Vor der Schule stehen zwei Roller, der eine fährt 45 km/h, der andere 25. Für den ersten braucht man die Fahrerlaubnis der Klasse AM, für den zweiten reicht die Mofa-Prüfbescheinigung — beide ab 15 Jahren. Der Unterschied liegt in Ausbildung, Prüfung und Gebühr.
Klasse AM: 45 km/h, 50 cm³, 4 kW – ab 15 Jahren
Laut § 6 FeV gilt die Klasse AM für leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, dreirädrige Kleinkrafträder (L2e) und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (L6e). Die Grenzen stehen nicht in der FeV, sondern in der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: Ein Kleinkraftrad der Klasse L1e-B fährt bauartbedingt höchstens 45 km/h, hat bei Verbrennungsmotor mit Fremdzündung höchstens 50 cm³ und höchstens 4 kW.
Der „50ccm Führerschein“ heißt also nur beim Benziner so. Für einen Elektroroller der Klasse L1e-B zählen 45 km/h und 4 kW, ein Hubraum fällt weg. Das Mindestalter beträgt nach § 10 FeV 15 Jahre; bis zum 16. Geburtstag darf nur im Inland gefahren werden. AM ist in den Klassen A1, A2, A und B enthalten — wer eine davon hat, braucht AM nicht gesondert.
Führerscheinklasse AM · geprüft am 11.10.2026
- L1e-B, L2e, L6e — Die Klasse AM gilt für leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013. gesetze-im-internet.de
- 45 km/h · 50 cm³ · 4 kW — Ein zweirädriges Kleinkraftrad der EU-Klasse L1e-B hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h, bei Fremdzündungs-Verbrennungsmotor höchstens 50 cm³ Hubraum und höchstens 4 kW Leistung. eur-lex.europa.eu
- 15 Jahre, bis 16 nur Inland — Das Mindestalter für AM beträgt 15 Jahre; bis zum 16. Geburtstag gilt die Auflage, dass nur im Inland gefahren werden darf. gesetze-im-internet.de
- in A1, A2, A und B enthalten — AM ist in den Klassen A1, A2, A und B enthalten; wer eine dieser Klassen besitzt, braucht AM nicht gesondert. gesetze-im-internet.de
- Grundstoff 12 DS (6 mit Vorbesitz) + Zusatzstoff 2 DS — Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff (6 Doppelstunden, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist) und für AM 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff. gesetze-im-internet.de
- keine Pflicht-Sonderfahrten — Für AM schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung keine besonderen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Dunkelheit) vor; Anlage 4 nennt AM nicht. gesetze-im-internet.de
- 55 Min. (30 Min. Fahrzeit), 4 Grundfahraufgaben — Die praktische Prüfung AM dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit, mit vier Grundfahraufgaben; sie findet überwiegend innerorts statt. Prüfungsfahrzeug ist ein Kleinkraftrad mit mindestens 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. gesetze-im-internet.de
- keine Probezeit — Fahrerlaubnisse der Klasse AM sind von der Probezeit ausgenommen; bei der ersten Erweiterung auf eine andere Klasse wird diese auf Probe erteilt. gesetze-im-internet.de
Mofa-Prüfbescheinigung: 25 km/h, keine Fahrerlaubnis, aber eine Prüfung
Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart höchstens 25 km/h gewährleistet. Laut § 4 FeV sind sie fahrerlaubnisfrei; dasselbe gilt für Kleinkrafträder der Klassen L1e-B, L2e-P und L2e-U, die bauartbedingt auf 25 km/h beschränkt sind. Wer so ein Fahrzeug führt, muss nach § 5 FeV aber eine Prüfung ablegen und die Prüfbescheinigung mitführen. Inhaber einer Fahrerlaubnis brauchen sie nicht.
Die Ausbildung beim Fahrlehrer umfasst mindestens sechs Doppelstunden Theorie, eine davon darf versäumt werden, und eine Doppelstunde Praxis einzeln oder zwei in einer Gruppe von höchstens vier. Die theoretische Prüfung hat 20 Fragen mit zusammen 69 Punkten, erlaubt sind höchstens 7 Fehlerpunkte. Mindestalter ist 15, wer ein Kind unter sieben Jahren mitnimmt, muss 16 sein.
