Vor dem Café ist jeder Autoparkplatz belegt, auf dem breiten Gehweg daneben stehen schon zwei Roller. Das Motorrad passt locker dazwischen, und die Frage ist, ob das erlaubt ist oder nur geduldet wird, bis jemand ein Foto macht.
Die kurze Antwort: Ein Motorrad ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Fahrzeug wie ein Auto und parkt nach denselben Regeln. Die Fundstellen und Bußgelder stehen in zwei Tabellen auf dieser Seite, beide aus der Faktendatei mit Prüfdatum.
Auf dem Gehweg parkt ein Motorrad nur, wo ein Schild es erlaubt
Für das Parken gilt § 12 StVO, und dort gibt es keine Ausnahme für Krafträder. Auf dem Gehweg darf ein Motorrad nur stehen, wo Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Dass Roller und Motorräder in vielen Städten auf Gehwegen stehen, ändert an der Regel nichts. Was das Parken auf dem Gehweg kostet und ab wann eine Behinderung hinzukommt, steht in der Tabelle mit der Nummer im Bußgeldkatalog.
§ 12 Abs. 6 StVO verlangt außerdem, platzsparend zu parken. Ob ein Motorrad auf einer Pkw-Parkfläche quer stehen darf oder ob sich zwei Motorräder eine Fläche teilen, beantwortet die Tabelle, soweit Gesetz und Verordnung es regeln.
Parkscheibe, Parkuhr und Parkschein gelten auch fürs Motorrad
§ 13 StVO unterscheidet nicht nach Fahrzeugart. Wo ein Schild die Parkscheibe verlangt, braucht auch das Motorrad eine von außen gut lesbare Parkscheibe nach Bild 318. Wo eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat steht, gilt die Pflicht zum Parkschein ebenso. Ob eine Stadt Krafträder von der Gebühr befreit, steht in ihrer Parkgebührenordnung oder auf einem Zusatzzeichen, nicht in der StVO.
Am Motorrad ist das vor allem eine Frage der Befestigung, weil Windschutzscheibe und Armaturenbrett fehlen. Was es dafür gibt und warum elektronische Parkscheiben laut Hersteller fürs Auto gebaut sind, steht auf der Seite Parkscheibe fürs Motorrad.
Motorrad parken: Gehweg, Parkschein, Parkscheibe · geprüft am 15.10.2026
- Parken = Fahrzeug verlassen oder > 3 Minuten — Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt im Sinne der StVO – auch mit dem Motorrad. gesetze-im-internet.de
- Seitenstreifen oder rechter Fahrbahnrand — Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen oder Parkstreifen zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist, sonst der rechte Fahrbahnrand. Eine eigene Ausnahme, die Motorrädern das Parken auf dem Gehweg allgemein erlaubt, enthält die StVO nicht. gesetze-im-internet.de
- Gehweg nur mit Zeichen 315 oder Markierung — Auf Gehwegen darf nur geparkt werden, wo es durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung erlaubt ist – dann nur auf dem rechten Gehweg, in Einbahnstraßen rechts oder links, und nur in der Aufstellungsart des Zeichens. gesetze-im-internet.de
- 55–100 € · ab Behinderung 1 Punkt — Unzulässiges Parken auf Geh- oder Radwegen kostet 55 €, mit Behinderung oder länger als eine Stunde 70 €, beides zusammen 80 €; mit Gefährdung 80 €, mit Sachbeschädigung 100 €. Ab der Stufe „mit Behinderung“ oder „länger als eine Stunde“ gibt es einen Punkt. gesetze-im-internet.de
- Parkschein von außen gut lesbar — An Parkscheinautomaten darf nur mit einem Parkschein geparkt werden, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht ist. Eine Sonderregel für Motorräder gibt es nicht. gesetze-im-internet.de
- Zeiger auf die nächste halbe Stunde — Ist per Zusatzzeichen eine Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, muss sie von außen gut lesbar sein und der Zeiger auf den Strich der halben Stunde gestellt werden, die dem Ankommen folgt. Erlaubt ist nur die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit. gesetze-im-internet.de
- Handyparken ersetzt den Parkschein — Parkuhr, Parkschein oder Parkscheibe müssen nicht betätigt werden, soweit Gebühr und Parkzeit auch über elektronische Einrichtungen wie Mobiltelefone (Handyparken) sichergestellt werden können – solange diese funktionieren. gesetze-im-internet.de
