Grundfahraufgaben Motorrad: sechs Aufgaben für A1, A2 und A, beim Aufstieg vier – was Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgibt

Die Prüferin steht am Rand des Übungsplatzes, über Funk kommt die Ansage zur ersten Aufgabe. Welche Aufgaben an diesem Punkt drankommen können und wie viele es sind, legt nicht die Prüfstelle fest, sondern Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Alle Regeln laut Verordnung, Stand 15.10.2026. Keine Fahrtipps und keine Erfahrungsberichte: Meinen eigenen Motorradführerschein mache ich erst 2027. Wie ich Regeln prüfe und datiere, steht unter Methodik.

Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 15.10.2026.

Für A1, A2 und A sind es sechs Grundfahraufgaben, vier davon Pflicht

Anlage 7 Nr. 2.1.4.1.1 FeV teilt die Grundfahraufgaben für die Klassen A1, A2 und A in zwei Gruppen. Vier Aufgaben sind obligatorisch, zwei kommen als Wahlaufgaben hinzu, je eine aus zwei Gruppen. Die Verordnung schreibt die Summe ausdrücklich hin: sechs.

Aufgabe laut Anlage 7 FeV Art Beim Aufstieg
Slalom mit Schrittgeschwindigkeit Pflicht bleibt
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Pflicht bleibt
Ausweichen ohne Abbremsen Pflicht bleibt
Ausweichen nach Abbremsen Pflicht bleibt
Slalom oder Langer Slalom Wahl, eine von zwei entfällt
Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt Wahl, eine von drei entfällt

Die Namen in der Tabelle sind die der Verordnung. Umgangssprachliche Namen wie „Gefahrenbremsung“ kommen in der Verordnung nicht vor; verbindlich ist ihr Wortlaut. Wie eine Aufgabe genau aufgebaut ist, regelt die FeV nicht selbst: Nr. 2.1.4 verweist auf den Fahraufgabenkatalog, der Teil der Prüfungsrichtlinie ist, die das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt bekannt macht.

