Im März steht das Motorrad wieder in der Garage, und auf der runden Plakette am Kennzeichen zeigt die oberste Zahl genau diesen Monat. Wer jetzt zum „TÜV“ fährt, bezahlt je nach Prüfstelle einen Betrag aus der Gebührenordnung oder einen Preis vom Aushang.
Ein Motorrad muss alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung
„TÜV“ ist der Alltagsname, gemeint ist die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Laut Anlage VIII Nr. 2.1.1 StVZO müssen Krafträder alle 24 Monate zur HU; eine Sicherheitsprüfung dazwischen ist für sie nicht vorgeschrieben. Die Pflicht trifft den Halter, auf eigene Kosten.
Sie gilt für zulassungspflichtige Motorräder und für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge. Damit muss auch jede 125er mit amtlichem Kennzeichen zur HU, ebenso ein 125er-Roller oder ein elektrisches Leichtkraftrad. Prüfen dürfen Sachverständige einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieure einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.
Die erste HU ist 24 Monate nach der Erstzulassung fällig
Bei einem neuen Motorrad beginnt die Frist laut Anlage VIII Nr. 2.3 StVZO mit dem Monat, in dem das amtliche Kennzeichen zugeteilt wird; ein Kurzzeitkennzeichen zählt nicht. Bekommt ein neues Motorrad sein Kennzeichen im April 2026, muss es spätestens bis Ende April 2028 vorgeführt werden. Danach läuft die Frist jeweils ab dem Monat der letzten HU und endet mit Ablauf des Monats, den die Plakette zeigt.
Die Farbe der Plakette verrät das Jahr der nächsten HU
Die Prüfplakette hat laut Anlage IX StVZO 35 mm Durchmesser. In der Mitte stehen die letzten zwei Ziffern des Jahres der nächsten HU, die oberste Zahl ist der Monat, bis zu dessen Ende das Motorrad vorgeführt werden muss. Die Farbe wechselt mit diesem Jahr in einer festen Folge: 2026 blau, 2027 gelb, 2028 braun.
Hauptuntersuchung (HU) beim Motorrad: Frist, Prüfplakette, Überziehen, Gebühren · geprüft am 14.10.2026
| Jahr der nächsten HU | Farbe der Prüfplakette | Quelle |
|---|---|---|
| 2025 | orange | gesetze-im-internet.de |
| 2026 | blau | gesetze-im-internet.de |
| 2027 | gelb | gesetze-im-internet.de |
| 2028 | braun | gesetze-im-internet.de |
| 2029 | rosa | gesetze-im-internet.de |
| 2030 | grün | gesetze-im-internet.de |
Anlage IX StVZO nennt ausdrücklich 2008 blau, 2009 gelb, 2010 braun, 2011 rosa, 2012 grün, 2013 orange; „Die Farben wiederholen sich für die folgenden Durchführungsjahre jeweils in dieser Reihenfolge.“ Die Jahre ab 2025 sind daraus abgeleitet. Geprüft am 14.10.2026.
Beim Kraftradkennzeichen sitzt die Plakette hinten in der Mitte links. Sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein, auch nicht durch einen neuen Kennzeichenhalter.
Die Gebührenordnung nennt 25,40 bis 38,30 €, aber nicht für jede Prüfstelle
Für die HU eines Kraftrads bei der Technischen Prüfstelle setzt der Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) unter Nummer 413.3 25,40 bis 38,30 € an. Dazu kommen 1,00 € für die Bereitstellung der Prüfvorgaben und 0,60 € für die Plakette, rechnerisch also 27,00 bis 39,90 €. Die Umsatzsteuer kommt als Auslage obendrauf.
Bei einem Motorrad mit Verbrennungsmotor erhöht sich die Gebühr um einen AU-Anteil, wenn kein Nachweis einer anerkannten Werkstatt über Motormanagement und Abgasreinigung vorliegt: 9,20 bis 27,40 €, multipliziert mit 0,85, also rechnerisch 7,82 bis 23,29 €. Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 in den Verkehr gekommen sind, sind von diesem Prüfpunkt ausgenommen.
Amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen sind an diese Beträge nicht gebunden. Laut Anlage VIIIb StVZO legen sie ihre Entgelte selbst fest, müssen sie in der Prüfstelle aushängen und auf dem Untersuchungsbericht einschließlich Umsatzsteuer angeben. Einen bundesweiten Einheitspreis gibt es deshalb nicht, und hier steht auch keiner.
Wer mehr als zwei Monate überzieht, zahlt Bußgeld und Aufschlag
Bis zu zwei Monate Überziehen sind beim Motorrad kein eigener Tatbestand im Bußgeldkatalog. Ungültig ist die Plakette trotzdem mit Ablauf des Monats; die Behörde kann den Betrieb dann untersagen, und wer ein solches Verbot nicht beachtet, zahlt 60 € (lfd. Nr. 187a). Danach staffelt der Katalog (lfd. Nr. 186.2):
- mehr als 2 bis 4 Monate: 15 €
- mehr als 4 bis 8 Monate: 25 €
- mehr als 8 Monate: 60 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister (FeV Anlage 13 Nr. 3.5.1)
Ab mehr als zwei Monaten muss der Prüfer außerdem die Ergänzungsuntersuchungen erweitern (Anlage VIIIa Nr. 2.2 StVZO), und die Gebühr steigt um 20 %. Bei der Technischen Prüfstelle wird der HU-Anteil damit rechnerisch zu 30,48 bis 45,96 €.
