Wer mit 18 die Klasse A2 macht, darf mit 20 auf die Klasse A aufsteigen, ohne noch einmal Pflichtstunden in der Fahrschule zu fahren. Wer direkt in die Klasse A will, muss 24 sein und fährt die volle Ausbildung mit 12 Sonderfahrten. Zwischen beiden Wegen liegen vier Jahre und zwei verschiedene Prüfungen.
Klasse A hat keine Leistungsgrenze, nur ein höheres Mindestalter
Nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gilt die Klasse A für Krafträder, auch mit Beiwagen, mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h, ohne Leistungsobergrenze, dazu für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Eingeschlossen sind A2, A1 und AM. Das Mindestalter nach § 10 FeV: 24 Jahre bei direktem Zugang, 20 Jahre nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW.
Führerscheinklasse A · geprüft am 08.10.2026
- keine Leistungsgrenze — Die Klasse A gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, ohne Leistungsobergrenze, sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. gilt seit 19.01.2013 · gesetze-im-internet.de
- 24 direkt · 20 mit 2 J. A2 · 21 dreirädrig — Das Mindestalter für Krafträder der Klasse A beträgt 24 Jahre bei direktem Zugang und 20 Jahre bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2; für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW gilt 21 Jahre. gesetze-im-internet.de
- enthält A2, A1, AM — A schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein; das gilt nicht, wenn A mit der Schlüsselzahl 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) oder 79.04 erteilt wurde. gesetze-im-internet.de
- Grundstoff 12 DS (6 mit Vorbesitz) + Zusatzstoff 4 DS — Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff (6 bei vorhandener Fahrerlaubnis) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff für A. gesetze-im-internet.de
- 12 bzw. 6 × 45 Min. — Beim Direkteinstieg in A sind 12 besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten Pflicht (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit); bei Erweiterung von A1 auf A oder von A2 auf A vor Ablauf von zwei Jahren sind es 6 (3, 2, 1). gesetze-im-internet.de
- 70 bzw. 60 Min. (30 Min. Fahrzeit) — Die praktische Prüfung A dauert mindestens 70 Minuten, beim Aufstieg von A2 mindestens 60 Minuten, jeweils mit 30 Minuten reiner Fahrzeit. gesetze-im-internet.de
- ≥ 50 kW, ≥ 600 cm³, ≥ 180 kg — Das Prüfungsfahrzeug für A ist ein Kraftrad ohne Beiwagen mit mindestens 50 kW, mindestens 600 cm³ (5 cm³ Unterschreitung zulässig) und mindestens 180 kg Leermasse (5 kg Unterschreitung zulässig); mit Elektromotor mindestens 0,25 kW/kg. gesetze-im-internet.de
Aufstieg von A2 auf A oder Direkteinstieg: vier Wege im Vergleich
Welcher Weg gilt, hängt am Vorbesitz und an der Frist von zwei Jahren aus § 15 FeV. Die Zahlen stammen aus FeV Anlage 7, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) Anlage 4 und dem Gebührentarif GebOSt, Beträge ohne Umsatzsteuer:
| Weg | Mindestalter | Sonderfahrten (Überland/Autobahn/Dunkelheit) | Theorieprüfung | Praktische Prüfung | Gebühr Praxis (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Direkteinstieg | 24 Jahre | 12 (5/4/3) | 30 Fragen, mit anderer Klasse 20 | mind. 70 Min., 6 Grundfahraufgaben | 136,70 |
| Aufstieg nach 2 Jahren A2 | 20 Jahre | keine | keine | mind. 60 Min., 4 Grundfahraufgaben | 118,60 |
| Erweiterung A2 → A vor Ablauf von 2 Jahren | 24 Jahre | 6 (3/2/1) | 20 Fragen | mind. 70 Min. | 136,70 |
| Erweiterung A1 → A | 24 Jahre | 6 (3/2/1) | 20 Fragen | mind. 70 Min. | 136,70 |
Der Aufstieg nach zwei Jahren ist der einzige Weg ohne Ausbildungspflicht. Die Prüfung ist frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre möglich. Grenzen und Ausbildung der Klasse A2 erklärt die Seite zum A2-Führerschein; wer mit 16 beginnt, steigt über den A1-Führerschein stufenweise auf.