- keine Werbung auf der Vorderseite — Auf der Vorderseite der Parkscheibe sind Zusätze, auch Werbung, nicht zulässig. Einzelheiten zur Gestaltung der Parkscheibe gibt das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt bekannt. verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- 20–40 € — Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein, an einer abgelaufenen Parkuhr oder über die Höchstparkdauer kostet 20 € (bis 30 Minuten), 25 € (bis 1 Stunde), 30 € (bis 2 Stunden), 35 € (bis 3 Stunden) und 40 € (länger). gesetze-im-internet.de
- Zeichen 314/315 + Kraftrad-Sinnbild — Parkplätze können per Zusatzzeichen auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt sein. Das Sinnbild „Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas“ auf einem Zusatzzeichen unter Zeichen 314 oder 315 kennzeichnet so einen Motorradparkplatz. gesetze-im-internet.de
- 10–30 € — Wer entgegen Zeichen 315 oder 314 mit Zusatzzeichen parkt (etwa auf einem Parkplatz, den ein Zusatzzeichen einer anderen Fahrzeugart vorbehält), zahlt 10 €, mit Behinderung 15 €, länger als drei Stunden 20 €, beides 30 €. gesetze-im-internet.de
- platzsparend · 10 € — Es ist platzsparend zu parken; wer das nicht tut, zahlt 10 €. gesetze-im-internet.de
- nachts nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn — Krafträder dürfen bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen gelassen werden, weil sie sich ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernen lassen. gesetze-im-internet.de
Ein Motorradparkplatz ist ein Parkplatzschild mit Zusatzzeichen
Ausgewiesene Motorradparkplätze erkennt man am Parkplatzschild mit einem Zusatzzeichen, das ein Kraftrad zeigt; welche Zusatzzeichen das sind, nennt die Tabelle oben. Ein Auto darf dort nicht parken. Umgekehrt darf ein Motorrad auf einem normalen Pkw-Parkplatz stehen, wenn kein Zusatzzeichen die Fläche anderen Fahrzeugen vorbehält.
Wo man einen Motorradparkplatz findet
Wer „Motorrad Parkplatz“ sucht, sucht meistens einen in der Nähe. Eine bundesweite amtliche Liste gibt es nicht, ich habe keine gefunden. Die Standorte legt die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde fest; viele Städte veröffentlichen ihre Abstellflächen auf der eigenen Website oder im Stadtplan. In Parkhäusern und Tiefgaragen gilt die Hausordnung des Betreibers, nicht die StVO. Ob Motorräder dort einfahren dürfen und was sie zahlen, steht am Eingang.
Durch die Rettungsgasse fährt kein Motorrad
§ 11 Abs. 2 StVO verlangt, bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen außerorts eine Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge zu bilden. Die Gasse ist für diese Fahrzeuge da. Für Motorräder macht die StVO keine Ausnahme, auch nicht bei Hitze im Stau. Was das unerlaubte Durchfahren kostet und ob Punkte oder ein Fahrverbot dazukommen, steht in der zweiten Tabelle.
Zwischen stehenden Autos hindurchzufahren ist ebenfalls keine Sonderregel für Motorräder. Was dafür im Bußgeldkatalog steht, nennt die Tabelle mit Nummer.
Nebeneinander fahren dürfen nach § 2 Abs. 4 StVO nur Radfahrer
§ 2 Abs. 4 StVO erlaubt das Nebeneinanderfahren ausdrücklich Radfahrern. Für Krafträder steht dort nichts dergleichen. In der Gruppe fahren Motorräder deshalb hintereinander. Versetztes Fahren ist verbreitet, steht aber in keiner Vorschrift. Den geschlossenen Verband nach § 27 StVO gibt es nur für Radfahrende; ein Verband aus Kraftfahrzeugen braucht eine Erlaubnis. Was dazu und zum Abstand gilt, steht im Kasten darunter.
Wer in der Kolonne fährt, spricht sich vorher ab: Reihenfolge, Treffpunkte, wer zuletzt fährt. Unterwegs hilft ein Intercom; was § 23 StVO zu Headsets sagt, steht auf der Intercom-Seite. Am Tag gilt für Motorräder nach § 17 Abs. 2a StVO Abblendlicht oder Tagfahrlicht.