Grundfahraufgaben der Motorradprüfung (A1, A2, A) · geprüft am 15.10.2026

  • 4 Pflichtaufgaben — Bei den Klassen A1, A2 und A sind in der praktischen Prüfung vier Grundfahraufgaben Pflicht: ein Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen und Ausweichen nach Abbremsen. gesetze-im-internet.de
  • 6 Grundfahraufgaben (4 Pflicht + 2 Wahl) — Dazu kommen zwei Wahlaufgaben, je eine aus zwei Gruppen: entweder Slalom oder Langer Slalom, und entweder Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt. Insgesamt sind damit sechs Grundfahraufgaben zu fahren. gesetze-im-internet.de
  • Aufstieg: 4 Grundfahraufgaben — Beim stufenweisen Aufstieg von A1 auf A2 oder von A2 auf A nach jeweils zwei Jahren Vorbesitz entfallen die beiden Wahlaufgaben; gefahren werden dann nur die vier Pflichtaufgaben. gesetze-im-internet.de
  • AM: 4 Grundfahraufgaben — Zum Vergleich: Bei der Klasse AM sind es vier Grundfahraufgaben, nämlich Slalom und Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung als Pflicht sowie je eine Wahl aus Ausweichen ohne oder nach Abbremsen und aus Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt. gesetze-im-internet.de
  • Details im Fahraufgabenkatalog (Prüfungsrichtlinie) — Wie die Grundfahraufgaben im Einzelnen aufgebaut und gefahren werden, regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht selbst. Grundlage ist der Fahraufgabenkatalog; er ist Teil der Prüfungsrichtlinie für die praktische Prüfung, die das Bundesverkehrsministerium im Benehmen mit den Ländern im Verkehrsblatt bekannt macht. gesetze-im-internet.de
  • EU-Minimum: Ausweichen und Notbremsung je ≥ 50 km/h — Die EU-Führerscheinrichtlinie verlangt für A1, A2 und A mindestens zwei Fahrmanöver bei langsamer Geschwindigkeit, darunter einen langsamen Slalom, mindestens zwei Übungen bei höherer Geschwindigkeit, davon eine im zweiten oder dritten Gang mit mindestens 30 km/h und eine mit Ausweichen vor einem Hindernis bei mindestens 50 km/h, sowie mindestens zwei Bremsmanöver einschließlich einer Notbremsung bei mindestens 50 km/h. eur-lex.europa.eu
  • Ständer, Schieben, Sicht- und Funktionsprüfung — Nach derselben Richtlinie gehören zur Motorradprüfung außerdem: das Kraftrad auf den Ständer stellen, vom Ständer nehmen und ohne Motorkraft seitlich schieben, die Schutzausrüstung (Handschuhe, Stiefel, Kleidung, Helm) richtig benutzen und stichprobenartig Reifen, Bremsen, Lenkung, Notschalter, Kette, Ölstand, Leuchten, Rückstrahler, Blinker und Hupe prüfen. eur-lex.europa.eu
  • Grundfahraufgaben + Prüfungsfahrt = ein Prüfungsteil — Fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben, Prüfungsfahrt und fahrtechnischer Abschluss bilden zusammen einen Prüfungsteil. Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten sowie das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen sind eigene Prüfungsteile, die bei den Motorradklassen nicht vorkommen. Bereits bestandene Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden. gesetze-im-internet.de
  • Abbruchfehler oder Häufung von Fehlern — Die Prüfung ist nicht bestanden bei einem Fehler, der zur sofortigen Beendigung führt, oder wenn sich leichte oder schwere Fehler wiederholen oder häufen, die einzeln in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen führen. Die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich zeigt, dass der Bewerber den Anforderungen nicht gerecht wird. gesetze-im-internet.de
  • Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben — Die vorgeschriebene Mindestfahrzeit von 30 Minuten bei A1, A2 und A zählt ohne die Grundfahraufgaben und ohne Vor- und Nachbereitung. Die Grundfahraufgaben kommen also zur reinen Fahrzeit hinzu. gesetze-im-internet.de
  • helmpflichtiges Fahrzeug + Führungsfunk — Für die Prüfung der Klassen A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge mit Helmtragepflicht verwendet werden. Weil Prüfer und Fahrlehrer nicht mitfahren, muss eine Funkanlage vorhanden sein, über die der Bewerber während der Fahrt angesprochen werden kann (einseitiger Führungsfunk). gesetze-im-internet.de
  • volle Schutzkleidung inkl. Rückenprotektor und Stiefeln — Die Prüfungsrichtlinie verlangt bei Prüfungen der Klassen A, A2, A1 und AM geeignete Motorradschutzkleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eng anliegende Motorradjacke, Rückenprotektor (falls nicht in der Jacke integriert), Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz. Der Wortlaut ist hier aus der Arbeitshilfe der Technischen Prüfstellen TÜV und DEKRA (arge tp 21, Stand März 2023) übernommen; die Prüfungsrichtlinie selbst ist nicht frei abrufbar. fahrerlaubnis.tuev-dekra.de
  • schriftliche Leistungsrückmeldung — Am Ende der Prüfung teilt der Prüfer das Ergebnis mit und gibt eine schriftliche Leistungsrückmeldung mit Empfehlungen zum weiteren Kompetenzerwerb – auch bei bestandener Prüfung. gesetze-im-internet.de
  • bundesweit einheitliche Bewertung, e-Prüfprotokoll — Laut den Technischen Prüfstellen von TÜV und DEKRA beschreibt der Fahraufgabenkatalog, welche Fahraufgaben durchzuführen sind, welche Anforderungen gelten und wie die Ausführung bewertet wird; geprüft wird bundesweit nach einheitlichen Bewertungskriterien und dokumentiert mit dem elektronischen Prüfprotokoll. Anbieter von Lehr- und Lernmitteln können die kompletten Inhalte des Fahraufgabenkatalogs dort gegen Entgelt beziehen. fahrerlaubnis.tuev-dekra.de
  • Entwurf: Grundfahraufgaben unverändert — Der Verordnungsentwurf zur Fahrschulmodernisierung (BR-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026) ändert in Anlage 7 unter anderem die Prüfungsdauer, nicht aber die Liste der Grundfahraufgaben für A1, A2 und A (Nummer 2.1.4 bleibt unberührt). dserver.bundestag.de

Beim Aufstieg nach zwei Jahren fallen die beiden Wahlaufgaben weg

Wer A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt und auf A2 aufsteigt, oder A2 seit zwei Jahren und auf A aufsteigt, braucht nach § 15 FeV nur eine praktische Prüfung. Laut Anlage 7 entfallen dann die alternativen Aufgaben; es bleiben die vier Pflichtaufgaben. Die Prüfung dauert mindestens 60 statt 70 Minuten, die reine Fahrzeit bleibt bei 30 Minuten. Die Technische Prüfstelle berechnet dafür 118,60 Euro (Nr. 402.1a GebOSt) statt 136,70 Euro (Nr. 402.1), jeweils ohne Umsatzsteuer.

