Motorrad-Lautstärke: was Standgeräusch und Fahrgeräusch in den Papieren bedeuten, wann ein Auspuff die Betriebserlaubnis kostet und was unnötiger Lärm kostet

Ein neuer Endschalldämpfer liegt im Warenkorb, in der Beschreibung steht „e-geprüft“. Ob das Motorrad danach noch mit Betriebserlaubnis fährt, entscheiden drei Dinge: der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung, das Prüfzeichen am Teil und § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Alle Regeln laut Gesetz und Verordnung, Stand 15.10.2026. Keine eigenen Messungen und keine Dezibel-Listen einzelner Modelle: In meiner Motorrad-Datenbank stehen keine Geräuschwerte, maßgeblich ist der Eintrag in den eigenen Papieren. Wie ich prüfe, steht unter Methodik.

Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 15.10.2026.

Standgeräusch und Fahrgeräusch stehen in den Feldern U.1 bis U.3

Das Muster der Zulassungsbescheinigung Teil I (Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV) führt drei Felder zum Geräusch:

Feld Bezeichnung laut FZV Anlage 6 Was es angibt
U.1 Standgeräusch in dB(A) Pegel im Stand
U.2 Drehzahl in min⁻¹ zu U.1 bei welcher Drehzahl das Standgeräusch gilt
U.3 Fahrgeräusch in dB(A) Pegel während der Fahrt laut Genehmigung

Die Werte gelten für das eingetragene Fahrzeug. Wer die Lautstärke eines bestimmten Motorrads wissen will, liest sie dort ab, nicht in einer Liste aus dem Netz. Mehr zu den Papieren und Terminen: Motorrad an- und abmelden und Hauptuntersuchung.

§ 49 StVZO verlangt nur das unvermeidbare Maß und verweist auf das EU-Recht

Eine einzelne Höchstzahl für alle Motorräder enthält die StVZO nicht. § 49 Abs. 1 verlangt, dass die Geräuschentwicklung das nach dem Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Für Krafträder verweist Abs. 2 auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 mit den Grenzwerten aus Anhang VI Abschnitt D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Welche Grenzwerte dort je Fahrzeugklasse gelten, zeigt der Kasten.

Schalldämpferanlagen für Krafträder, auch Austauschanlagen und Einzelteile, dürfen nach § 49 Abs. 2a nur verwendet, angeboten oder verkauft werden, wenn sie eine der dort genannten Kennzeichnungen tragen, darunter das „e“ mit der Kennzahl des genehmigenden Staates oder das Typgenehmigungszeichen nach der VO 168/2013. Ausgenommen sind nur Anlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden; für die Straße hilft das nicht. Was beim Fahren am eigenen Ohr ankommt, ist ein anderes Thema: Ohrstöpsel fürs Motorrad.

Besteht Anlass zur Annahme, dass ein Motorrad zu laut ist, muss der Fahrer auf Weisung einer zuständigen Person den Schallpegel im Nahfeld messen lassen (§ 49 Abs. 4). Er bekommt darüber eine Bescheinigung. Die Kosten trägt der Halter, wenn eine Überschreitung festgestellt wird.

Motorradlärm: Stand- und Fahrgeräusch, Grenzwerte, Auspuffumbau, Bußgelder · geprüft am 15.10.2026

