Sonderfahrten beim Motorradführerschein: 12 Pflichtfahrten zu 45 Minuten, bei der Erweiterung 6, beim Aufstieg keine

Die Grundfahraufgaben sitzen, der Slalom klappt, und im Ausbildungsplan steht die erste Überlandfahrt. Ab hier wird die Motorradausbildung zur Rechnung mit festen Größen: Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung legt fest, wie viele Fahrten außerorts, auf der Autobahn und im Dunkeln mindestens dazugehören und wie lang einige davon sein müssen.

Zwölf Pflichtfahrten zu 45 Minuten beim Ersterwerb von A1, A2 und A

Was umgangssprachlich „Sonderfahrten“ heißt, nennt die Verordnung „besondere Ausbildungsfahrten“. Laut § 5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) dauert jede Einheit 45 Minuten, die Zahlen in Anlage 4 sind Mindestanforderungen. Für den Ersterwerb von A1, A2 und den Direkteinstieg in A gilt dieselbe Zahl: mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit, zusammen 12 Einheiten. Rechnerisch sind das 540 Minuten, also 9 Stunden.

Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) für Motorradklassen · geprüft am 11.10.2026

  • Einheiten zu 45 Minuten — Die besonderen Ausbildungsfahrten dauern je 45 Minuten und sind nach Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchzuführen; die Zahlen sind Mindestanforderungen. gesetze-im-internet.de
  • 5 + 4 + 3 = 12 — Für A1, A2 und A (Ersterwerb bzw. Direkteinstieg) sind mindestens 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit vorgeschrieben – zusammen 12 Einheiten. gesetze-im-internet.de
  • 3 + 2 + 1 = 6 — Bei Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A vor Ablauf der zweijährigen Frist sowie von A1 auf A sind mindestens 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Dunkelheitsfahrt vorgeschrieben – zusammen 6 Einheiten. gesetze-im-internet.de
  • je eine Fahrt ≥ 90 Min. — Von den Überlandfahrten muss eine Fahrt mindestens zwei Einheiten zu 45 Minuten dauern; ebenso eine der Autobahnfahrten, davon möglichst eine Einheit auf Strecken ohne Tempolimit oder mit mindestens 120 km/h. gesetze-im-internet.de
  • zusätzlich, ≥ ½ außerorts — Die Dunkelheitsfahrten kommen zu Überland- und Autobahnfahrten hinzu und finden mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen statt. gesetze-im-internet.de
  • erst Grundausbildung — Beim Ersterwerb von A1, von A ohne A2-Vorbesitz und von A2 ohne A1-Vorbesitz soll die Grundausbildung abgeschlossen sein, bevor die besonderen Ausbildungsfahrten beginnen. gesetze-im-internet.de
  • Fahrschüler fährt voraus, Funk — Auf motorisierten Zweirädern lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler zumindest in der letzten Phase der Grundausbildung und bei den Sonderfahrten überwiegend vorausfahren und nutzt dabei eine Funkanlage. gesetze-im-internet.de
  • AM und Aufstieg: keine — Für AM nennt Anlage 4 keine besonderen Ausbildungsfahrten. Beim Aufstieg nach zwei Jahren Vorbesitz (A1 → A2, A2 → A) gelten die Ausbildungsvorschriften nicht, also auch keine Pflicht-Sonderfahrten. gesetze-im-internet.de
  • Entwurf, nicht in Kraft — Ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung (Fahrschulmodernisierungs-Verordnung, BR-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026) will die feste Anzahl abschaffen; der Umfang soll sich nach dem Ausbildungsstand richten. Der Bundesrat hat darüber noch nicht entschieden (Stand 11.10.2026). bundesrat.de

Wer schon eine Motorradklasse hat, fährt sechs oder gar keine

Nach zwei Jahren Vorbesitz greift die Aufstiegsregel in § 15 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): nur eine praktische Prüfung, die Ausbildungsvorschriften gelten nicht. Davor wird erweitert, mit Ausbildung und sechs Sonderfahrten.

Fall Überland Autobahn Dämmerung/Dunkelheit Summe (Einheiten) Mindestzeit (Minuten)
A1, A2 oder A ohne Vorbesitz 5 4 3 12 540
A1 auf A2 vor Ablauf von 2 Jahren 3 2 1 6 270
A1 auf A 3 2 1 6 270
A2 auf A vor Ablauf von 2 Jahren (Mindestalter dann 24) 3 2 1 6 270
Aufstieg nach 2 Jahren A1 bzw. A2 0 0 0 0 nur praktische Prüfung
AM 0 0 0 0 –

Für AM nennt Anlage 4 keine besonderen Ausbildungsfahrten. Die Schulung für B196 ist anders geregelt: Anlage 7b FeV verlangt mindestens fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten, einzeln; Überland-, Autobahn- oder Nachtanteile stehen dazu nicht in der Faktendatei.