Zwei Ausnahmen kosten die verkürzte Prüfung. Wer vor Ablauf der zwei Jahre erweitert, fährt alle sechs Aufgaben und durchläuft vorher die Ausbildung mit mindestens 6 Sonderfahrten. Und eine A1 mit der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 fällt nicht unter die Aufstiegsregel. Die Aufstiegsprüfung ist frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre möglich.

Für AM sind es vier Aufgaben, zwei davon wählbar

Für den Rollerführerschein AM nennt Anlage 7 Nr. 2.1.4.1.2 FeV ein kleineres Programm: Slalom und Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung sind Pflicht. Dazu kommt je eine Aufgabe aus zwei Gruppen, nämlich Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen sowie Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt. Die AM-Prüfung dauert mindestens 55 Minuten. Mit der Schlüsselzahl 196 gibt es dagegen gar keine Prüfung, nur eine Fahrerschulung.

Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt werden gemeinsam bewertet

Anlage 7 Nr. 2.1 zählt die Bestandteile der praktischen Prüfung in einer Reihenfolge auf: fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben, Prüfungsfahrt, fahrtechnischer Abschluss. Eine feste Uhrzeit oder Reihenfolge am Prüfungstag schreibt die Verordnung damit nicht vor.

Entscheidend für die Bewertung ist Nr. 2.5.1: Vorbereitung, Grundfahraufgaben, Prüfungsfahrt und Abschluss bilden zusammen einen Prüfungsteil. Bestandene Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden, die Grundfahraufgaben werden aber nicht getrennt von der Fahrt gewertet. Nicht bestanden ist die Prüfung nach Nr. 2.5.2 bei einem Fehler, der zur sofortigen Beendigung führt, oder bei Wiederholung oder Häufung leichter oder schwerer Fehler. Steht fest, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, soll die Prüfungsfahrt nach Nr. 2.5.4 beendet werden.

Eine nicht bestandene Prüfung darf laut § 18 FeV in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden; eine Höchstzahl an Versuchen nennt die Verordnung nicht. Ob eine einzelne misslungene Grundfahraufgabe noch auf dem Platz wiederholt werden darf, steht nicht in der FeV, sondern im Fahraufgabenkatalog.

Theoretische und praktische Prüfung A1, A2, A · geprüft am 14.10.2026

  • 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte — Die theoretische Prüfung beim Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2 oder A umfasst 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten; zulässig sind höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten führen immer zum Nichtbestehen. gesetze-im-internet.de
  • 20 Fragen, max. 6 Fehlerpunkte — Bei einer Erweiterung (z. B. B auf A) umfasst die Theorieprüfung 20 Fragen mit 72 Punkten; zulässig sind höchstens 6 Fehlerpunkte. gesetze-im-internet.de
  • 2–5 Punkte je Frage — Jede Frage ist mit 2 bis 5 Punkten bewertet; jede Prüfung enthält Fragen aus Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff. gesetze-im-internet.de
  • Theorie −3 Monate, Praxis −1 Monat — Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. gesetze-im-internet.de
  • Theorie −3 Monate, Praxis −1 Monat — Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters und erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden. gesetze-im-internet.de
  • 12 Monate — Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. gesetze-im-internet.de
  • 70 Min. / Aufstieg 60 Min. — Die praktische Prüfung für A1, A2 (Direkteinstieg) und A dauert mindestens 70 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit; beim Aufstieg mindestens 60 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit. gesetze-im-internet.de
  • 6 Grundfahraufgaben (Aufstieg 4) — Bei A1, A2 und A werden sechs Grundfahraufgaben gefahren: Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen nach Abbremsen sowie je eine Wahlaufgabe (Slalom oder Langer Slalom; Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt). Beim stufenweisen Aufstieg sind es vier. gesetze-im-internet.de
  • ≈ ½ außerorts, Funk — Etwa die Hälfte der Fahrzeit soll außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, möglichst auch auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen; geprüft wird mit einseitigem Führungsfunk. gesetze-im-internet.de
  • Wiederholung nach ≥ 2 Wochen — Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. gesetze-im-internet.de
  • Deutsch + 12 Fremdsprachen — Die Theorieprüfung kann auf Deutsch oder in zwölf Fremdsprachen abgelegt werden; Kurmandschi und Ukrainisch kommen ab dem 1. April 2027 hinzu. gesetze-im-internet.de
  • Wiederholung vollständig — Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen. Zusätzlich gestellte Erprobungsfragen werden nicht gewertet; die Teilnahme daran ist freiwillig und anonym. gesetze-im-internet.de
  • Ausweis + Fahrschulbestätigung — Zeit und Ort der Prüfung bestimmt der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer; die Identität wird anhand eines Ausweisdokuments geprüft, und ohne Bestätigung der Fahrschule über die Ausbildung darf nicht geprüft werden. Eine bestandene Theorieprüfung wird anerkannt, wenn der Prüfauftrag zwischen A1, A2 und A geändert wird. gesetze-im-internet.de
  • keine Höchstzahl an Versuchen — Eine Höchstzahl an Prüfungsversuchen nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht; geregelt ist nur die Wartefrist zwischen zwei Versuchen. gesetze-im-internet.de
  • Entwurf: 40/25 Min., max. 3 Fehler — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht für AM, A1, A2 und A 40 Minuten Prüfungsdauer mit 25 Minuten Fahrzeit und für die Theorie 30 Fragen zu je einem Punkt mit höchstens 3 Fehlerpunkten vor; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). Laut Entwurf träte die Fahrschüler-Ausbildungsordnung mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft, die neue Verordnung gälte ab 01.01.2027, die Fristen in § 18 Abs. 2 FeV fielen ab 01.07.2027 weg. dserver.bundestag.de

