Theorieprüfung Motorrad: 30 Fragen, höchstens 10 Fehlerpunkte, 11,10 Euro Gebühr – was die Fahrerlaubnis-Verordnung vorgibt

Die Theoriestunden sind abgehakt, der Termin bei der Prüfstelle steht, offen ist nur, wie viele Fehler erlaubt sind. Die Antwort steht in Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung, und sie hängt davon ab, ob man schon einen Führerschein besitzt.

Alle Regeln laut Verordnung, Stand 11.10.2026. Keine Fragenkataloge, keine Lern-Apps, keine Bestehensquoten. Wie ich prüfe, steht unter Methodik.

Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 14.10.2026.

Ohne Führerschein sind es 30 Fragen, mit Klasse B nur 20

Beim Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2 oder A umfasst die theoretische Prüfung 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten, zulässig sind höchstens 10 Fehlerpunkte. Jede Frage zählt 2 bis 5 Punkte, jede Prüfung enthält Fragen aus Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff. Zwei falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten führen immer zum Nichtbestehen. Eigene Rechnung: Das sind genau 10 Fehlerpunkte, und trotzdem ist die Prüfung verloren.

Wer schon eine Fahrerlaubnis hat, etwa Klasse B, legt eine Erweiterungsprüfung ab: 20 Fragen mit 72 Punkten, höchstens 6 Fehlerpunkte. Eigene Rechnung: Eine falsche 5-Punkte- und eine falsche 2-Punkte-Frage ergeben 7 Fehlerpunkte, also nicht bestanden.

Fall Theorieprüfung Fehlerpunkte Quelle
Ersterwerb AM, A1, A2, A 30 Fragen, 110 Punkte höchstens 10, nie zwei 5-Punkte-Fragen falsch Anlage 7 FeV
Erweiterung, z. B. B auf A 20 Fragen, 72 Punkte höchstens 6 Anlage 7 FeV
Aufstieg nach 2 Jahren A1 auf A2 oder A2 auf A keine, nur praktische Prüfung – § 15 FeV
Schlüsselzahl 196 mit Klasse B keine Prüfung, nur Fahrerschulung – § 6b FeV
Entwurf BR-Drs. 365/26 (nicht beschlossen) 30 Fragen zu je einem Punkt höchstens 3 BR-Drucksache 365/26

Theoretische und praktische Prüfung A1, A2, A · geprüft am 14.10.2026

  • 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte — Die theoretische Prüfung beim Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2 oder A umfasst 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten; zulässig sind höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten führen immer zum Nichtbestehen. gesetze-im-internet.de
  • 20 Fragen, max. 6 Fehlerpunkte — Bei einer Erweiterung (z. B. B auf A) umfasst die Theorieprüfung 20 Fragen mit 72 Punkten; zulässig sind höchstens 6 Fehlerpunkte. gesetze-im-internet.de
  • 2–5 Punkte je Frage — Jede Frage ist mit 2 bis 5 Punkten bewertet; jede Prüfung enthält Fragen aus Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff. gesetze-im-internet.de
  • Theorie −3 Monate, Praxis −1 Monat — Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. gesetze-im-internet.de
  • Theorie −3 Monate, Praxis −1 Monat — Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters und erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden. gesetze-im-internet.de
  • 12 Monate — Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. gesetze-im-internet.de
  • 70 Min. / Aufstieg 60 Min. — Die praktische Prüfung für A1, A2 (Direkteinstieg) und A dauert mindestens 70 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit; beim Aufstieg mindestens 60 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit. gesetze-im-internet.de
  • 6 Grundfahraufgaben (Aufstieg 4) — Bei A1, A2 und A werden sechs Grundfahraufgaben gefahren: Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen nach Abbremsen sowie je eine Wahlaufgabe (Slalom oder Langer Slalom; Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt). Beim stufenweisen Aufstieg sind es vier. gesetze-im-internet.de
  • ≈ ½ außerorts, Funk — Etwa die Hälfte der Fahrzeit soll außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, möglichst auch auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen; geprüft wird mit einseitigem Führungsfunk. gesetze-im-internet.de
  • Wiederholung nach ≥ 2 Wochen — Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. gesetze-im-internet.de
  • Deutsch + 12 Fremdsprachen — Die Theorieprüfung kann auf Deutsch oder in zwölf Fremdsprachen abgelegt werden; Kurmandschi und Ukrainisch kommen ab dem 1. April 2027 hinzu. gesetze-im-internet.de
  • Wiederholung vollständig — Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen. Zusätzlich gestellte Erprobungsfragen werden nicht gewertet; die Teilnahme daran ist freiwillig und anonym. gesetze-im-internet.de
  • Ausweis + Fahrschulbestätigung — Zeit und Ort der Prüfung bestimmt der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer; die Identität wird anhand eines Ausweisdokuments geprüft, und ohne Bestätigung der Fahrschule über die Ausbildung darf nicht geprüft werden. Eine bestandene Theorieprüfung wird anerkannt, wenn der Prüfauftrag zwischen A1, A2 und A geändert wird. gesetze-im-internet.de
  • keine Höchstzahl an Versuchen — Eine Höchstzahl an Prüfungsversuchen nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht; geregelt ist nur die Wartefrist zwischen zwei Versuchen. gesetze-im-internet.de
  • Entwurf: 40/25 Min., max. 3 Fehler — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht für AM, A1, A2 und A 40 Minuten Prüfungsdauer mit 25 Minuten Fahrzeit und für die Theorie 30 Fragen zu je einem Punkt mit höchstens 3 Fehlerpunkten vor; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). Laut Entwurf träte die Fahrschüler-Ausbildungsordnung mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft, die neue Verordnung gälte ab 01.01.2027, die Fristen in § 18 Abs. 2 FeV fielen ab 01.07.2027 weg. dserver.bundestag.de