  • nicht lauter als technisch unvermeidbar — Kraftfahrzeuge müssen so beschaffen sein, dass ihre Geräuschentwicklung das nach dem Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. gesetze-im-internet.de
  • Grenzwerte aus VO (EU) 168/2013 — Für Krafträder verweist die StVZO auf das EU-Recht: Sie müssen die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 mit den Geräuschgrenzwerten aus Anhang VI Abschnitt D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erfüllen. gesetze-im-internet.de
  • nur mit Genehmigungszeichen (außer Rennsport) — Auspuffanlagen, Austauschschalldämpfer und deren Einzelteile für Krafträder dürfen nur verwendet, angeboten oder verkauft werden, wenn sie ein vorgeschriebenes Genehmigungszeichen tragen (EWG-Zeichen, „e“-Kennzeichen oder Typgenehmigungszeichen nach VO 168/2013). Ausgenommen sind Anlagen ausschließlich für den Rennsport. gesetze-im-internet.de
  • Nahfeldmessung auf Weisung, Umweg ≤ 6 km — Besteht Anlass zur Annahme, dass ein Fahrzeug zu laut ist, muss der Fahrer auf Weisung den Schallpegel im Nahfeld messen lassen; liegt die Messstelle nicht in Fahrtrichtung, gilt das nur bei höchstens 6 km Umweg. Er erhält eine Bescheinigung; die Kosten trägt der Halter, wenn eine Überschreitung festgestellt wird. gesetze-im-internet.de
  • U.1 = Standgeräusch dB(A); Elektro: „-“ — Feld U.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I enthält das Standgeräusch in dB(A), gerundet ohne Kommastelle, übernommen aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC, bei L-Fahrzeugen nach VO 168/2013 Nummer 4.0.6.1) oder Ziffer 30 des alten Fahrzeugbriefs. Bei Elektrofahrzeugen steht dort ein Strich. kba.de
  • U.2 = Drehzahl zu U.1 — Feld U.2 nennt die Motordrehzahl in min⁻¹, bei der das Standgeräusch aus U.1 gemessen wurde. Ist sie nicht bekannt, steht dort ein Strich. kba.de
  • U.3 = Fahrgeräusch dB(A) — Feld U.3 enthält das Fahrgeräusch in dB(A), gerundet ohne Kommastelle (alter Fahrzeugbrief: Ziffer 31). Ein angehängter Buchstabe nennt das Messverfahren, z. B. 76D für DIN-Phon oder 82E für EG-Richtlinie. Seit der Änderung des Leitfadens zum 01.07.2026 steht ein Strich nur noch bei Anhängern, nicht mehr bei Elektrofahrzeugen. gilt seit 01.07.2026 · kba.de
  • Standgeräusch = Bezugswert für Kontrollen — Das Standgeräusch wird bei der Typgenehmigung gemessen, um Behörden einen Bezugswert für die Kontrolle von Motorrädern im Verkehr zu liefern. Die Grenzwerte der UN-Regelung Nr. 41 gelten für das Fahrgeräusch (fahrendes Kraftrad), nicht für das Standgeräusch. eur-lex.europa.eu
  • 0,5 m, 45°, 50 % bzw. 75 % der Nenndrehzahl — Gemessen wird das Standgeräusch 0,5 m von der Auspuffmündung im Winkel von 45°, bei einer Solldrehzahl von 50 % der Nenndrehzahl (bei Nenndrehzahl über 5.000 min⁻¹) bzw. 75 % (bis 5.000 min⁻¹). Solldrehzahl und Messergebnis muss der Hersteller am Motorrad an einer zugänglichen Stelle angeben. eur-lex.europa.eu
  • 73 / 74 / 77 dB(A) nach PMR — Die UN-Regelung Nr. 41 begrenzt das Fahrgeräusch Lurban nach dem Leistungs-Masse-Verhältnis PMR (Nennleistung in kW geteilt durch fahrbereite Masse plus 75 kg, mal 1.000): höchstens 73 dB(A) bei PMR bis 25, 74 dB(A) bei PMR über 25 bis 50 und 77 dB(A) bei PMR über 50. eur-lex.europa.eu
  • L3e Euro 4: 75 / 77 / 80 dB(A) — Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nennt für zweirädrige Krafträder (L3e) Euro-4-Geräuschgrenzwerte nach Hubraum: 75 dB(A) bis 80 cm³, 77 dB(A) über 80 bis 175 cm³ und 80 dB(A) über 175 cm³; für Kleinkrafträder bis 45 km/h 71 dB(A). Euro-5-Geräuschgrenzwerte sind dort noch nicht festgelegt; sie sollen in einem eigenen Rechtsakt folgen. eur-lex.europa.eu
  • lauter = Betriebserlaubnis erlischt — Wer den Auspuff so verändert, dass das Geräuschverhalten schlechter wird, bringt die Betriebserlaubnis des Motorrads zum Erlöschen. Was bei Anbauteilen gilt (ABE, Teilegutachten, Eintragung), steht im Thema „abe-teilegutachten“. gesetze-im-internet.de
  • 20 € / 10 € — Bußgeld laut Bußgeldkatalog: Motorrad mit defekter Schalldämpferanlage in Betrieb genommen 20 €; Weisung zur Nahfeldmessung nicht befolgt 10 €. gesetze-im-internet.de
  • 80 € / 100 € — Unnötiger Lärm beim Benutzen eines Fahrzeugs ist verboten, etwa den Motor unnötig laufen zu lassen; Bußgeld 80 €. Unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften, das andere belästigt, kostet 100 €. gesetze-im-internet.de
  • § 30 StVO: kein unnötiger Lärm — Das Verbot steht in der StVO: Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten; ausdrücklich genannt ist, Motoren unnötig laufen zu lassen. gesetze-im-internet.de
  • 90 € Fahrer / 135 € Halter — Wer ein Motorrad trotz erloschener Betriebserlaubnis fährt und dadurch die Umwelt oder die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, zahlt laut Bußgeldkatalog 90 €; ordnet der Halter die Fahrt an oder lässt sie zu, sind es 135 €. gesetze-im-internet.de

