B196: 125er mit dem Autoführerschein — neun Schulungseinheiten, keine Prüfung, nur in Deutschland

Der Autoführerschein liegt seit Jahren im Portemonnaie, und für den Weg durch die Stadt soll es eine 125er werden. Dafür verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung keine Prüfung, sondern eine Schulung in der Fahrschule und einen Eintrag im Führerschein: die Schlüsselzahl 196. Der Eintrag hat drei Bedingungen und eine Grenze, und die verläuft an der Landesgrenze.

B196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Zahl hinter der Klasse B

„B196″ steht im Führerschein nicht als Klasse, sondern als Schlüsselzahl 196 hinter der Klasse B. Laut § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) berechtigt sie im Inland zum Führen von Krafträdern bis 125 cm³, höchstens 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen. Das sind dieselben Grenzwerte wie bei der Klasse A1. Wie die Motorradklassen zusammenhängen, steht auf der Seite zum Motorradführerschein.

Eingetragen wird die Schlüsselzahl nur, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  • Mindestalter 25 Jahre. Jünger geht es nur über die Klasse A1, die ab 16 Jahren erteilt wird.
  • Klasse B seit mindestens fünf Jahren.
  • Nachgewiesene Fahrerschulung. Die Schulung macht man in einer Fahrschule; den Nachweis legt man der Fahrerlaubnisbehörde vor.

Schlüsselzahl B196 (125er mit Autoführerschein) · geprüft am 08.10.2026

  • 125 cm³ · 11 kW · 0,1 kW/kg, nur Inland — Mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt die Klasse B im Inland zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 cm³, höchstens 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg. gilt seit 31.12.2019 · gesetze-im-internet.de
  • B seit 5 Jahren, ab 25 Jahren — Die Schlüsselzahl 196 wird nur eingetragen, wenn die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besessen wird; das Mindestalter beträgt 25 Jahre. gilt seit 31.12.2019 · gesetze-im-internet.de
  • 9 × 90 Min. (4 Theorie + 5 Praxis) — Voraussetzung ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten: mindestens vier Einheiten Theorie und mindestens fünf Einheiten Fahrpraxis, die praktische Schulung nur einzeln. gilt seit 31.12.2019 · gesetze-im-internet.de
  • keine Prüfung — § 6b FeV verlangt für die Eintragung eine Fahrerschulung und deren Nachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde; eine Fahrerlaubnisprüfung sieht die Vorschrift nicht vor. gilt seit 31.12.2019 · gesetze-im-internet.de
  • höchstens 1 Jahr — Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf höchstens ein Jahr liegen. gilt seit 31.12.2019 · gesetze-im-internet.de
  • A1-Prüfungsfahrzeug — Geschult wird auf einem Kraftrad, das den Anforderungen an ein A1-Prüfungsfahrzeug entspricht, mit einer technischen Einrichtung zur Kommunikation mit dem Fahrlehrer. gilt seit 31.12.2019 · gesetze-im-internet.de
  • Schlüsselzahl 196 — Im Führerschein steht die Schlüsselzahl 196 für „im Inland Krafträder“ mit den Grenzwerten 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg. gesetze-im-internet.de

Neun Einheiten zu 90 Minuten, die Praxis nur einzeln

Anlage 7b FeV schreibt mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten vor: mindestens vier Einheiten Theorie und mindestens fünf Einheiten Fahrpraxis. Rechnerisch sind das 13,5 Stunden, davon 6 Stunden Theorie und 7,5 Stunden auf dem Motorrad. Die praktische Schulung findet nur einzeln statt.

Geschult wird auf einem Kraftrad, das den Anforderungen an ein A1-Prüfungsfahrzeug entspricht, mit einer technischen Einrichtung zur Kommunikation mit dem Fahrlehrer. Die neun Einheiten sind Mindestwerte.

Eine Prüfung gibt es nicht — dafür eine Frist von einem Jahr

§ 6b FeV verlangt für die Eintragung die Schulung und deren Nachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Fahrerlaubnisprüfung sieht die Vorschrift nicht vor. Zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung dürfen höchstens ein Jahr liegen.