Wer schon zwei Jahre A1 oder A2 hat, braucht keine Theorieprüfung

Nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A1 genügt für A2 eine praktische Prüfung, nach zwei Jahren A2 ebenso für A. Ausgenommen ist eine A1 mit der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04. Wer vor Ablauf der zwei Jahre erweitert, durchläuft wieder die Ausbildung mit mindestens 6 Sonderfahrten. Ganz ohne Prüfung geht es nur mit der Schlüsselzahl 196, und das nur für 125er im Inland.

Die Theorieprüfung kostet 11,10 Euro, am PC 21,00 Euro

Laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr kostet die theoretische Prüfung 11,10 Euro je Prüfung, für alle Klassen (Nr. 401.1 GebOSt). Für die Prüfung am PC kommen 9,90 Euro hinzu (Nr. 401.3), eigene Rechnung: zusammen 21,00 Euro. Mehrere Prüfungen an einem Termin werden nur einmal berechnet. Umsatzsteuer kann hinzukommen.

Teuer wird es an zwei Stellen. Wer einen Termin ohne ausreichende Entschuldigung ausfallen lässt, zahlt die volle Gebühr. Und wer Theorie und Praxis auf Antrag am selben Tag ablegt und die Theorie nicht besteht, zahlt beide Teile voll: 11,10 und 136,70 Euro für A1, A2 oder A. Alle amtlichen Posten stehen unter Motorradführerschein-Kosten.

Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) · geprüft am 08.10.2026

  • 11,10 € — Die theoretische Prüfung kostet für eine Fahrerlaubnis aller Klassen 11,10 Euro je Prüfung (Gebührennummer 401.1 GebOSt); werden mehrere Prüfungen an einem Termin abgelegt, wird die Gebühr nur einmal erhoben. gesetze-im-internet.de
  • + 9,90 € PC-Zuschlag — Für die Prüfung am PC kommen 9,90 Euro hinzu (Gebührennummer 401.3 GebOSt). gesetze-im-internet.de
  • 136,70 € — Die praktische Prüfung für die Klassen A, A2 oder A1 kostet 136,70 Euro (Gebührennummer 402.1 GebOSt). gesetze-im-internet.de
  • 118,60 € — Die praktische Prüfung für A oder A2 im Zuge der Stufenregelung (Aufstieg nach § 15 Abs. 3 und 4 FeV) kostet 118,60 Euro (Gebührennummer 402.1a GebOSt). gesetze-im-internet.de
  • 109,10 € — Die praktische Prüfung für die Klasse AM kostet 109,10 Euro (Gebührennummer 402.8 GebOSt). gesetze-im-internet.de
  • Ausfall = volle Gebühr — Die Prüfungsgebühren schließen Reisekosten des Prüfers ein. Wer Theorie und Praxis auf Antrag am selben Tag ablegt und die Theorie nicht besteht, zahlt beide Prüfungsteile voll; fällt ein Termin ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr erhoben. gesetze-im-internet.de
  • ggf. zzgl. USt — Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, kann diese der Gebühr hinzugerechnet werden; die Beträge im Gebührentarif sind ohne Umsatzsteuer angegeben. gesetze-im-internet.de
  • Entwurf: 78,10 € (A-Klassen) — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht niedrigere Beträge vor, etwa 78,10 Euro statt 136,70 Euro für die praktische Prüfung A, A2, A1 und 79,30 Euro statt 109,10 Euro für AM; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). dserver.bundestag.de