Ein Auspuff ohne passende Genehmigung lässt die Betriebserlaubnis erlöschen

Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs unter anderem dann, wenn eine Änderung das Geräuschverhalten verschlechtert. Sie bleibt bestehen, wenn das neue Teil eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Bauartgenehmigung oder eine EU- beziehungsweise UN-Genehmigung hat und deren Einschränkungen und Einbauanweisungen eingehalten sind. Am Teil erkennt man die Genehmigung am Prüfzeichen: kleines „e“ im Rechteck für EU, großes „E“ im Kreis für UN-Regelungen, jeweils mit Kennzahl des Staates und Genehmigungsnummer.

Werden Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis trotz Prüfzeichen (§ 19 Abs. 3 Satz 2). Das betrifft etwa einen Schalldämpfer, dessen Genehmigung für einen anderen Fahrzeugtyp gilt. Gehört ein herausnehmbarer Einsatz zur genehmigten Ausführung, entspricht die Anlage ohne ihn nicht mehr der Genehmigung. Den Nachweis zur Genehmigung muss man mitführen, außer die Zulassungsbescheinigung enthält einen entsprechenden Eintrag. Teilegutachten dürfen nur noch bis 19. Juni 2028 für den Anbau verwendet werden.

Mit erloschener Betriebserlaubnis darf das Motorrad nur noch zur Begutachtung fahren. Wer es trotzdem fährt und damit die Umwelt wesentlich beeinträchtigt, zahlt laut Bußgeldkatalog 90 €, der Halter, der das anordnet oder zulässt, 135 €. Eine Werkstatt, die einen solchen Umbau ohne Einzelbetriebserlaubnis vornimmt, zahlt 400 €.

Anbauteile: Betriebserlaubnis, ABE, Teilegutachten, Prüfzeichen · geprüft am 14.10.2026