Nur in Deutschland: Wo B196 aufhört und A1 weitergeht

Die Schlüsselzahl 196 steht in Anlage 9 FeV für „im Inland Krafträder“. Die Klasse A1 dagegen ist in der Richtlinie 2006/126/EG EU-weit festgelegt. Für eine Fahrt mit der 125er über die Grenze reicht B196 deshalb nicht. Die übrigen Unterschiede, alle aus der Faktendatei:

Punkt B mit Schlüsselzahl 196 Klasse A1
Rechtsgrundlage § 6b FeV, Schlüsselzahl zur Klasse B § 6 FeV, eigene Fahrerlaubnisklasse
Fahrzeuge Krafträder bis 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg dieselben Krafträder, zusätzlich dreirädrige bis 15 kW
Gültig nur im Inland EU-Klasse nach RL 2006/126/EG
Mindestalter 25 Jahre, Klasse B seit 5 Jahren 16 Jahre
Theorie mind. 4 × 90 Minuten Grundstoff 6 Doppelstunden (mit Vorbesitz) + Zusatzstoff 4 Doppelstunden
Praxis-Pflichtteil mind. 5 × 90 Minuten, einzeln mind. 12 Sonderfahrten × 45 Minuten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit)
Prüfung keine Theorieprüfung und praktische Prüfung (mind. 70 Minuten, davon 30 Minuten Fahrzeit)
Amtliche Prüfgebühren keine, weil keine Prüfung 11,10 € Theorie + 9,90 € am PC + 136,70 € Praxis (ohne USt)
Weg zu A2 in § 15 FeV nicht genannt nach 2 Jahren A1 nur praktische Prüfung

Wer schon die Klasse B hat, legt bei der Erweiterung auf A1 laut Anlage 7 FeV eine verkürzte Theorieprüfung ab: 20 Fragen, höchstens 6 Fehlerpunkte. Wie die Sonderfahrten aufgebaut sind, erklärt die Seite zu den Sonderfahrten.

Was B196 amtlich kostet und was nicht

Weil es keine Prüfung gibt, fallen die Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle weg, die bei A1 im Gebührentarif stehen: 11,10 € für die Theorie, 9,90 € Zuschlag am PC und 136,70 € für die praktische Prüfung, zusammen 157,70 € ohne Umsatzsteuer. Für die Eintragung der Schlüsselzahl berechnet die Führerscheinstelle eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Den größten Teil machen die Preise der Fahrschule aus, und die sind frei kalkuliert. Einen amtlichen Durchschnitt gibt es nicht, deshalb nennt diese Seite keinen. Mit den Preisen der eigenen Fahrschule rechnet man im Kostenrechner; was A1, A2 und A insgesamt kosten, steht unter Motorradführerschein-Kosten.

Die Fallstricke

  • Urlaub im Ausland. Die Berechtigung endet an der Grenze. Im Ausland braucht man A1 oder höher.
  • Die Ein-Jahres-Frist. Zwischen dem Ende der Schulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen; wer zu lange wartet, verpasst die Frist.
  • Leistungsgewicht. 11 kW bei 0,1 kW/kg heißt rechnerisch: Das Motorrad muss mindestens 110 kg wiegen. Welche Masse gemeint ist, legt § 6b FeV nicht fest.
  • Kein Weg zur großen Klasse. Die Aufstiegsregel in § 15 FeV nennt Inhaber der Klasse A1. B196 ist dort nach dem Wortlaut kein Vorbesitz.

Was praktisch hilft

  1. Beide Daten prüfen. 25. Geburtstag und fünf Jahre Klasse B, gerechnet ab der Erteilung der Klasse B.
  2. Fahrschule fragen, ob sie B196 schult. Nötig sind ein Kraftrad, das einem A1-Prüfungsfahrzeug entspricht, und eine Einrichtung zur Kommunikation mit dem Fahrlehrer.
  3. Datenblatt der 125er lesen. Hubraum, kW und Gewicht stehen beim Hersteller; im Motorrad-Vergleich lassen sich Modelle nebeneinanderlegen.
  4. Ausrüstung nach Norm. Jethelme stehen nach Herstellerdaten im Vergleich; welche Prüfnorm ein Helm trägt, erklärt die Seite zu ECE 22.06, die Klassen der Bekleidung stehen unter Schutzklassen.

Was ich noch nicht weiß

  • Die Höhe der Eintragungsgebühr in der Faktendatei. Die GebOSt hat dafür eine eigene Nummer; der Betrag steht noch nicht mit Prüfdatum in der Faktendatei. Er ist neben den Fahrschulpreisen der amtliche Kostenposten bei B196.
  • Ob B196 beim späteren A1- oder A2-Erwerb etwas zählt. § 15 FeV regelt das nicht ausdrücklich, eine Behördenauslegung habe ich nicht gefunden.
  • Welche Masse für die 0,1 kW/kg gilt. Die FeV definiert das Gewicht bei der Klassengrenze nicht; erst eine Auslegung von Kraftfahrt-Bundesamt oder Verkehrsministerium würde das klären.