Mofa-Prüfbescheinigung · geprüft am 08.10.2026
- höchstens 25 km/h, keine Fahrerlaubnis — Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart höchstens 25 km/h auf ebener Bahn gewährleistet; sie sind fahrerlaubnisfrei. Gleiches gilt für L1e-B, L2e-P und L2e-U, die bauartbedingt auf 25 km/h beschränkt sind. gesetze-im-internet.de
- Prüfbescheinigung Pflicht — Wer ein Mofa oder ein auf 25 km/h beschränktes Kleinkraftrad führt, muss eine Prüfung ablegen und die Prüfbescheinigung mitführen; Inhaber einer Fahrerlaubnis brauchen die Prüfung nicht. gesetze-im-internet.de
- 15 Jahre (16 mit Kind unter 7) — Das Mindestalter für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge wie Mofas beträgt 15 Jahre; wer ein Kind unter sieben Jahren mitnimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein. gesetze-im-internet.de
- 6 DS Theorie + 1 DS Praxis (Gruppe: 2 DS) — Die Ausbildung durch einen Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis Klasse A umfasst mindestens sechs Doppelstunden Theorie zu je 90 Minuten (höchstens eine darf versäumt werden) und mindestens eine Doppelstunde Praxis einzeln oder zwei Doppelstunden in einer Gruppe von höchstens vier Teilnehmern. gesetze-im-internet.de
- 20 Fragen, max. 7 Fehlerpunkte — Die theoretische Mofa-Prüfung umfasst 20 Fragen mit zusammen 69 Punkten; zulässig sind höchstens 7 Fehlerpunkte. gesetze-im-internet.de
- 4,60 € + 7,80 € (+ 9,90 € PC) — Die Gebühr für die theoretische Prüfung nach § 5 FeV (Mofa 25) beträgt 4,60 Euro (Nr. 401.2 GebOSt), dazu 7,80 Euro für die Ausfertigung der Bescheinigung und 9,90 Euro bei Prüfung am PC (Nr. 401.3). gesetze-im-internet.de
- nur mit Fahrlehrer — Ohne bestandene Prüfung darf ein Mofa nur unter Aufsicht eines Fahrlehrers gefahren werden; der Fahrlehrer gilt dann als Führer des Fahrzeugs. gesetze-im-internet.de
AM und Mofa im Vergleich: Die Prüfstelle kostet 120,20 € oder 12,40 €
| Klasse AM | Mofa-Prüfbescheinigung | |
|---|---|---|
| Höchstgeschwindigkeit | 45 km/h (L1e-B) | 25 km/h |
| Mindestalter | 15, bis 16 nur Inland | 15, mit Kind unter 7: 16 |
| Theorieunterricht | 12 DS Grundstoff + 2 DS Zusatzstoff | 6 DS |
| Fahrpraxis | Fahrstunden, keine Pflicht-Sonderfahrten | 1 DS einzeln oder 2 DS in der Gruppe |
| Theorieprüfung | 30 Fragen, höchstens 10 Fehlerpunkte | 20 Fragen, höchstens 7 Fehlerpunkte |
| Praktische Prüfung | 55 Min., davon 30 Min. Fahrzeit | keine, nur Theorieprüfung |
| Gebühren Prüfstelle | 11,10 € + 109,10 € = 120,20 € | 4,60 € + 7,80 € Ausfertigung = 12,40 € |
DS = Doppelstunde zu 90 Minuten. Bei Prüfung am PC kommen jeweils 9,90 € hinzu, also 130,10 € bzw. 22,30 €. Die Beträge stehen im Gebührentarif ohne Umsatzsteuer, die hinzugerechnet werden kann.
Ausbildung und Prüfung AM: keine Sonderfahrten, 55 Minuten Fahrprüfung
Der Unterricht umfasst laut Anlage 2.8 FahrschAusbO mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff, mit vorhandener Fahrerlaubnis 6, und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung für AM nicht vor.
Die Theorieprüfung hat beim Ersterwerb 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten; erlaubt sind höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsche 5-Punkte-Fragen bedeuten immer „nicht bestanden“. Die praktische Prüfung dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten Fahrzeit, mit vier Grundfahraufgaben, überwiegend innerorts, auf einem Kleinkraftrad mit mindestens 40 km/h. Die Theorie ist frühestens drei Monate, die Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 15. Geburtstag erlaubt.
Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) · geprüft am 08.10.2026
- 11,10 € — Die theoretische Prüfung kostet für eine Fahrerlaubnis aller Klassen 11,10 Euro je Prüfung (Gebührennummer 401.1 GebOSt); werden mehrere Prüfungen an einem Termin abgelegt, wird die Gebühr nur einmal erhoben. gesetze-im-internet.de
- + 9,90 € PC-Zuschlag — Für die Prüfung am PC kommen 9,90 Euro hinzu (Gebührennummer 401.3 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 136,70 € — Die praktische Prüfung für die Klassen A, A2 oder A1 kostet 136,70 Euro (Gebührennummer 402.1 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 118,60 € — Die praktische Prüfung für A oder A2 im Zuge der Stufenregelung (Aufstieg nach § 15 Abs. 3 und 4 FeV) kostet 118,60 Euro (Gebührennummer 402.1a GebOSt). gesetze-im-internet.de
- 109,10 € — Die praktische Prüfung für die Klasse AM kostet 109,10 Euro (Gebührennummer 402.8 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- Ausfall = volle Gebühr — Die Prüfungsgebühren schließen Reisekosten des Prüfers ein. Wer Theorie und Praxis auf Antrag am selben Tag ablegt und die Theorie nicht besteht, zahlt beide Prüfungsteile voll; fällt ein Termin ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr erhoben. gesetze-im-internet.de
- ggf. zzgl. USt — Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, kann diese der Gebühr hinzugerechnet werden; die Beträge im Gebührentarif sind ohne Umsatzsteuer angegeben. gesetze-im-internet.de
- Entwurf: 78,10 € (A-Klassen) — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht niedrigere Beträge vor, etwa 78,10 Euro statt 136,70 Euro für die praktische Prüfung A, A2, A1 und 79,30 Euro statt 109,10 Euro für AM; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). dserver.bundestag.de
AM ist nach § 32 FeV von der Probezeit ausgenommen; die erste Erweiterung, etwa auf den A1-Führerschein, wird dann auf Probe erteilt. Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht für die AM-Prüfung 79,30 € statt 109,10 € und 40 Minuten Dauer vor; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). Fahrschulpreise regelt keine Verordnung, sie lassen sich im Kostenrechner eintragen.
Helmpflicht gilt ab 20 km/h – auch auf dem Mofa
Nach § 21a StVO muss einen geeigneten Schutzhelm tragen, wer ein Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt — ebenso alle, die mitfahren. Mofa mit 25 km/h und Kleinkraftrad mit 45 km/h liegen beide darüber. Eine Prüfnorm nennt die StVO nicht; die Norm, nach der Helme heute genehmigt werden, erklärt die Seite ECE 22.06. Ohne Helm sind 15 € Verwarnungsgeld fällig, für ein mitgenommenes Kind ohne Helm 60 €.
Welche Jethelme die Hersteller mit ECE 22.06 angeben, steht im Jethelm-Vergleich; einen Kinnbügel hat diese Bauart nicht, den hat ein Integralhelm. Wie man die Größe misst, zeigt die Seite Helmgröße.
Helmpflicht in Deutschland · geprüft am 11.10.2026
- Helmpflicht ab bauartbedingt über 20 km/h — Wer ein Kraftrad oder ein offenes drei- oder mehrrädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. gesetze-im-internet.de
- gilt auch für Mitfahrer — Die Helmpflicht gilt nicht nur für den Fahrer, sondern ebenso für alle, die auf oder in einem solchen Fahrzeug mitfahren. gesetze-im-internet.de
- keine Helmpflicht bei angelegtem vorgeschriebenem Gurt — Einzige Ausnahme im Gesetzestext: Die Helmpflicht entfällt, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. gesetze-im-internet.de
- keine Norm im Gesetzestext — Die StVO verlangt einen „geeigneten Schutzhelm“, nennt aber keine Prüfnorm; eine ECE-Genehmigung (etwa nach UN-Regelung Nr. 22) schreibt § 21a StVO nicht ausdrücklich vor. gesetze-im-internet.de
- VwV-StVO zu § 21a: aufgehoben — Die Verwaltungsvorschrift zur StVO enthält zu § 21a keine Erläuterung mehr; der Abschnitt ist als aufgehoben gekennzeichnet. verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO — Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen genehmigen. gesetze-im-internet.de
- 15 € — Wer während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm trägt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Regelsatz von 15 Euro rechnen (lfd. Nr. 101). gesetze-im-internet.de
- Verwarnungsgeld (Regelsatz bis 55 €) — Bei Regelsätzen bis 55 Euro ist nach der Bußgeldkatalog-Verordnung ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben; die 15 Euro für den fehlenden Helm sind also ein Verwarnungsgeld. gesetze-im-internet.de
- 60 € (ein Kind) / 70 € (mehrere Kinder) — Wer beim Führen eines Kraftrads ein Kind befördert, das keinen Schutzhelm trägt, zahlt laut Bußgeldkatalog 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro (lfd. Nr. 99.1 und 99.2). gesetze-im-internet.de
Fallstricke
- Es zählt die Bauart. Fahrerlaubnisfrei sind nur Fahrzeuge, die bauartbedingt auf 25 km/h beschränkt sind, nicht ein 45er, der langsam gefahren wird.
- Bis 16 nur Inland. Mit AM ab 15 gilt die Fahrerlaubnis bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland.
- 50 cm³ gilt nur für den Benziner. Beim Elektroroller entscheiden 45 km/h und 4 kW.
- Die Mofa-Bescheinigung reicht nicht für 45 km/h. Dafür braucht man AM oder eine Klasse, die AM enthält.
