Wer zwei Fahrschulen für den Motorradführerschein vergleicht, hat zwei Preisaushänge vor sich und keinen amtlichen Wert, an dem man sie messen könnte. Bundesweit gleich sind nur die Prüfgebühren und die Mindestzahl der Sonderfahrten, alles andere legt die Fahrschule fest.
Gebühren laut Gebührenordnung (GebOSt), Sonderfahrten laut Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Pflichten der Fahrschule laut Fahrlehrergesetz, Stand 11.10.2026. Keine Fahrschulpreise, keine Durchschnittswerte aus Medien. Wie ich Regeln prüfe, steht unter Methodik.
Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 11.10.2026.
Amtlich fest: 157,70 Euro Prüfgebühren für A1, A2 oder A
Die Technische Prüfstelle berechnet nach dem Gebührentarif der GebOSt 11,10 Euro für die Theorieprüfung, 9,90 Euro Zuschlag bei der Prüfung am PC und 136,70 Euro für die praktische Prüfung der Klassen A1, A2 oder A. Zusammen sind das 157,70 Euro. Für AM kostet die praktische Prüfung 109,10 Euro, mit Theorie also 130,10 Euro. Beim Aufstieg nach zwei Jahren A1 oder A2 fallen nur 118,60 Euro für die praktische Prüfung an.
Die Beträge im Gebührentarif sind ohne Umsatzsteuer angegeben; nach § 1 GebOSt kann die Steuer hinzugerechnet werden, wenn die Amtshandlung umsatzsteuerpflichtig ist. Dazu kommen bei der Fahrerlaubnisbehörde 5,10 Euro für die Prüfung des Antrags und 35,70 Euro für die Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis.
Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) · geprüft am 08.10.2026
- 11,10 € — Die theoretische Prüfung kostet für eine Fahrerlaubnis aller Klassen 11,10 Euro je Prüfung (Gebührennummer 401.1 GebOSt); werden mehrere Prüfungen an einem Termin abgelegt, wird die Gebühr nur einmal erhoben. gesetze-im-internet.de
- + 9,90 € PC-Zuschlag — Für die Prüfung am PC kommen 9,90 Euro hinzu (Gebührennummer 401.3 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 136,70 € — Die praktische Prüfung für die Klassen A, A2 oder A1 kostet 136,70 Euro (Gebührennummer 402.1 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 118,60 € — Die praktische Prüfung für A oder A2 im Zuge der Stufenregelung (Aufstieg nach § 15 Abs. 3 und 4 FeV) kostet 118,60 Euro (Gebührennummer 402.1a GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 109,10 € — Die praktische Prüfung für die Klasse AM kostet 109,10 Euro (Gebührennummer 402.8 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- Ausfall = volle Gebühr — Die Prüfungsgebühren schließen Reisekosten des Prüfers ein. Wer Theorie und Praxis auf Antrag am selben Tag ablegt und die Theorie nicht besteht, zahlt beide Prüfungsteile voll; fällt ein Termin ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr erhoben. gesetze-im-internet.de
- ggf. zzgl. USt — Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, kann diese der Gebühr hinzugerechnet werden; die Beträge im Gebührentarif sind ohne Umsatzsteuer angegeben. gesetze-im-internet.de
- Entwurf: 78,10 € (A-Klassen) — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht niedrigere Beträge vor, etwa 78,10 Euro statt 136,70 Euro für die praktische Prüfung A, A2, A1 und 79,30 Euro statt 109,10 Euro für AM; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). dserver.bundestag.de
Die Gebühr gilt je Prüfung, eine Wiederholung kostet also erneut. Fällt ein Termin ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr fällig. Wer Theorie und Praxis am selben Tag ablegt und in der Theorie durchfällt, zahlt beide Teile.
Sonderfahrten: mindestens 12 Einheiten zu je 45 Minuten, zum Preis der Fahrschule
Fest ist außerdem die Zahl der besonderen Ausbildungsfahrten nach Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Beim Ersterwerb von A1, A2 oder A sind es mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit, zusammen 12 Einheiten. Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A vor Ablauf von zwei Jahren und von A1 auf A sind es 6, für AM und den Aufstieg nach zwei Jahren keine. Die Zahl ist amtlich, der Preis je Einheit nicht.
Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) für Motorradklassen · geprüft am 11.10.2026
- Einheiten zu 45 Minuten — Die besonderen Ausbildungsfahrten dauern je 45 Minuten und sind nach Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchzuführen; die Zahlen sind Mindestanforderungen. gesetze-im-internet.de
- 5 + 4 + 3 = 12 — Für A1, A2 und A (Ersterwerb bzw. Direkteinstieg) sind mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit vorgeschrieben – zusammen 12 Einheiten. gesetze-im-internet.de
- 3 + 2 + 1 = 6 — Bei Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A vor Ablauf der zweijährigen Frist sowie von A1 auf A sind mindestens 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Dunkelheitsfahrt vorgeschrieben – zusammen 6 Einheiten. gesetze-im-internet.de
- je eine Fahrt ≥ 90 Min. — Von den Überlandfahrten muss eine Fahrt mindestens zwei Einheiten zu 45 Minuten dauern; ebenso eine der Autobahnfahrten, davon möglichst eine Einheit auf Strecken ohne Tempolimit oder mit mindestens 120 km/h. gesetze-im-internet.de
- zusätzlich, ≥ ½ außerorts — Die Dunkelheitsfahrten kommen zu Überland- und Autobahnfahrten hinzu und finden mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen statt. gesetze-im-internet.de
- erst Grundausbildung — Beim Ersterwerb von A1, von A ohne A2-Vorbesitz und von A2 ohne A1-Vorbesitz soll die Grundausbildung abgeschlossen sein, bevor die besonderen Ausbildungsfahrten beginnen. gesetze-im-internet.de
- Fahrschüler fährt voraus, Funk — Auf motorisierten Zweirädern lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler zumindest in der letzten Phase der Grundausbildung und bei den Sonderfahrten überwiegend vorausfahren und nutzt dabei eine Funkanlage. gesetze-im-internet.de
- AM und Aufstieg: keine — Für AM nennt Anlage 4 keine besonderen Ausbildungsfahrten. Beim Aufstieg nach zwei Jahren Vorbesitz (A1 → A2, A2 → A) gelten die Ausbildungsvorschriften nicht, also auch keine Pflicht-Sonderfahrten. gesetze-im-internet.de
- Entwurf, nicht in Kraft — Ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung (Fahrschulmodernisierungs-Verordnung, BR-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026) will die feste Anzahl abschaffen; der Umfang soll sich nach dem Ausbildungsstand richten. Der Bundesrat hat darüber noch nicht entschieden (Stand 11.10.2026). bundesrat.de
Aufteilung und Mindestdauer der Fahrten: Sonderfahrten.
Grundbetrag, Sonderfahrt, Vorstellung: Diese Preise muss die Fahrschule aushängen
Nach § 32 des Fahrlehrergesetzes setzt der Fahrschulinhaber seine Entgelte selbstständig und eigenverantwortlich fest und muss sie zusammen mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen aushängen. Der praktische Unterricht wird je Fahrstunde zu 45 Minuten berechnet. Im Preisaushang stehen für jede Fahrerlaubnisklasse insbesondere:
- Grundbetrag für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts, dazu ein eigener Betrag bei nicht bestandener Theorieprüfung und weiterer Ausbildung,
- Vorstellungsentgelte für die theoretische und für die vollständige praktische Prüfung,
- besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landesstraßen, auf Autobahnen und bei Dämmerung und Dunkelheit,
- Unterweisung am Fahrzeug.
Das Wort „Anmeldegebühr“ verwendet § 32 nicht; dort heißt der Pauschalposten Grundbetrag.
Warum hier kein Durchschnittspreis steht
Eine amtliche Erhebung der Fahrschulpreise für Motorradklassen habe ich nicht gefunden. Ratgeberportale nennen teils Prüfgebühren, die nicht zum geltenden Gebührentarif passen. Und der größte Posten hängt von der eigenen Ausbildung ab: Vorgeschrieben ist nur die Zahl der Sonderfahrten, eine Mindestzahl für die übrigen Übungsfahrten enthalten die ausgewerteten Vorschriften nicht.
Kostenrechner: mit den Preisen der eigenen Fahrschule
Sonderfahrten und Prüfgebühren kommen aus derselben Faktendatei wie diese Seite; Grundbetrag, Preise je Fahrt, Vorstellungsentgelt und Zahl der Übungsfahrten trägt man aus dem Preisaushang ein. Voreingestellt ist A2. Mehr dazu unter Kostenrechner Motorradführerschein.