  • 3 Gründe für das Erlöschen — Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs bleibt bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. gesetze-im-internet.de
  • ABE/Bauartgenehmigung ohne Abnahmepflicht — Beim Ein- oder Anbau von Teilen erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn für das Teil eine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO (ABE für Fahrzeugteile) oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO erteilt ist oder wenn der Anbau im Rahmen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs oder eines Nachtrags dazu genehmigt ist – jeweils sofern die Wirksamkeit nicht von einer Abnahme des Anbaus abhängig gemacht wurde. gesetze-im-internet.de
  • e-/E-Genehmigung + Einbauanweisung — Ebenso erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn für das Teil eine EG-/EU-Typgenehmigung oder eine Genehmigung nach einer UN-Regelung (Übereinkommen von 1958) erteilt ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind. gesetze-im-internet.de
  • Abnahme unverzüglich, Bestätigung mit FIN — Ist die Wirksamkeit der Teile-Genehmigung von einer Abnahme des Anbaus abhängig gemacht, muss die Abnahme unverzüglich durchgeführt und bestätigt werden. Abnehmen darf ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Kraftfahrzeugsachverständiger bzw. Angestellter nach Nummer 4 der Anlage VIIIb StVZO; die abnehmende Stelle bestätigt den ordnungsgemäßen Anbau auf dem Nachweis mit Fahrzeughersteller, Typ und Fahrzeug-Identifizierungsnummer. gesetze-im-internet.de
  • Einbauanweisung missachtet = Betriebserlaubnis weg — Werden die in der Genehmigung eines Teils genannten Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. gesetze-im-internet.de
  • ABE: Typzeichen am Teil, Abdruck liegt bei — Eine Betriebserlaubnis kann gesondert für Fahrzeugteile erteilt werden (auch als nationale Teiletypgenehmigung) und auf bestimmte Fahrzeugarten, -typen oder Anbauarten beschränkt sein. Der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Teile bringt auf jedem Teil das vorgeschriebene Typzeichen an und legt einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder einen Auszug bei. gesetze-im-internet.de
  • Nachweis mitführen, außer bei Eintrag — Wer fährt, muss bei Teilen mit ABE oder Bauartgenehmigung den Abdruck oder die Ablichtung der Genehmigung (oder einen Auszug), bei abnahmepflichtigen Teilen den Nachweis mit Abnahmebestätigung mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Das entfällt, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I einen entsprechenden Eintrag enthält. gesetze-im-internet.de
  • Teilegutachten: Anbau nur noch bis 19.06.2028 — Den früheren Weg über ein Teilegutachten mit Änderungsabnahme (§ 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 mit Anlage XIX StVZO) hat die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aufgehoben. Übergang: Bestehende Teilegutachten durften bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden und dürfen nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für den Ein- oder Anbau von Teilen verwendet werden. gilt seit 20.06.2024 · gesetze-im-internet.de
  • Einzelbegutachtung nach § 21, Eintragung — Ist die Betriebserlaubnis erloschen, braucht das Fahrzeug eine neue Einzelbetriebserlaubnis: Dafür ist der Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines benannten Technischen Dienstes vorzulegen, das auch die Änderungen darstellt, die zum Erlöschen geführt haben. Die Angaben überträgt die Behörde in die Zulassungsbescheinigung. gesetze-im-internet.de
  • nur Fahrt zur Begutachtung — Mit erloschener Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden; erlaubt sind nur Fahrten, die unmittelbar mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis zusammenhängen. gesetze-im-internet.de
  • E im Kreis (UN), e im Rechteck (EU); D = 1 — Das Prüfzeichen einer Genehmigung nach UN-Regelung besteht aus einem Kreis mit dem Buchstaben „E“ und der Kennzahl des genehmigenden Staates, das Prüfzeichen einer EU-Genehmigung aus einem Rechteck mit dem kleinen „e“ und der Kennzahl; dazu kommt jeweils die Genehmigungsnummer. Deutschland hat die Kennzahl 1. gesetze-im-internet.de
  • keine Fantasie-Prüfzeichen — Ein Teil darf ein solches Prüfzeichen nur tragen, wenn es der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht; Zeichen, die mit einem Prüfzeichen verwechselt werden können, dürfen an Teilen nicht angebracht sein. gesetze-im-internet.de
  • Werkstatt: 400 € — Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, durch die die Betriebserlaubnis erlischt – es sei denn, sie holen unverzüglich eine Einzelbetriebserlaubnis für das Gesamtfahrzeug ein. Laut Bußgeldkatalog kostet ein Verstoß als Gewerbetreibender 400 Euro, als Hersteller oder Importeur 800 Euro. gesetze-im-internet.de
  • 90 € Fahrer / 135 € Halter — Wer ein Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis fährt und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, zahlt laut Bußgeldkatalog 90 Euro (lfd. Nr. 214a.2, Fahrzeuge außer Lkw und Bus); ordnet oder lässt der Halter das zu, sind es 135 Euro (lfd. Nr. 189a.2). Für eine wesentliche Beeinträchtigung der Umwelt gelten dieselben Beträge (lfd. Nr. 214b.2 und 189b.2). gesetze-im-internet.de
  • Leistung, Hubraum, Vmax: Eintragung unverzüglich — Bestimmte Änderungen muss der Halter der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen, unter anderem Änderungen von Hubraum, Nennleistung oder Kraftstoffart, eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit sowie Änderungen, deren Eintragung ein Vermerk nach § 19 Absatz 4 Satz 2 StVZO verlangt. Eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen ist bei Krafträdern davon ausgenommen. gesetze-im-internet.de
  • Kennzeichenleuchte prüfzeichenpflichtig, Halter nicht in der Liste — Die Liste der Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, nennt Beleuchtungseinrichtungen für Kennzeichen (Nr. 21 und 21a), aber keine Kennzeichenhalter oder -träger und keine Rückspiegel. gesetze-im-internet.de