Mängel müssen innerhalb eines Monats behoben sein
Bei geringen Mängeln gibt es die Plakette trotzdem, die Mängel sind aber unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beheben. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette, und das Motorrad muss spätestens einen Monat nach dem Tag der HU mit dem Bericht zur Nachprüfung. Wer später kommt, bekommt statt der Nachprüfung eine neue HU; die versäumte Nachprüfung kostet laut Bußgeldkatalog 15 €.
Saisonkennzeichen und Abmeldung verschieben den Termin
Fällt die HU bei einem Saisonkennzeichen in die Monate außerhalb der Saison, ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums fällig. Ist das Motorrad außer Betrieb gesetzt, ruht die Pflicht; war in dieser Zeit eine HU fällig, verlangt die Zulassungsbehörde sie vor der Wiederzulassung.
Hauptuntersuchung (HU) beim Motorrad: Frist, Prüfplakette, Überziehen, Gebühren · geprüft am 14.10.2026
| Jahr der nächsten HU | Farbe der Prüfplakette | Quelle |
|---|---|---|
| 2025 | orange | gesetze-im-internet.de |
| 2026 | blau | gesetze-im-internet.de |
| 2027 | gelb | gesetze-im-internet.de |
| 2028 | braun | gesetze-im-internet.de |
| 2029 | rosa | gesetze-im-internet.de |
| 2030 | grün | gesetze-im-internet.de |
Anlage IX StVZO nennt ausdrücklich 2008 blau, 2009 gelb, 2010 braun, 2011 rosa, 2012 grün, 2013 orange; „Die Farben wiederholen sich für die folgenden Durchführungsjahre jeweils in dieser Reihenfolge.“ Die Jahre ab 2025 sind daraus abgeleitet. Geprüft am 14.10.2026.
- HU-Pflicht für Halter, auf eigene Kosten — Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge und kennzeichenpflichtiger zulassungsfreier Fahrzeuge (zum Beispiel Leichtkrafträder bis 125 cm³) müssen ihr Fahrzeug auf eigene Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen. gesetze-im-internet.de
- alle 24 Monate, keine Sicherheitsprüfung — Krafträder müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Eine Sicherheitsprüfung zwischen zwei Hauptuntersuchungen ist für Krafträder nicht vorgeschrieben. gesetze-im-internet.de
- erste HU nach 24 Monaten — Bei einem neuen Motorrad beginnt die Frist mit dem Monat, in dem das amtliche Kennzeichen zugeteilt wird (nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen). Die erste Hauptuntersuchung ist damit 24 Monate nach der Erstzulassung fällig. Danach beginnt die Frist jeweils mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung und endet mit Ablauf des Monats, den die Prüfplakette zeigt. gesetze-im-internet.de
- spätestens bis Ende des Plakettenmonats — Der Halter muss das Motorrad spätestens bis zum Ablauf des Monats, den die Prüfplakette ausweist, einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder dem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorführen. gesetze-im-internet.de
- hinten, Mitte links, nicht verdeckt — Die Prüfplakette nach der Hauptuntersuchung bringt die prüfende Person dauerhaft auf dem hinteren Kennzeichen an; beim Kraftradkennzeichen sitzt sie in der Mitte links. Kurzzeitkennzeichen tragen keine Prüfplakette. Der Halter muss dafür sorgen, dass die Plakette in ordnungsgemäßem Zustand und weder verdeckt noch verschmutzt ist. gesetze-im-internet.de
- Ø 35 mm; 2026 blau, 2027 gelb, 2028 braun — Die Prüfplakette hat 35 Millimeter Durchmesser. In der Mitte steht das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung (letzte zwei Ziffern), am Rand die Monate 1 bis 12; die oberste Zahl ist der Monat, in dem das Fahrzeug spätestens vorgeführt werden muss. Die Farbe richtet sich nach diesem Jahr und wiederholt sich alle sechs Jahre in der Folge blau, gelb, braun, rosa, grün, orange (2008 blau). Für 2026 ergibt das blau, für 2027 gelb, für 2028 braun. gesetze-im-internet.de
- ungültig nach Plakettenmonat; Betriebsverbot möglich — Die Prüfplakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, die vor einer neuen Plakette zu beheben sind, verlängert sich die Gültigkeit um einen Monat. Fehlt eine gültige Plakette, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken; wer ein solches Verbot nicht beachtet, zahlt laut Bußgeldkatalog 60 Euro (lfd. Nr. 187a). gesetze-im-internet.de
- Mängel: binnen 1 Monat beheben bzw. nachprüfen lassen — Bei geringen Mängeln kann die Plakette trotzdem zugeteilt werden; der Halter muss die Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats beheben lassen. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette; das Fahrzeug muss spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung mit dem Untersuchungsbericht zur Nachprüfung. Später oder ohne Bericht wird statt der Nachprüfung eine neue Hauptuntersuchung fällig. Wer die Nachprüfung versäumt, zahlt laut Bußgeldkatalog 15 Euro (lfd. Nr. 187). gesetze-im-internet.de