Überland, Autobahn, Dunkelheit: was Anlage 4 je Fahrt verlangt

Die Zahl allein reicht nicht, Anlage 4 regelt auch die Länge. Von den Überlandfahrten muss eine mindestens zwei Einheiten dauern, also 90 Minuten am Stück; ebenso eine der Autobahnfahrten. Bei dieser Autobahnfahrt soll möglichst eine Einheit auf Strecken ohne Tempolimit oder mit mindestens 120 km/h liegen.

Die Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit kommen zu den Überland- und Autobahnfahrten hinzu, sie ersetzen keine davon. Mindestens die Hälfte davon findet auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen statt — eine Runde durch das beleuchtete Wohngebiet erfüllt das nicht.

Zwei Regeln aus § 5 FahrschAusbO betreffen den Ablauf:

  • Erst die Grundausbildung. Beim Ersterwerb von A1, von A ohne A2-Vorbesitz und von A2 ohne A1-Vorbesitz soll die Grundausbildung abgeschlossen sein, bevor die Sonderfahrten beginnen.
  • Der Fahrschüler fährt voraus. Auf dem Motorrad lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler zumindest in der letzten Phase der Grundausbildung und bei den Sonderfahrten überwiegend vorausfahren und spricht über Funk mit ihm.

Die Prüfung findet auf denselben Straßen statt

Die praktische Prüfung für A1, A2 und A dauert laut Anlage 7 FeV mindestens 70 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit; beim Aufstieg mindestens 60 Minuten. Etwa die Hälfte der Fahrzeit soll außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, möglichst auch auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen, geprüft wird mit einseitigem Führungsfunk. Überland, Autobahn und Funk aus den Sonderfahrten tauchen dort also wieder auf.

Die geplante Reform würde die feste Zahl abschaffen — beschlossen ist sie nicht

Ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung, die Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (BR-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026), will die feste Anzahl der Sonderfahrten abschaffen; der Umfang soll sich nach dem Ausbildungsstand richten. Der Bundesrat hat darüber noch nicht entschieden (Stand 11.10.2026). Bis dahin gelten die Zahlen aus Anlage 4. Derselbe Entwurf sieht für die praktische Prüfung von AM, A1, A2 und A 40 Minuten mit 25 Minuten Fahrzeit vor — ebenfalls nicht beschlossen.

Was die Sonderfahrten kosten, legt die Fahrschule fest

Amtlich festgelegt sind nur die Prüfgebühren, die Preise je Sonderfahrt kalkuliert jede Fahrschule selbst. Der Rechner nimmt die Pflichtzahl aus der Faktendatei, die Preise der eigenen Fahrschule trägt man selbst ein.

Euro, inkl. Theorieunterricht
Euro je 45 Minuten
je 45 Minuten, eigene Planung
Euro je 45 Minuten
Euro, Fahrschulentgelt für beide Prüfungen
Euro
Pflicht-Sonderfahrten–
Prüfgebühren (amtlich, ohne USt)–
Summe–

Womit gerechnet wird
  • Zahl und Art der Pflicht-Sonderfahrten aus der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Thema „Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) für Motorradklassen“, geprüft am 11.10.2026).
  • Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle aus der Gebührenordnung (Thema „Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA)“, geprüft am 08.10.2026): Theorie mit Zuschlag für die Prüfung am Computer, Praxis, jeweils ohne Umsatzsteuer, die die Prüfstelle hinzurechnen kann. Die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für Antrag und Führerschein stehen auf der Seite Motorradführerschein und gehören unter „Sonstiges“.
  • Fahrschulpreise trägt man selbst ein: Sie sind frei kalkuliert und stehen im Preisaushang jeder Fahrschule. Einen amtlichen Durchschnitt gibt es nicht — deshalb nennt das Werkzeug keinen.
  • Wie viele Übungsfahrten nötig sind, schreibt keine Verordnung vor. Die Zahl ist eine eigene Annahme.

Alle Posten eines Motorradführerscheins stehen unter Motorradführerschein-Kosten, der Rechner allein unter Kostenrechner.

Die Fallstricke

  • Mindestzahl, keine Obergrenze. Anlage 4 nennt Mindestanforderungen. Mehr Fahrten sind zulässig und kosten mehr.
  • Der Stichtag beim Aufstieg. Vor Ablauf der zwei Jahre gelten Ausbildung und sechs Sonderfahrten, danach nur die Prüfung. Die Aufstiegsprüfung darf laut § 17 FeV frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre stattfinden.
  • A1 auf A ohne Frist. In dieser Zeile der Anlage 4 steht kein Bezug auf die zwei Jahre: 3, 2 und 1 Fahrten gelten unabhängig davon, wie lange man A1 hat.