Unnötiger Lärm kostet 80 Euro, auch mit Serienauspuff

Unabhängig vom Auspuff verbietet § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen, ebenso unnützes Hin- und Herfahren innerorts, wenn andere dadurch belästigt werden. Der Bußgeldkatalog setzt dafür 80 € beziehungsweise 100 € an. Ein genehmigter Serienauspuff ändert an diesem Tatbestand nichts; entscheidend ist, wie gefahren wird. Weitere Regeln mit Bußgeld stehen auf der Seite zu Motorrad parken und beim Sozius.

Streckensperrungen ordnet die Straßenverkehrsbehörde an

Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO können Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Strecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten; Anordnungen nach Abs. 1b Nr. 5 brauchen das Einvernehmen der Gemeinde. Beschränkungen des fließenden Verkehrs sind laut Abs. 9 nur zulässig, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Ein Gesetz, das Motorräder bundesweit von bestimmten Strecken ausschließt, gibt es nicht.

Vor Ort zeigt das Zeichen 255 eine solche Sperrung: „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas“. Zeichen 260 erweitert das Verbot auf Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Ob eine Sperrung nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten gilt, steht auf einem Zusatzzeichen darunter.

Fallstricke

  • „e-geprüft“ ohne Fahrzeugbezug. Das Prüfzeichen hilft nur, wenn die Genehmigung für den eigenen Fahrzeugtyp gilt und die Einbauanweisung eingehalten ist.
  • Nachweis zu Hause. Ohne Eintrag in der Zulassungsbescheinigung gehört die Genehmigung mit aufs Motorrad.
  • Altes Teilegutachten. Nach dem 19. Juni 2028 trägt es keinen Anbau mehr.
  • Mehr Leistung durch den Umbau. Ändert sich die Nennleistung, muss das der Zulassungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden (§ 15 FZV). Bei einer A2-Maschine kann das zusätzlich die Klassengrenze berühren, siehe A2-Führerschein.

Was praktisch hilft

  1. Papiere lesen. U.1, U.2 und U.3 notieren, bevor man über einen Umbau nachdenkt.
  2. Prüfzeichen und Typ abgleichen. Kennzeichnung am Schalldämpfer, Genehmigungsnummer und zugelassene Fahrzeugtypen mit dem eigenen Motorrad vergleichen.
  3. Abnahme klären. Verlangt die Genehmigung eine Abnahme, muss sie unverzüglich erfolgen; die Bestätigung nennt Hersteller, Typ und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Was ich noch nicht weiß

  • Toleranz bei Kontrollmessungen. § 49 StVZO regelt, dass gemessen wird, nicht welche Abweichung vom Eintrag in U.1 noch hingenommen wird. Das müsste in einer Messrichtlinie stehen, die ich nicht ausgewertet habe.
  • Welche Strecken gesperrt sind. Jede Behörde ordnet selbst an; eine bundesweite amtliche Liste habe ich nicht gefunden.
  • Geräuschwerte einzelner Modelle. Meine Motorrad-Datenbank führt sie nicht. Sie stehen in den Fahrzeugpapieren und in den Genehmigungsunterlagen des Herstellers.
  • Pläne für neue Lärmregeln. Laufende Initiativen auf Bundes- oder EU-Ebene habe ich nicht ausgewertet; hier steht nur geltendes Recht.