Was praktisch hilft
- Erst das Fahrzeug, dann der Kurs. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und EU-Fahrzeugklasse beim Hersteller nachsehen; davon hängt ab, ob Mofa-Bescheinigung oder AM nötig ist.
- A1 mitdenken. Wer mit 16 ohnehin Motorrad fahren will: A1 schließt AM ein, Mindestalter 16.
- Früh mit der Theorie anfangen. Die Prüfung ist drei Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.
Was ich noch nicht weiß
- Seit wann AM in heutiger Form gilt. Für die Definition mit Bezug auf L1e-B habe ich kein sicheres Datum gefunden; es gehört in die Änderungshistorie der FeV.
- Was die Prüfstellen brutto verlangen. Die GebOSt nennt Beträge ohne Umsatzsteuer, die Preislisten von TÜV und DEKRA ließen sich am 08.10.2026 nicht selbst öffnen. Der Endbetrag kann deshalb höher liegen.
- Wie lange die Theorieprüfung dauert. Das steht weder in der FeV noch in Anlage 7, sondern in einer Prüfungsrichtlinie, die frei nicht abrufbar war.
- Wann die Fahrschulreform kommt. Der Bundesrat hat über BR-Drucksache 365/26 noch nicht entschieden; geplant ist überwiegend der 01.07.2027.
Häufige Fragen
Was darf man mit dem AM Führerschein fahren?
Kleinkrafträder der EU-Klasse L1e-B, also Roller und Mopeds mit bauartbedingt höchstens 45 km/h, bei Verbrennungsmotor höchstens 50 cm³ und höchstens 4 kW Leistung. Dazu kommen dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e. Grundlage ist § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die Grenzwerte stehen in der Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Für Elektroroller zählen 45 km/h und 4 kW, einen Hubraum gibt es dort nicht. Wer stärker oder schneller fahren will, braucht mindestens die Klasse A1 ab 16 Jahren oder die Schlüsselzahl B196 ab 25.
Ab wie viel Jahren darf man den Moped Führerschein machen?
Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt nach § 10 FeV 15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag gilt die Auflage, nur im Inland zu fahren. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag erlaubt, die praktische frühestens einen Monat davor. Zwischen beiden dürfen höchstens zwölf Monate liegen. Auch die Mofa-Prüfbescheinigung für 25 km/h gibt es ab 15 Jahren; wer ein Kind unter sieben Jahren mitnimmt, muss dafür 16 sein. Eine Probezeit gibt es bei AM nicht, erst bei der ersten Erweiterung auf eine andere Klasse.
Was ist der Unterschied zwischen Mofa Führerschein und AM?
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis. Die Bescheinigung gilt für Mofas und Kleinkrafträder, die bauartbedingt höchstens 25 km/h fahren, und verlangt nach § 5 FeV einen Kurs mit sechs Doppelstunden Theorie und mindestens einer Doppelstunde Praxis sowie eine Theorieprüfung mit 20 Fragen. Die Prüfstelle berechnet dafür 4,60 € plus 7,80 € für die Bescheinigung. Die Klasse AM ist eine Fahrerlaubnis für bis zu 45 km/h, mit 14 Doppelstunden Theorie, Fahrstunden, einer Theorieprüfung mit 30 Fragen und einer praktischen Prüfung von 55 Minuten für 109,10 €. Beide gibt es ab 15 Jahren.
Was kostet der AM Führerschein?
Fest geregelt sind nur die Gebühren der Prüfstelle nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr: 11,10 € für die theoretische Prüfung, 9,90 € Zuschlag bei Prüfung am PC und 109,10 € für die praktische Prüfung der Klasse AM. Zusammen sind das 130,10 €, jeweils ohne Umsatzsteuer, die hinzugerechnet werden kann. Fällt ein Termin ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr erhoben. Die Preise der Fahrschule für Grundbetrag und Fahrstunden kommen hinzu; die legt jede Fahrschule selbst fest. Ein Verordnungsentwurf sieht für die AM-Prüfung 79,30 € vor, beschlossen ist er nicht.
Darf man mit dem Autoführerschein Roller fahren?
Ja, bis 45 km/h. Die Klasse B schließt nach § 6 FeV die Klasse AM ein, also Kleinkrafträder der Klasse L1e-B mit höchstens 45 km/h, bei Verbrennungsmotor höchstens 50 cm³ und höchstens 4 kW. Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht man mit Klasse B ebenfalls nicht. Für einen 125er-Roller reicht der Autoführerschein allein nicht: Dafür braucht man die Klasse A1 oder die Schlüsselzahl B196, die ab 25 Jahren und fünf Jahren Klasse B nach einer Fahrerschulung eingetragen wird. Die Helmpflicht gilt auf dem Roller in jedem Fall.
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