Geprüft wird auf einem Motorrad der jeweiligen Klasse und mit Funk

Das Prüfungsfahrzeug muss zur Klasse passen. Für A2 ist es ein Kraftrad mit 20 bis 35 kW, höchstens 0,2 kW/kg und – mit Verbrennungsmotor – mindestens 250 cm³. Für A verlangt die Verordnung mindestens 50 kW, 600 cm³ und 180 kg Leermasse, für A1 höchstens 11 kW, mindestens 90 km/h und mindestens 120 cm³. Welche Modelle in die A2-Grenzen fallen, zeigt die Übersicht A2-Motorräder.

Sitzplätze für Prüfer und Fahrlehrer verlangt Anlage 7 Nr. 2.2.16 bei den Motorradklassen nicht, stattdessen eine Funkanlage mit einseitigem Führungsfunk: Die Anweisungen kommen per Funk, eine Antwort ist nicht vorgesehen.

Fallstricke

  • Aufstieg zu früh. Wer die zwei Jahre nicht abwartet, erweitert statt aufzusteigen: sechs Aufgaben, volle Gebühr, Ausbildung mit Sonderfahrten.
  • Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04. Mit dieser A1 gibt es keinen Aufstieg nach § 15 FeV.
  • Platz gut, Fahrt schlecht. Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt sind ein Prüfungsteil; ein gelungener Slalom wird nicht gutgeschrieben, wenn die Fahrt nicht bestanden ist.

Was praktisch hilft

  1. Alle Wahlaufgaben in der Ausbildung ansprechen. Welche Wahlaufgabe in der Prüfung drankommt, legt die Verordnung nicht fest; die Fahrschule kennt den Fahraufgabenkatalog.
  2. Aufstiegstermin ausrechnen. Datum der Erteilung von A1 oder A2 plus zwei Jahre, minus ein Monat: Ab dann ist die Prüfung mit vier Aufgaben möglich. Mehr dazu unter Motorradführerschein nach Alter.
  3. Kosten mit eigenen Preisen rechnen. Der Kostenrechner nimmt die Prüfgebühren aus der Faktendatei; die übrigen Posten stehen unter Motorradführerschein-Kosten.

Was ich noch nicht weiß

  • Maße und Geschwindigkeiten der Aufgaben. Sie stehen im Fahraufgabenkatalog der Prüfungsrichtlinie (Verkehrsblatt). Soweit die Faktendatei Werte daraus belegt, zeigt sie der Kasten oben; im Fließtext nenne ich keine.
  • Wiederholung einer einzelnen Aufgabe. Ob und wie oft eine misslungene Aufgabe wiederholt werden darf, regelt die FeV nicht. Die Antwort müsste im Fahraufgabenkatalog stehen.
  • Wer die Wahlaufgaben bestimmt. Anlage 7 sagt nur „je eine Aufgabe“; die Zuständigkeit für die Auswahl nennt sie nicht.
  • Folgen des Entwurfs BR-Drs. 365/26. Er würde die Prüfungsdauer kürzen. Ob er die Grundfahraufgaben ändert, habe ich nicht ausgewertet; beschlossen ist er nicht (Stand 11.10.2026).