Häufige Fragen

Wie laut darf ein Motorrad sein?

Eine einzige Zahl für alle Motorräder nennt die StVZO nicht. § 49 verlangt, dass die Geräuschentwicklung das nach dem Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt, und verweist für Krafträder auf die Grenzwerte aus Anhang VI Abschnitt D der EU-Verordnung 168/2013, die je Fahrzeugklasse unterschiedlich sind. Für das eigene Motorrad ist der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I maßgeblich: Feld U.1 nennt das Standgeräusch in dB(A), U.2 die Drehzahl dazu, U.3 das Fahrgeräusch. Wer daran durch einen Umbau etwas verschlechtert, riskiert die Betriebserlaubnis.

Wo steht die Lautstärke im Fahrzeugschein?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein, in den Feldern U.1 bis U.3. So steht es im Muster in Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. U.1 ist das Standgeräusch in dB(A), U.2 die Drehzahl in Umdrehungen pro Minute, bei der dieses Standgeräusch gilt, und U.3 das Fahrgeräusch in dB(A). Die Werte gehören zum einzelnen Fahrzeug und können je Modelljahr abweichen. Listen aus dem Netz ersetzen diesen Eintrag nicht.

Was kostet ein zu lauter Auspuff?

Verschlechtert ein Auspuff ohne passende Genehmigung das Geräuschverhalten, erlischt nach § 19 StVZO die Betriebserlaubnis. Wer so fährt und damit die Umwelt wesentlich beeinträchtigt, zahlt laut Bußgeldkatalog 90 Euro; der Halter, der das anordnet oder zulässt, 135 Euro. Eine Werkstatt, die einen solchen Umbau ohne Einzelbetriebserlaubnis vornimmt, zahlt 400 Euro. Dazu kommt bei einer Kontrolle die Messung, deren Kosten nach § 49 Abs. 4 StVZO der Halter trägt, wenn eine Überschreitung festgestellt wird. Unabhängig davon kostet unnötiger Lärm nach § 30 StVO 80 Euro.

Darf man den dB-Killer entfernen?

Das hängt von der Genehmigung des Schalldämpfers ab. Gehört der Einsatz zur genehmigten Ausführung, entspricht die Anlage ohne ihn nicht mehr der Genehmigung. Nach § 19 Abs. 3 Satz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Einschränkungen oder Einbauanweisungen einer Teilegenehmigung nicht eingehalten werden, und nach Abs. 2 ohnehin, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Mit erloschener Betriebserlaubnis darf das Motorrad nur noch zur Begutachtung fahren. Was zur genehmigten Ausführung gehört, steht in den Genehmigungsunterlagen des Herstellers, die man mitführen muss.

Dürfen Motorräder auf bestimmten Strecken verboten werden?

Ja, aber nur örtlich. Nach § 45 StVO können Straßenverkehrsbehörden Strecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder sperren; Beschränkungen des fließenden Verkehrs setzen besondere örtliche Verhältnisse voraus. Angezeigt wird ein solches Verbot mit Zeichen 255, das für Krafträder, auch mit Beiwagen, für Kleinkrafträder und Mofas gilt. Zeitliche Einschränkungen, etwa an Wochenenden, stehen auf einem Zusatzzeichen. Eine bundesweite Regel, die Motorräder von bestimmten Straßen ausschließt, enthält die StVO nicht.

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Ich betreibe zweitaktgeber.de und sammle hier, was Führerscheinrecht, Normen und Hersteller zum Motorradfahren wirklich sagen – jede Zahl mit Quelle und Prüfdatum. Den Motorradführerschein mache ich 2027; bis dahin stammen alle Angaben aus Gesetzestexten, Normen und Herstellerdaten, nicht aus eigener Erfahrung.