Womit gerechnet wird
- Zahl und Art der Pflicht-Sonderfahrten aus der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Thema „Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) für Motorradklassen“, geprüft am 11.10.2026).
- Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle aus der Gebührenordnung (Thema „Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA)“, geprüft am 08.10.2026): Theorie mit Zuschlag für die Prüfung am Computer, Praxis, jeweils ohne Umsatzsteuer, die die Prüfstelle hinzurechnen kann. Die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Antrag und Führerschein stehen auf der Seite Motorradführerschein und gehören unter „Sonstiges“.
- Fahrschulpreise trägt man selbst ein: Sie sind frei kalkuliert und stehen im Preisaushang jeder Fahrschule. Einen amtlichen Durchschnitt gibt es nicht — deshalb nennt das Werkzeug keinen.
- Wie viele Übungsfahrten nötig sind, schreibt keine Verordnung vor. Die Zahl ist eine eigene Annahme.
Je Klasse: Was amtlich feststeht
| Klasse / Weg | Pflicht-Sonderfahrten (je 45 Min.) | Theorie inkl. PC-Zuschlag | Praktische Prüfung | Prüfgebühren zusammen |
|---|---|---|---|---|
| AM | 0 | 21,00 € | 109,10 € | 130,10 € |
| A1 | 12 | 21,00 € | 136,70 € | 157,70 € |
| A2 ohne A1 | 12 | 21,00 € | 136,70 € | 157,70 € |
| A direkt | 12 | 21,00 € | 136,70 € | 157,70 € |
| Erweiterung A1 → A2 oder A2 → A vor Ablauf von 2 Jahren, A1 → A | 6 | 21,00 € | 136,70 € | 157,70 € |
| Aufstieg A1 → A2 oder A2 → A nach 2 Jahren | 0 | – | 118,60 € | 118,60 € |
| B196 | keine; Schulung 9 × 90 Min. | keine Prüfung | keine Prüfung | – |
Beträge ohne Umsatzsteuer und ohne die Behördengebühren von 5,10 und 35,70 Euro; Summen rechnerisch aus GebOSt Nr. 401.1, 401.3, 402.1, 402.1a und 402.8. Die Klassen im Einzelnen: AM, A1, A2, A und B196.
Geplant, nicht beschlossen: niedrigere Prüfgebühren und keine feste Zahl Sonderfahrten
Ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung, die Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (BR-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026), würde beide festen Größen ändern: Die praktische Prüfung für A, A2 und A1 soll 78,10 Euro statt 136,70 Euro kosten, für AM 79,30 Euro statt 109,10 Euro. Die feste Anzahl der Sonderfahrten soll entfallen, der Umfang sich nach dem Ausbildungsstand richten. Der Bundesrat hat darüber noch nicht entschieden (Stand 11.10.2026); es gilt der Stand oben.
Fallstricke
- Vorstellungsentgelt ist keine Prüfgebühr. Das Entgelt der Fahrschule und die Gebühr der Prüfstelle sind zwei Posten.
- Theorie verfällt. Liegt die praktische Prüfung mehr als zwölf Monate nach der Theorie, muss die Theorie neu abgelegt und bezahlt werden.
Was praktisch hilft
- Aushänge Posten für Posten vergleichen. Grundbetrag, Fahrstunde, Sonderfahrt je Art, Vorstellung Theorie und Praxis, Unterweisung am Fahrzeug.
- Mit Autoführerschein nachfragen. Wer schon eine Fahrerlaubnis hat, braucht nur 6 statt 12 Doppelstunden Grundstoff und keinen neuen Erste-Hilfe-Nachweis.
- Mit 18 den Aufstieg einplanen. Nach zwei Jahren A2 kostet der Weg zu A bei der Prüfstelle 118,60 Euro, ohne Pflicht-Sonderfahrten.
Was ich noch nicht weiß
- Was TÜV und DEKRA brutto berechnen. Die Preisliste von TÜV SÜD war nicht abrufbar, TÜV NORD nennt online keine Beträge. Die Preisliste der Prüfstelle wäre die Quelle für den Betrag auf der Rechnung.
- Was Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Lichtbild kosten. Beträge dafür stehen nicht in der Faktendatei; geprüft werden müsste der Gebührentarif bzw. die Preisangabe des Anbieters.