Führerschein A mit 79.03 und 79.04 gilt nur für dreirädrige Fahrzeuge
Die Schlüsselzahlen gehören zur Hauptschlüsselzahl 79 der FeV Anlage 9, „Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen“. Laut Anlage 9 bedeutet 79.03 „Nur dreirädrige Fahrzeuge“, 79.04 erlaubt nur Kombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.
Die Folgen stehen in der FeV: Eine Klasse A mit 79.03 oder 79.04 schließt AM, A1 und A2 nicht ein (§ 6); zweirädrige Motorräder deckt sie also nicht ab. Eine A1 mit diesen Schlüsselzahlen öffnet nach § 15 auch nicht den Aufstieg nach zwei Jahren. Eine weitere Schlüsselzahl für Motorräder ist 196 zur Klasse B, erklärt auf der Seite zu B196.
Die Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Zusatzstoff, 12 Sonderfahrten
Für den Motorradführerschein A schreibt Anlage 2.8 FahrschAusbO mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff vor, mit vorhandener Fahrerlaubnis 6, dazu 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Wer ohne A2-Vorbesitz einsteigt, soll die Grundausbildung abgeschlossen haben, bevor die Sonderfahrten beginnen. Von den Überland- und Autobahnfahrten muss je eine mindestens zwei Einheiten zu 45 Minuten dauern. Der Fahrschüler fährt dabei überwiegend voraus, der Fahrlehrer spricht über Funk.
Die Prüfung: 30 Fragen, dann mindestens 70 Minuten auf mindestens 50 kW
Die Theorieprüfung beim Ersterwerb hat 30 Fragen mit 110 Punkten; erlaubt sind höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsche 5-Punkte-Fragen bedeuten immer durchgefallen. Bei einer Erweiterung, etwa von B auf A, sind es 20 Fragen mit höchstens 6 Fehlerpunkten. Die praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit, davon etwa die Hälfte außerorts.
Das Prüfungsfahrzeug für A hat nach FeV Anlage 7 mindestens 50 kW, 600 cm³ und 180 kg Leermasse. Die Datenbank im Motorrad-Vergleich enthält bisher nur A2-Modelle.
Theoretische und praktische Prüfung A1, A2, A · geprüft am 08.10.2026
- 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte — Die theoretische Prüfung beim Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2 oder A umfasst 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten; zulässig sind höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten führen immer zum Nichtbestehen. gesetze-im-internet.de
- 20 Fragen, max. 6 Fehlerpunkte — Bei einer Erweiterung (z. B. B auf A) umfasst die Theorieprüfung 20 Fragen mit 72 Punkten; zulässig sind höchstens 6 Fehlerpunkte. gesetze-im-internet.de
- 2–5 Punkte je Frage — Jede Frage ist mit 2 bis 5 Punkten bewertet; jede Prüfung enthält Fragen aus Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff. gesetze-im-internet.de
- Theorie −3 Monate, Praxis −1 Monat — Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden; die praktische Prüfung erst nach bestandener Theorie. gesetze-im-internet.de
- 12 Monate — Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. gesetze-im-internet.de
- 70 Min. / Aufstieg 60 Min. — Die praktische Prüfung für A1, A2 (Direkteinstieg) und A dauert mindestens 70 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit; beim Aufstieg mindestens 60 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit. gesetze-im-internet.de
- 6 Grundfahraufgaben (Aufstieg 4) — Bei A1, A2 und A werden sechs Grundfahraufgaben gefahren: Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen nach Abbremsen sowie je eine Wahlaufgabe (Slalom oder Langer Slalom; Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt). Beim stufenweisen Aufstieg sind es vier. gesetze-im-internet.de
- ≈ ½ außerorts, Funk — Etwa die Hälfte der Fahrzeit soll außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, möglichst auch auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen; geprüft wird mit einseitigem Führungsfunk. gesetze-im-internet.de
- Wiederholung nach ≥ 2 Wochen — Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. gesetze-im-internet.de
- Deutsch + 12 Fremdsprachen — Die Theorieprüfung kann auf Deutsch oder in zwölf Fremdsprachen abgelegt werden; Kurmandschi und Ukrainisch kommen ab dem 1. April 2027 hinzu. gesetze-im-internet.de
- Entwurf: 40/25 Min., max. 3 Fehler — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht für AM, A1, A2 und A 40 Minuten Prüfungsdauer mit 25 Minuten Fahrzeit und für die Theorie 30 Fragen zu je einem Punkt mit höchstens 3 Fehlerpunkten vor; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). dserver.bundestag.de
Prüfgebühren sind bundesweit gleich, Fahrschulpreise nicht
Die Gebühren der Technischen Prüfstelle stehen in der GebOSt: 11,10 Euro für die Theorie, 9,90 Euro Zuschlag für die Prüfung am PC, 136,70 Euro für die praktische Prüfung A, 118,60 Euro im Aufstieg. Beim Direkteinstieg ergibt das rechnerisch 157,70 Euro ohne Umsatzsteuer, die nach § 1 Abs. 3 GebOSt hinzukommen kann. Fahrschulpreise legt jede Fahrschule selbst fest; die Seite Motorradführerschein-Kosten und der Kosten-Rechner rechnen mit eigenen Preisen.
Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) · geprüft am 08.10.2026
- 11,10 € — Die theoretische Prüfung kostet für eine Fahrerlaubnis aller Klassen 11,10 Euro je Prüfung (Gebührennummer 401.1 GebOSt); werden mehrere Prüfungen an einem Termin abgelegt, wird die Gebühr nur einmal erhoben. gesetze-im-internet.de
- + 9,90 € PC-Zuschlag — Für die Prüfung am PC kommen 9,90 Euro hinzu (Gebührennummer 401.3 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 136,70 € — Die praktische Prüfung für die Klassen A, A2 oder A1 kostet 136,70 Euro (Gebührennummer 402.1 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 118,60 € — Die praktische Prüfung für A oder A2 im Zuge der Stufenregelung (Aufstieg nach § 15 Abs. 3 und 4 FeV) kostet 118,60 Euro (Gebührennummer 402.1a GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 109,10 € — Die praktische Prüfung für die Klasse AM kostet 109,10 Euro (Gebührennummer 402.8 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- Ausfall = volle Gebühr — Die Prüfungsgebühren schließen Reisekosten des Prüfers ein. Wer Theorie und Praxis auf Antrag am selben Tag ablegt und die Theorie nicht besteht, zahlt beide Prüfungsteile voll; fällt ein Termin ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr erhoben. gesetze-im-internet.de
- ggf. zzgl. USt — Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, kann diese der Gebühr hinzugerechnet werden; die Beträge im Gebührentarif sind ohne Umsatzsteuer angegeben. gesetze-im-internet.de
- Entwurf: 78,10 € (A-Klassen) — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht niedrigere Beträge vor, etwa 78,10 Euro statt 136,70 Euro für die praktische Prüfung A, A2, A1 und 79,30 Euro statt 109,10 Euro für AM; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). dserver.bundestag.de
Drei Fallstricke auf dem Weg zur Klasse A
- Zwei Jahre ab Erteilung, nicht ab Prüfung. Die Frist läuft ab der Erteilung von A2; die Aufstiegsprüfung ist frühestens einen Monat vor ihrem Ablauf möglich.
- Zu früh erweitern. Vor Ablauf der zwei Jahre gilt die normale Erweiterung mit 6 Sonderfahrten, und das Mindestalter springt auf 24.
- 79.03 übersehen. Eine Klasse A mit dieser Schlüsselzahl berechtigt nicht zum Fahren zweirädriger Motorräder.
Was praktisch hilft
- Unter 22 über A2 rechnen. Wer vor 22 anfängt, ist mit A2 und Aufstieg nach zwei Jahren früher bei Klasse A als mit dem Direkteinstieg ab 24.
- Erteilungsdatum im Führerschein nachsehen. Daraus ergibt sich der früheste Prüftermin für den Aufstieg.
- Theorie und Praxis eng planen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorie folgen, eine Wiederholung ist frühestens nach zwei Wochen möglich.
Was ich noch nicht weiß
- Wann die Behörde 79.03 oder 79.04 einträgt. Anlage 9 nennt nur die Bedeutung. Ob etwa umgestellte Alt-Führerscheine betroffen sind, müsste in der Umstellungstabelle Anlage 3 FeV stehen, die ich noch nicht ausgewertet habe.