Verkehrsregeln fürs Motorrad: Rettungsgasse, Gruppe, Überholen, Licht · geprüft am 15.10.2026
- Gasse zwischen linkem und zweitem Streifen — Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, müssen sie zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge bilden. Das gilt auch für Motorräder. gesetze-im-internet.de
- 240–320 € · 1 Monat Fahrverbot · 2 Punkte — Wer die Rettungsgasse unberechtigt mit einem Fahrzeug benutzt – etwa mit dem Motorrad durch den Stau fährt –, zahlt 240 € und bekommt einen Monat Fahrverbot; mit Behinderung 280 €, mit Gefährdung 300 €, mit Sachbeschädigung 320 €. Dazu kommen zwei Punkte. gesetze-im-internet.de
- 200–320 € · 1 Monat Fahrverbot · 2 Punkte — Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 € und bekommt einen Monat Fahrverbot; mit Behinderung 240 €, mit Gefährdung 280 €, mit Sachbeschädigung 320 €, jeweils mit Fahrverbot. Dazu kommen zwei Punkte. gesetze-im-internet.de
- Nebeneinander: Erlaubnis nur für Fahrräder — Das Nebeneinanderfahren erlaubt die StVO ausdrücklich nur mit Fahrrädern. Für Motorräder gilt das allgemeine Gebot, möglichst weit rechts zu fahren; eine Regel zum versetzten Fahren in der Gruppe enthält die StVO nicht. gesetze-im-internet.de
- Verband ab 16 nur für Radfahrende — Die Regel „ab 16 Teilnehmenden geschlossener Verband, dann zu zweit nebeneinander“ gilt nur für Radfahrende (mehr als 15). Ein Kraftfahrzeugverband gilt nur als geschlossen, wenn jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet ist. gesetze-im-internet.de
- Kfz-Verband nur mit Erlaubnis · 40 € — Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch; das ist eine erlaubnispflichtige Veranstaltung. Wer sie ohne Erlaubnis veranstaltet, zahlt 40 €. Eine normale Gruppenausfahrt ohne Verbandskennzeichnung ist kein Verband – jede Maschine fährt dann nach den allgemeinen Regeln. gesetze-im-internet.de
- Anhalteweg als Abstand · ab 25 € — Der Abstand zum Vorausfahrenden muss in der Regel so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen hinter ihm gehalten werden kann. Zu geringer Abstand kostet bis 80 km/h 25 €, darüber und abhängig vom Abstand mehr. gesetze-im-internet.de
- rechts überholen: 30 € / 100 € + 1 Punkt — Überholt wird links. Rechts überholen kostet innerorts 30 € und außerorts 100 € plus einen Punkt. Das erlaubte Rechtsüberholen an wartenden Fahrzeugen mit mäßiger Geschwindigkeit gilt nur für Rad- und Mofafahrende, nicht für Motorräder. gesetze-im-internet.de
- kein eigener Tatbestand — Für das Durchschlängeln zwischen stehenden oder langsamen Fahrzeugreihen hat der Bußgeldkatalog keinen eigenen Tatbestand. Je nach Lage kommen Rechtsüberholen (30 € bzw. 100 €), zu geringer Seitenabstand beim Überholen (30 €) oder – auf Autobahnen und mehrstreifigen Außerortsstraßen – das unberechtigte Benutzen der Rettungsgasse (ab 240 € und Fahrverbot) in Betracht. gesetze-im-internet.de
- 1,5 m innerorts · 2 m außerorts — Beim Überholen ist ausreichender Seitenabstand Pflicht. Gegenüber zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden sind es mit dem Kraftfahrzeug innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. Verstöße kosten 30 €, mit Sachbeschädigung 35 €. gesetze-im-internet.de
- Zeichen 276 gilt auch fürs Motorrad — Zeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) verbietet das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und von Krafträdern mit Beiwagen. Auch Motorradfahrende dürfen dort also keine Autos überholen. Ein Verstoß kostet 150 €, mit Gefährdung 250 € und einen Monat Fahrverbot. gesetze-im-internet.de
- Licht auch am Tag · 10 € — Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschaltetem Tagfahrlicht fahren; bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht ist Abblendlicht Pflicht. Verstöße kosten 10 €, mit Gefährdung 15 €, mit Sachbeschädigung 35 €. gesetze-im-internet.de
- unnötiger Lärm 80 € · Hin- und Herfahren 100 € — Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sind verboten, ebenso unnützes Hin- und Herfahren innerorts, wenn andere dadurch belästigt werden. Das kostet 80 € bzw. 100 €. gesetze-im-internet.de
Fallstricke
- Geduldet heißt nicht erlaubt. Dass auf einem Gehweg schon Roller stehen, macht das Parken dort nicht rechtmäßig.
- Parkscheibe vergessen, weil kein Auto. § 13 StVO gilt für Krafträder genauso; ein Zettel ersetzt die Scheibe nicht.
- Motorradparkplatz mit dem Auto. Zeigt das Zusatzzeichen ein Kraftrad, ist die Fläche für Krafträder reserviert, auch wenn sie leer ist.
- Rettungsgasse als Abkürzung. Sie ist für Einsatzfahrzeuge da, nicht fürs Motorrad im Stau.
- Nebeneinander auf einem Fahrstreifen. Was für Radfahrer gilt, gilt für Krafträder nicht.
Was praktisch hilft
- Erst das Schild lesen, dann parken. Parkscheibe, Parkschein, Zusatzzeichen für Krafträder: Alles steht am Schild, nicht im Kopf der anderen Fahrer.
- Abschließen, auch kurz. In der Stadt hält ein Bremsscheibenschloss das Rad fest, ein Helmschloss den Helm am Motorrad.