Geprüft wird frühestens drei Monate vor dem Mindestalter

Laut § 16 FeV darf die Theorieprüfung frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Eigene Rechnung mit den Mindestaltern aus § 10 FeV: für AM ab 14 Jahren und 9 Monaten, für A1 ab 15 Jahren und 9 Monaten, für A2 ab 17 Jahren und 9 Monaten, für A im Direkteinstieg ab 23 Jahren und 9 Monaten. Mehr unter Motorradführerschein nach Alter.

Vorlauf brauchen zwei Dinge. Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde geht frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter, mit Sehtest, Nachweis über Erste Hilfe und Lichtbild. Und die Fahrschule muss bestätigen, dass die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist; dieser Abschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Testbögen nach Art der Prüfungsbögen zählen dabei nicht zum Mindestunterricht. Zum Tempo der Ausbildung: Intensivkurs.

Nach einem Fehlversuch in der Regel zwei Wochen warten, bestanden gilt zwölf Monate

Eine nicht bestandene Prüfung darf laut § 18 FeV in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Bei Täuschung gilt die Prüfung als nicht bestanden, und die Wartefrist kann auf bis zu neun Monate festgelegt werden. Nach dem Bestehen muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten folgen, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit.

Geprüft wird auf Deutsch oder in zwölf Fremdsprachen. Kurmandschi und Ukrainisch kommen laut § 76a FeV ab dem 1. April 2027 hinzu.

Ein Entwurf würde nur noch 3 Fehlerpunkte erlauben – beschlossen ist er nicht

Der Entwurf der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (BR-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026) sieht für AM, A1, A2 und A 30 Fragen zu je einem Punkt mit höchstens 3 Fehlerpunkten vor. Das Theoriewissen wäre dann auch rein digital erwerbbar, und ab 01.07.2027 fielen die Fristen in § 18 Abs. 2 FeV weg. Laut Bundesrat ist der Entwurf den Ausschüssen zugewiesen, ein Beschluss liegt nicht vor (Stand 11.10.2026). Mein eigener Führerschein ist für 2027 geplant; welche Fassung dann gilt, ist offen.

Die Fallstricke

  • Zwei 5-Punkte-Fragen. Sie kosten die Prüfung, auch wenn sonst alles stimmt.
  • Alte Bestätigung. Liegt der Abschluss der Ausbildung mehr als zwei Jahre zurück, darf nicht geprüft werden.
  • Verpasster Termin. Ohne ausreichende Entschuldigung wird die volle Gebühr erhoben.

Was praktisch hilft

  1. Vom Geburtstag rückwärts rechnen. Antrag sechs Monate vorher, Theorie drei Monate, Praxis einen Monat vorher.
  2. Antrag zuerst. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Lichtbild früh besorgen; der Sehtest darf höchstens zwei Jahre alt sein.
  3. Zwei Wochen Puffer. Einen Fehlversuch einplanen.
  4. Kosten mit eigenen Preisen rechnen. Der Kostenrechner nimmt die Prüfgebühren aus der Faktendatei.

Was ich noch nicht weiß

  • Dauer der Theorieprüfung. Anlage 7 FeV nennt keine Bearbeitungszeit. Sie müsste bei den Technischen Prüfstellen stehen.
  • Welche zwölf Sprachen. Die Liste steht in Anlage 7 Nr. 1.3 FeV, in meiner Faktendatei noch nicht; bis dahin nenne ich sie nicht.
  • Gebühr nach dem Entwurf. Den Betrag für die Theorie in der BR-Drucksache 365/26 habe ich nicht ausgewertet.
  • Durchfallquoten. Eine amtliche Zahl nur für die Motorrad-Theorie habe ich nicht ausgewertet; sie müsste beim Kraftfahrt-Bundesamt stehen.