Was praktisch hilft

  1. Den eigenen Fall in der Tabelle suchen. Klasse, Vorbesitz und Datum der Erteilung entscheiden über 12, 6 oder 0 Fahrten.
  2. Zwei Jahre ab Erteilung ausrechnen. Liegt der Termin nah, kann sich das Warten auf den Aufstieg lohnen; das Mindestalter für A ohne zwei Jahre A2 ist 24.
  3. Preis je 45 Minuten erfragen. Pflichtzahl mal Preis ergibt den festen Anteil, den der Rechner oben ausgibt.
  4. Ausrüstung vor der ersten Autobahnfahrt klären. Welche Ausrüstung die Fahrschule stellt, fragt man dort. Für die eigene: Integralhelme nach Herstellerdaten im Vergleich, die Prüfklassen der Bekleidung unter Schutzklassen.

Was ich noch nicht weiß

  • Seit wann Anlage 4 in dieser Fassung gilt. Die Fundstelle stammt von 2014, ein tagesgenaues Datum habe ich nicht belegt. Es würde zeigen, wie alt die Zahlen sind, mit denen Ratgeber rechnen.
  • Ab wann die Reform gelten würde. Der Bundesrat hat nicht beschlossen, Sekundärquellen nennen unterschiedliche Termine. Ein Datum nenne ich erst mit Beschluss und Verkündung.
  • Die ausdrückliche Regel für AM. Dass AM keine Sonderfahrten hat, folgt aus dem Fehlen der Klasse in Anlage 4, nicht aus einem eigenen Satz der Verordnung.

Häufige Fragen

Wie viele Sonderfahrten braucht man für den Motorradführerschein?

Beim Ersterwerb der Klassen A1, A2 oder A mindestens zwölf: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit, jeweils 45 Minuten. So steht es in Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Wer schon A1 hat und vor Ablauf von zwei Jahren auf A2 erweitert, wer von A2 vor Ablauf der zwei Jahre auf A erweitert oder wer von A1 auf A geht, braucht mindestens sechs: drei, zwei und eine. Nach zwei Jahren Vorbesitz von A1 oder A2 entfallen die Sonderfahrten ganz, dann genügt eine praktische Prüfung. Für die Klasse AM sieht Anlage 4 keine Sonderfahrten vor.

Wie lange dauert eine Überlandfahrt beim Motorradführerschein?

Eine Einheit dauert 45 Minuten, das legt § 5 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung fest. Mindestens eine der Überlandfahrten muss aber zwei Einheiten am Stück dauern, also 90 Minuten. Dasselbe gilt für eine der Autobahnfahrten, bei der möglichst eine Einheit auf Strecken ohne Tempolimit oder mit mindestens 120 km/h liegen soll. Beim Ersterwerb von A1, A2 oder A sind es mindestens fünf Überlandfahrten zu je 45 Minuten, zusammen 225 Minuten. Alle Zahlen sind Mindestwerte; zusätzliche Einheiten sind zulässig und werden zum Preis der Fahrschule abgerechnet.

Muss man beim Motorradführerschein eine Nachtfahrt machen?

Ja, bei A1, A2 und A. Die Verordnung spricht von Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit: beim Ersterwerb mindestens drei zu je 45 Minuten, bei einer Erweiterung vor Ablauf der zwei Jahre und von A1 auf A mindestens eine. Beim Ersterwerb sind das rechnerisch mindestens 135 Minuten. Diese Fahrten kommen zu den Überland- und Autobahnfahrten hinzu und finden mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen statt. Für die Klasse AM und beim Aufstieg nach zwei Jahren Vorbesitz gibt es keine Pflicht zur Nachtfahrt.

Braucht man beim Aufstieg von A2 auf A Sonderfahrten?

Das hängt vom Datum ab. Wer A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, braucht laut § 15 FeV nur eine praktische Prüfung; die Ausbildungsvorschriften gelten dann nicht, also auch keine Sonderfahrten. Die Prüfung dauert mindestens 60 Minuten mit vier Grundfahraufgaben und darf frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre stattfinden. Wer vorher auf A erweitert, durchläuft eine Ausbildung mit mindestens drei Überland-, zwei Autobahn- und einer Dunkelheitsfahrt zu je 45 Minuten. In diesem Fall gilt für Krafträder der Klasse A das Mindestalter von 24 Jahren.

Werden die Sonderfahrten abgeschafft?

Geplant ist es, beschlossen nicht. Der Entwurf der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (Bundesrat-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026) will die feste Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten abschaffen; der Umfang soll sich nach dem Ausbildungsstand richten. Der Bundesrat hat darüber noch nicht entschieden, Stand 11.10.2026. Bis eine geänderte Verordnung verkündet ist und in Kraft tritt, gelten die Zahlen aus Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung: beim Ersterwerb von A1, A2 oder A mindestens fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Wer jetzt mit der Ausbildung beginnt, plant mit diesen Zahlen.

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Ich betreibe zweitaktgeber.de und sammle hier, was Führerscheinrecht, Normen und Hersteller zum Motorradfahren wirklich sagen – jede Zahl mit Quelle und Prüfdatum. Den Motorradführerschein mache ich 2027; bis dahin stammen alle Angaben aus Gesetzestexten, Normen und Herstellerdaten, nicht aus eigener Erfahrung.