Häufige Fragen

Welche Grundfahraufgaben gibt es beim Motorrad?

Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung nennt für A1, A2 und A vier Pflichtaufgaben: Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen und Ausweichen nach Abbremsen. Dazu kommt je eine Aufgabe aus zwei Wahlgruppen, nämlich Slalom oder Langer Slalom sowie Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt. Für die Klasse AM ist das Programm kleiner: Slalom und Abbremsen sind Pflicht, dazu je eine Aufgabe aus zwei Wahlgruppen. Den genauen Aufbau jeder Aufgabe beschreibt der Fahraufgabenkatalog, der Teil der amtlichen Prüfungsrichtlinie ist.

Wie viele Grundfahraufgaben muss man in der Motorradprüfung fahren?

Beim Ersterwerb von A1, A2 oder A und bei einer Erweiterung vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist sind es sechs: vier Pflichtaufgaben und zwei Wahlaufgaben. Die Summe steht wörtlich in Anlage 7 Nr. 2.1.4.1.1 FeV. Beim Aufstieg nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz von A1 oder A2 entfallen die Wahlaufgaben, dann sind es vier. Für den Rollerführerschein AM sind es ebenfalls vier. Die praktische Prüfung dauert beim Ersterwerb mindestens 70 Minuten, beim Aufstieg mindestens 60 Minuten, davon jeweils mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit. Mit der Schlüsselzahl 196 gibt es keine Prüfung.

Welche Grundfahraufgaben gibt es beim Aufstieg?

Beim Aufstieg nach § 15 FeV, also nach mindestens zwei Jahren A1 auf A2 oder nach zwei Jahren A2 auf A, bleiben die vier Pflichtaufgaben: Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen und Ausweichen nach Abbremsen. Die beiden Wahlaufgaben entfallen laut Anlage 7 FeV. Die Prüfung dauert mindestens 60 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit und kostet bei der Technischen Prüfstelle 118,60 Euro ohne Umsatzsteuer. Wer vor Ablauf der zwei Jahre wechselt, fährt alle sechs Aufgaben und braucht mindestens 6 Sonderfahrten.

Wie viele Versuche hat man bei den Grundfahraufgaben?

Die Fahrerlaubnis-Verordnung beantwortet das nicht. Anlage 7 regelt nur, dass Grundfahraufgaben, Prüfungsfahrt, fahrtechnische Vorbereitung und Abschluss zusammen einen Prüfungsteil bilden und dass Fehler, die zur sofortigen Beendigung führen, oder gehäufte leichte und schwere Fehler zum Nichtbestehen führen. Ob eine einzelne Aufgabe auf dem Platz wiederholt werden darf, steht im Fahraufgabenkatalog der Prüfungsrichtlinie. Ist die Prüfung nicht bestanden, darf sie laut § 18 FeV in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Eine Höchstzahl an Prüfungsversuchen nennt die Verordnung nicht.

Welche Grundfahraufgaben gibt es bei A1?

Dieselben wie bei A2 und A. Anlage 7 FeV fasst die drei Klassen in einer Nummer zusammen: vier Pflichtaufgaben, also Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen und Ausweichen nach Abbremsen, dazu je eine Wahlaufgabe aus Slalom oder Langer Slalom sowie Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt. Unterschiedlich ist das Prüfungsfahrzeug: Für A1 ist es ein Kraftrad mit höchstens 11 kW, mindestens 90 km/h und mit Verbrennungsmotor mindestens 120 cm³. Die Prüfung dauert mindestens 70 Minuten und kostet 136,70 Euro.

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Ich betreibe zweitaktgeber.de und sammle hier, was Führerscheinrecht, Normen und Hersteller zum Motorradfahren wirklich sagen – jede Zahl mit Quelle und Prüfdatum. Den Motorradführerschein mache ich 2027; bis dahin stammen alle Angaben aus Gesetzestexten, Normen und Herstellerdaten, nicht aus eigener Erfahrung.