Häufige Fragen

Wie viele Fehlerpunkte darf man bei der Motorrad Theorieprüfung haben?

Beim Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2 oder A höchstens 10. Die Prüfung umfasst laut Anlage 7 FeV 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten, jede Frage zählt 2 bis 5 Punkte. Zwei falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten führen aber immer zum Nichtbestehen, obwohl das rechnerisch genau 10 Fehlerpunkte sind. Wer schon einen Führerschein hat und erweitert, etwa von B auf A2, bekommt 20 Fragen mit 72 Punkten und darf höchstens 6 Fehlerpunkte haben. Ein Entwurf (BR-Drucksache 365/26) würde nur noch 3 Fehlerpunkte zulassen; beschlossen ist das nicht, Stand 11.10.2026.

Muss man mit Autoführerschein eine Theorieprüfung für das Motorrad machen?

Ja. Mit Klasse B ist A1, A2 oder A eine Erweiterung, und dafür gibt es eine eigene, kürzere Theorieprüfung: 20 Fragen mit 72 Punkten, höchstens 6 Fehlerpunkte. Auch der Unterricht fällt kürzer aus, mit vorhandener Fahrerlaubnis mindestens 6 statt 12 Doppelstunden Grundstoff, dazu 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Ohne Theorieprüfung geht es nur beim Aufstieg nach zwei Jahren A1 auf A2 oder A2 auf A, dann zählt nur die praktische Prüfung, und mit der Schlüsselzahl 196, die eine Fahrerschulung verlangt und nur für 125er im Inland gilt.

Was kostet die Theorieprüfung beim Motorradführerschein?

Laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 11,10 Euro je Prüfung, für alle Klassen gleich (Nr. 401.1 GebOSt). Für die Prüfung am PC kommen 9,90 Euro hinzu, zusammen 21,00 Euro (eigene Rechnung). Die Beträge stehen ohne Umsatzsteuer im Tarif. Mehrere Prüfungen an einem Termin werden nur einmal berechnet; wer einen Termin ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, zahlt die volle Gebühr. Beim Antrag kommen 5,10 und 35,70 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde dazu. Was die Fahrschule für die Vorstellung zur Prüfung berechnet, muss in ihrem Preisaushang stehen.

Wann kann man die Theorieprüfung frühestens machen?

Laut § 16 FeV frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters. Rechnerisch heißt das für A1 ab 15 Jahren und 9 Monaten, für A2 ab 17 Jahren und 9 Monaten und für A im Direkteinstieg ab 23 Jahren und 9 Monaten. Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter gestellt werden. Außerdem braucht es eine Bestätigung der Fahrschule über die abgeschlossene theoretische Ausbildung, die höchstens zwei Jahre zurückliegen darf. Die praktische Prüfung folgt frühestens einen Monat vor dem Mindestalter und erst nach bestandener Theorie.

Wann darf man die Theorieprüfung wiederholen?

Laut § 18 FeV erst nach einem angemessenen Zeitraum, in der Regel frühestens nach zwei Wochen. Bei einer Täuschung gilt die Prüfung als nicht bestanden, und die Wartefrist kann auf bis zu neun Monate festgelegt werden. Die Gebühr von 11,10 Euro gilt je Prüfung, am PC kommen 9,90 Euro hinzu. Ist die Theorie bestanden, bleiben zwölf Monate für die praktische Prüfung, sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Ein Verordnungsentwurf würde diese Frist ab 01.07.2027 streichen; beschlossen ist das nicht, Stand 11.10.2026.

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Ich betreibe zweitaktgeber.de und sammle hier, was Führerscheinrecht, Normen und Hersteller zum Motorradfahren wirklich sagen – jede Zahl mit Quelle und Prüfdatum. Den Motorradführerschein mache ich 2027; bis dahin stammen alle Angaben aus Gesetzestexten, Normen und Herstellerdaten, nicht aus eigener Erfahrung.