- Was die Prüfstellen brutto verlangen. Die Preisliste von TÜV SÜD war bei der Recherche nicht abrufbar, TÜV NORD nennt keine Beträge, die DEKRA-Liste ist entfernt. Erst damit lässt sich sagen, was die Prüfung mit Umsatzsteuer kostet.
- Ob die Fahrschulreform kommt. Der Entwurf BR-Drs. 365/26 sieht 78,10 Euro statt 136,70 Euro für die praktische Prüfung und 40 statt 70 Minuten Prüfungsdauer vor. Beschlossen ist das am 11.10.2026 nicht.
Häufige Fragen
Ab wann darf man den Führerschein A machen?
Für Motorräder der Klasse A gilt nach § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung ein Mindestalter von 24 Jahren bei direktem Zugang. Wer seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2 besitzt, darf schon ab 20 Jahren auf A aufsteigen. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW liegt die Grenze bei 21 Jahren. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter möglich. Beim Aufstieg zählt zusätzlich die Frist: Die Prüfung darf frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre seit Erteilung von A2 stattfinden.
Was bedeutet 79.03 und 79.04 im Führerschein?
Beide Schlüsselzahlen beschränken eine Fahrerlaubnis auf dreirädrige Fahrzeuge. Laut Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung bedeutet 79.03 „Nur dreirädrige Fahrzeuge“; 79.04 erlaubt nur Kombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Steht eine dieser Zahlen bei der Klasse A, schließt sie nach § 6 FeV die Klassen A2, A1 und AM nicht ein. Mit einer solchen Klasse A darf man also kein zweirädriges Motorrad fahren. Bei einer A1 mit 79.03 oder 79.04 gilt außerdem die Aufstiegsregel nach zwei Jahren nicht.
Muss man beim Aufstieg von A2 auf A in die Fahrschule?
Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 nicht. § 15 der Fahrerlaubnis-Verordnung erklärt die Ausbildungsvorschriften dann für nicht anwendbar: keine Pflichtstunden, keine Sonderfahrten, keine Theorieprüfung. Es bleibt eine praktische Prüfung von mindestens 60 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit und vier statt sechs Grundfahraufgaben, die Gebühr beträgt 118,60 Euro ohne Umsatzsteuer. Geprüft wird auf einem Motorrad, das die Anforderungen an ein A-Prüfungsfahrzeug erfüllt, also mindestens 50 kW, 600 cm³ und 180 kg Leermasse. Wer vor Ablauf der zwei Jahre erweitert, braucht dagegen mindestens 6 Sonderfahrten und muss 24 sein.
Was ist der Unterschied zwischen Führerschein A und A2?
Die Leistung und das Alter. Die Klasse A2 gilt ab 18 Jahren für Motorräder mit höchstens 35 kW und höchstens 0,2 kW/kg, die nicht von einem Motorrad mit über 70 kW abgeleitet sind. Die Klasse A hat keine Leistungsobergrenze und gilt ab 24 Jahren, nach zwei Jahren A2 ab 20. A schließt A2 ein, A2 schließt A1 und AM ein. Ausbildung und Prüfung sind beim Ersterwerb fast gleich: dieselbe Zahl an Sonderfahrten und Doppelstunden, eine praktische Prüfung von mindestens 70 Minuten. Unterschiedlich ist das Prüfungsfahrzeug, für A mindestens 50 kW, für A2 20 bis 35 kW.
Was kostet die Prüfung für den Führerschein A?
Die Prüfgebühren sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bundesweit festgelegt. Die Theorieprüfung kostet 11,10 Euro, am PC kommen 9,90 Euro hinzu. Die praktische Prüfung für Klasse A kostet 136,70 Euro, im Aufstieg nach zwei Jahren A2 118,60 Euro. Beim Direkteinstieg sind das zusammen 157,70 Euro, beim Aufstieg nur die 118,60 Euro, jeweils ohne Umsatzsteuer, die die Prüfstelle hinzurechnen kann. Fällt ein Termin ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr fällig. Dazu kommen die Kosten der Fahrschule, die jede selbst festlegt.
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