- Für länger draußen planen. Wer ohne Garage parkt, findet Abdeckungen unter Abdeckplane und Faltgarage, Ortung unter GPS-Tracker.
- Saison und Papiere im Blick. Ein Motorrad mit Saisonkennzeichen darf außerhalb der Saison nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen; die Regeln dazu stehen auf der eigenen Seite.
Was ich noch nicht weiß
- Welche Städte Krafträder von Parkgebühren befreien. Das steht in jeder Parkgebührenordnung einzeln; eine Übersicht mit amtlicher Quelle habe ich nicht gefunden.
- Wo die Parkscheibe am Motorrad sitzen muss. Die StVO verlangt Lesbarkeit von außen, nennt aber keinen Ort am Kraftrad.
- Eine Liste aller Motorradparkplätze. Sie läge bei den Gemeinden; bundesweit gesammelt gibt es sie amtlich nicht.
Häufige Fragen
Dürfen Motorräder auf dem Gehweg parken?
Nur dort, wo Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt. § 12 StVO macht für Krafträder keine Ausnahme, ein Motorrad ist dort ein Fahrzeug wie ein Auto. Dass Roller und Motorräder in manchen Straßen auf dem Gehweg stehen, wird gelegentlich nicht geahndet, erlaubt ist es deshalb nicht. Was das Parken auf dem Gehweg kostet und wann wegen Behinderung mehr fällig wird, steht in der Tabelle zum Thema Parken auf dieser Seite, jeweils mit der laufenden Nummer im Bußgeldkatalog. Wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, ist nach § 12 StVO nur der rechte Gehweg zu benutzen, in Einbahnstraßen der rechte oder linke.
Dürfen Motorradfahrer durch die Rettungsgasse fahren?
Nein. § 11 Abs. 2 StVO verpflichtet bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen außerorts dazu, eine Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge zu bilden. Diese Gasse ist für Einsatzfahrzeuge da, nicht für andere Verkehrsteilnehmer, und für Motorräder macht die StVO keine Ausnahme, auch nicht bei Hitze im Stau. Wer sie trotzdem nutzt, um schneller voranzukommen, begeht eine Ordnungswidrigkeit; Bußgeld und mögliche Punkte oder Fahrverbot stehen in der Tabelle zu den Verkehrsregeln auf dieser Seite. Auch das Durchfahren zwischen stehenden Autos ist keine Sonderregel für Motorräder; was der Bußgeldkatalog dazu sagt, steht in derselben Tabelle.
Brauchen Motorräder einen Parkschein?
Ja, wo eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat steht, gilt § 13 StVO auch für Krafträder. Eine allgemeine Befreiung für Motorräder enthält die StVO nicht. Manche Gemeinden regeln in ihrer Parkgebührenordnung oder per Zusatzzeichen etwas anderes; das steht dann am Automaten oder auf der Website der Stadt. Der Parkschein muss von außen gut lesbar sein, am Motorrad also in einer Hülle am Lenker oder mit einem Klipp am Spiegel. Wo die Stadt Handyparken anbietet, entfällt der Zettel. Für die Parkscheibe gilt dasselbe; Halter und elektronische Scheiben stehen auf der Seite zur Parkscheibe fürs Motorrad.
Dürfen Motorräder nebeneinander fahren?
§ 2 Abs. 4 StVO erlaubt das Nebeneinanderfahren ausdrücklich Radfahrern; für Krafträder steht dort keine solche Regel. Auf einem Fahrstreifen fahren Motorräder deshalb hintereinander. Versetztes Fahren in der Gruppe ist verbreitet, steht aber in keiner Vorschrift. Den geschlossenen Verband nach § 27 StVO gibt es nur für Radfahrende; ein Verband aus Kraftfahrzeugen braucht eine Erlaubnis. Abstand und Verband stehen mit Quelle im Kasten zu den Verkehrsregeln auf dieser Seite. Die Lichtpflicht am Tag nach § 17 Abs. 2a StVO gilt für jedes Motorrad in der Gruppe.
Wo darf man ein Motorrad parken?
Überall dort, wo auch ein Auto parken darf, also am rechten Fahrbahnrand, auf Parkplätzen und auf Parkflächen ohne Zusatzzeichen, das sie anderen Fahrzeugen vorbehält. Dazu kommen Motorradparkplätze mit einem Zusatzzeichen, das ein Kraftrad zeigt; dort darf kein Auto stehen. Auf dem Gehweg nur, wo Zeichen 315 oder eine Markierung es erlaubt. § 12 Abs. 6 StVO verlangt, platzsparend zu parken. Parkscheibe und Parkschein gelten nach § 13 StVO auch fürs Motorrad. In Parkhäusern entscheidet die Hausordnung des Betreibers. Die Fundstellen und Bußgelder stehen in der Tabelle zum Thema Parken auf dieser Seite.
Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 15.10.2026.
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