucht den Beifahrersitz oder, wenn es unter sieben Jahre alt ist, einen eigenen Kindersitz mit Speichenschutz. Ob ein Gurt, den Fahrer und Kind am Körper tragen, als Haltesystem im Sinne von § 61 StVZO zählt, steht nicht im Gesetzestext; die Vorschrift richtet sich an die Ausrüstung des Fahrzeugs. Für die Gurte, die ich auf amazon.de gefunden habe, gibt es keine Herstellerseite mit Angaben zu Belastbarkeit oder Prüfung.
Ab wann darf ein Kind auf dem Motorrad mitfahren?
Ein Mindestalter für das mitfahrende Kind steht weder in § 21 StVO noch in § 35a StVZO noch in § 10 FeV. Geregelt sind der Sitz, die Fußstützen und der Helm. Das Kind braucht einen besonderen Sitz; unter sieben Jahren genügt statt des Beifahrersitzes ein Kindersitz, wenn ein Speichenschutz vorhanden ist. Die Helmpflicht aus § 21a StVO gilt für alle Mitfahrenden. Eine Altersgrenze gibt es nur für den Fahrer auf Mofa und 25-km/h-Kleinkraftrad: Wer dort ein Kind unter sieben Jahren mitnimmt, muss mindestens 16 sein.
Darf ein Kind auf dem Roller mitfahren?
Ein 125er-Roller ist ein Kraftrad der Klasse A1 (bis 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW), für ihn gelten dieselben Regeln wie für das Motorrad. Auf dem 125er braucht das Kind also einen besonderen Sitz, das Fahrzeug Fußstützen für den Beifahrer und ein Haltesystem; unter sieben Jahren genügt ein Kindersitz mit Speichenschutz. Auf einem Mofa oder einem auf 25 km/h beschränkten Kleinkraftrad muss der Fahrer mindestens 16 sein, wenn ein Kind unter sieben mitfährt; ein Kindersitz macht das Mofa laut § 4 FeV nicht fahrerlaubnispflichtig. Die Helmpflicht gilt auf Krafträdern über 20 km/h, also auch auf dem Roller und für das Kind.
Was kostet es, ein Kind ohne Helm auf dem Motorrad mitzunehmen?
Laut Bußgeldkatalog 60 Euro, wenn ein Kind ohne Schutzhelm mitfährt, und 70 Euro, wenn es mehrere Kinder sind (lfd. Nr. 99.1 und 99.2). Fährt jemand ohne besonderen Sitz mit, sind es laut lfd. Nr. 97 des Bußgeldkatalogs 5 Euro. Grundlage der Helmpflicht ist § 21a StVO: Auf Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h müssen alle einen geeigneten Schutzhelm tragen, die mitfahren. Die Kinderhelme mit ECE 22.06 im Kinderhelm-Vergleich beginnen laut Herstellern bei 47 cm Kopfumfang; Fahrradhelme sind nach einer anderen Norm geprüft.
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