Häufige Fragen

Was kostet der B196 Führerschein?

Amtliche Prüfgebühren fallen bei B196 nicht an, weil § 6b FeV keine Prüfung vorsieht. Bei der Klasse A1 wären es laut Gebührenordnung 11,10 € für die Theorieprüfung, 9,90 € Zuschlag am PC und 136,70 € für die praktische Prüfung, jeweils ohne Umsatzsteuer. Für B196 bezahlt man die Fahrschule für mindestens neun Einheiten zu je 90 Minuten sowie die Gebühr der Führerscheinstelle für die Eintragung der Schlüsselzahl. Die Fahrschulpreise sind frei kalkuliert, einen amtlichen Durchschnitt gibt es nicht. Mit den Preisen der eigenen Fahrschule rechnet man die Summe im Kostenrechner aus.

Kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren?

Mit der Klasse B allein nicht, mit der Schlüsselzahl 196 ja — aber nur Krafträder bis 125 cm³, höchstens 11 kW und 0,1 kW/kg, und nur in Deutschland. Voraussetzung laut § 6b FeV: mindestens 25 Jahre alt, Klasse B seit mindestens fünf Jahren und eine Fahrerschulung in der Fahrschule von mindestens neun Einheiten zu je 90 Minuten. Eine Prüfung gibt es nicht. Ohne Schlüsselzahl berechtigt die Klasse B laut § 6 FeV zu Fahrzeugen der Klasse AM, also zum Beispiel zu Kleinkrafträdern bis 45 km/h. Für größere Motorräder braucht man A2 oder A mit eigener Ausbildung und Prüfung.

Darf man mit B196 im Ausland fahren?

Nein. Die Schlüsselzahl 196 gilt nach § 6b FeV und Anlage 9 FeV nur im Inland, also in Deutschland. Wer mit der 125er über die Grenze will, braucht eine Fahrerlaubnisklasse, die in der Richtlinie 2006/126/EG EU-weit festgelegt ist, für 125er also mindestens A1. Die Grenzwerte sind bei A1 dieselben wie bei B196: 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg. Der Weg dorthin ist aber eine reguläre Ausbildung mit Theorieprüfung, praktischer Prüfung und zwölf Sonderfahrten. Wer B schon hat, legt dabei eine verkürzte Theorieprüfung mit 20 Fragen ab.

Muss man bei B196 eine Prüfung machen?

Nein. § 6b FeV verlangt für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 eine Fahrerschulung in einer Fahrschule und den Nachweis darüber bei der Fahrerlaubnisbehörde, eine Fahrerlaubnisprüfung sieht die Vorschrift nicht vor. Die Schulung umfasst laut Anlage 7b FeV mindestens vier Einheiten Theorie und fünf Einheiten Fahrpraxis zu je 90 Minuten, die praktische Schulung nur einzeln und auf einem Kraftrad, das einem A1-Prüfungsfahrzeug entspricht. Zwischen dem Ende der Schulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen. Ein Prüfer der Technischen Prüfstelle ist nicht beteiligt, deshalb entfallen die Prüfgebühren.

Zählt B196 für den Aufstieg auf A2?

Nach dem Wortlaut nicht. Den vereinfachten Aufstieg — nach zwei Jahren nur eine praktische Prüfung, keine Pflichtausbildung — regelt § 15 FeV für Inhaber der Klasse A1. B196 ist keine Klasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B. Eine Behördenauslegung, die B196 als Vorbesitz anerkennt, habe ich nicht gefunden. Wer weiß, dass später A2 kommen soll, prüft deshalb vorher, ob gleich A1 oder A2 der kürzere Weg ist. Die A2-Ausbildung verlangt bei Ersterwerb zwölf Sonderfahrten zu je 45 Minuten, die Theorieprüfung bei vorhandener Klasse B 20 Fragen.

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Ich betreibe zweitaktgeber.de und sammle hier, was Führerscheinrecht, Normen und Hersteller zum Motorradfahren wirklich sagen – jede Zahl mit Quelle und Prüfdatum. Den Motorradführerschein mache ich 2027; bis dahin stammen alle Angaben aus Gesetzestexten, Normen und Herstellerdaten, nicht aus eigener Erfahrung.