- Ob und wann die Reform kommt. Der Bundesrat hat über die Drucksache 365/26 noch nicht entschieden; nach einem Beschluss ziehen Seite und Rechner nach.
- Was Fahrschulen tatsächlich verlangen. Eine amtliche Erhebung fehlt; meine eigene Rechnung lege ich 2027 offen.
Häufige Fragen
Wie viel kostet der Motorradführerschein?
Einen amtlichen Gesamtpreis gibt es nicht. Fest sind nur die Prüfgebühren nach GebOSt: für A1, A2 oder A 11,10 Euro Theorie, 9,90 Euro PC-Zuschlag und 136,70 Euro Praxis, zusammen 157,70 Euro ohne Umsatzsteuer. Bei der Fahrerlaubnisbehörde kommen 5,10 Euro für den Antrag und 35,70 Euro für die Erteilung dazu. Vorgeschrieben sind außerdem mindestens 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten. Was Sonderfahrt, Fahrstunde und Grundbetrag kosten, legt die Fahrschule fest und muss es nach § 32 Fahrlehrergesetz aushängen. Mit diesen Preisen rechnet der Kostenrechner.
Was kostet der A2-Führerschein?
Amtlich fest sind beim A2-Führerschein die Prüfgebühren: 11,10 Euro für die Theorie, 9,90 Euro Zuschlag am PC und 136,70 Euro für die praktische Prüfung, zusammen 157,70 Euro ohne Umsatzsteuer, dazu 40,80 Euro Behördengebühren für Antrag und Erteilung. Wer A2 ohne A1-Vorbesitz macht, muss mindestens 12 Sonderfahrten fahren: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit. Wer A1 hat und vor Ablauf von zwei Jahren erweitert, braucht 6. Nach zwei Jahren A1 reicht eine praktische Prüfung für 118,60 Euro, ohne Sonderfahrten. Grundbetrag und Fahrstunden kosten, was die Fahrschule aushängt.
Was kostet die Motorradprüfung beim TÜV?
Die Prüfstellen rechnen nach dem bundesweit gleichen Gebührentarif der GebOSt ab. Die theoretische Prüfung kostet 11,10 Euro, am PC kommen 9,90 Euro hinzu. Die praktische Prüfung für A1, A2 oder A kostet 136,70 Euro, für AM 109,10 Euro und beim Aufstieg nach zwei Jahren Vorbesitz 118,60 Euro. Die Beträge stehen ohne Umsatzsteuer im Tarif; die Prüfstelle kann sie hinzurechnen. Ein ohne ausreichende Entschuldigung ausgefallener Termin kostet die volle Gebühr. Das Vorstellungsentgelt der Fahrschule ist ein eigener Posten und kommt zur Prüfgebühr dazu.
Was kostet der Aufstieg von A2 auf A?
Nach mindestens zwei Jahren A2 braucht man für A nur eine praktische Prüfung, keine Pflichtausbildung und keine Sonderfahrten. Die Prüfstelle berechnet dafür 118,60 Euro ohne Umsatzsteuer (GebOSt Nr. 402.1a), dazu kommen die Behördengebühren für Antrag und Erweiterung von 5,10 und 35,70 Euro. Die Prüfung dauert mindestens 60 Minuten mit vier Grundfahraufgaben und ist frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre möglich. Wer früher erweitert, durchläuft eine Ausbildung mit mindestens 6 Sonderfahrten und zahlt für die Praxis 136,70 Euro statt 118,60 Euro.
Was sind die Anmeldegebühren bei der Fahrschule?
Das Fahrlehrergesetz kennt das Wort nicht; dort heißt der Pauschalposten Grundbetrag. Er deckt nach § 32 die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule einschließlich des gesamten theoretischen Unterrichts. Die Höhe legt die Fahrschule selbst fest, sie muss den Grundbetrag aber für jede Klasse in ihren Geschäftsräumen aushängen, zusammen mit den Vorstellungsentgelten für die Prüfungen und den Preisen für Sonderfahrten. Für den Fall, dass man die Theorieprüfung nicht besteht und weiter ausgebildet wird, ist ein eigener Betrag vorgesehen. Mit den Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (5,10 und 35,70 Euro) hat der Grundbetrag nichts zu tun.
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