- 15 € / 25 € / 60 € + 1 Punkt — Wer als Halter die Hauptuntersuchung eines Motorrads (Fahrzeug ohne Sicherheitsprüfungspflicht) überzieht, zahlt laut Bußgeldkatalog bei mehr als 2 bis 4 Monaten 15 Euro, bei mehr als 4 bis 8 Monaten 25 Euro und bei mehr als 8 Monaten 60 Euro (lfd. Nr. 186.2). Bis zu 2 Monate sind für diese Fahrzeuge kein eigener Tatbestand. Der Verstoß von mehr als 8 Monaten (lfd. Nr. 186.2.3) wird im Fahreignungsregister mit einem Punkt bewertet. gesetze-im-internet.de
- mehr als 2 Monate: erweiterte HU, +20 % Gebühr — Wird der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, muss der Prüfer die Ergänzungsuntersuchungen über die Pflichtuntersuchung hinaus erweitern. Die Gebühr für eine solche Hauptuntersuchung erhöht sich um das 0,2-Fache, also um 20 Prozent. gesetze-im-internet.de
- 25,40–38,30 € + 1,00 € + 0,60 €, zzgl. USt — Für die Hauptuntersuchung eines Kraftrads durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (Technische Prüfstelle) setzt die Gebührenordnung 25,40 bis 38,30 Euro an (Gebührennummer 413.3, Spalte 5). Hinzu kommen 1,00 Euro je Hauptuntersuchung für die Bereitstellung der Prüfvorgaben und 0,60 Euro für die Zuteilung der Prüfplakette (Gebührennummer 416). Die Mehrwertsteuer auf die Kosten des Sachverständigen trägt der Gebührenschuldner als Auslage. Innerhalb eines Landes darf eine Technische Prüfstelle nur einheitliche Gebühren erheben. gesetze-im-internet.de
- AU-Anteil 9,20–27,40 € × 0,85; vor 1989 keine AU — Liegt für ein Motorrad mit Verbrennungsmotor kein Nachweis einer anerkannten Werkstatt über die Untersuchung des Motormanagements und der Abgasreinigung vor, erhöht sich die HU-Gebühr um die Gebühr der Abgasuntersuchung für Krafträder (9,20 bis 27,40 Euro, als Teil der Hauptuntersuchung mit 0,85 multipliziert). Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 in den Verkehr gekommen sind, sind von diesem Untersuchungspunkt ausgenommen. gesetze-im-internet.de
- Überwachungsorganisationen: eigene Entgelte mit Aushang — Amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen sind nicht an die Gebührenbeträge gebunden: Sie legen ihre Entgelte für die Hauptuntersuchung in eigener Verantwortung einheitlich für den Bereich der örtlich zuständigen Technischen Prüfstelle fest, müssen sie in ihren Prüfstellen nach der Preisangabenverordnung bekannt machen und auf dem Untersuchungsbericht einschließlich Umsatzsteuer angeben. gesetze-im-internet.de
- Saison: HU im ersten Monat der Saison — Fällt die Hauptuntersuchung bei einem Motorrad mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums an, ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. gesetze-im-internet.de
- abgemeldet: HU-Pflicht ruht, vor Wiederzulassung nachholen — Solange ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, ruht die Untersuchungspflicht. War in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung fällig, muss sie bei der Wiederinbetriebnahme nachgeholt werden; die Zulassungsbehörde verlangt sie vor der Wiederzulassung. gesetze-im-internet.de
- Bericht bis zur nächsten HU aufbewahren — Den Untersuchungsbericht muss der Halter mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und auf Anforderung zuständigen Personen aushändigen; ist er verloren, muss er auf eigene Kosten eine Zweitschrift beschaffen oder eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen. Die Zweitschrift kostet bei der Technischen Prüfstelle 3,40 Euro (Gebührennummer 417). gesetze-im-internet.de
Mofa, Moped und 50er mit Versicherungskennzeichen stehen nicht in § 29 StVZO
Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren nach § 4 Abs. 3 FZV mit einem Versicherungskennzeichen statt eines amtlichen Kennzeichens; § 29 StVZO nennt sie nicht. Für ein Mofa oder einen 50er-Roller gibt es deshalb keine Prüfplakette und keinen HU-Termin.
Fallstricke
- Zwei Monate als Freibrief. Ohne Bußgeld heißt nicht gültig: Die Plakette läuft am Monatsende ab.
- Preisvergleich nach Gebührenordnung. Die Spanne von 25,40 bis 38,30 € gilt für die Technische Prüfstelle, nicht für Überwachungsorganisationen.
- Bericht weggeworfen. Den Untersuchungsbericht muss man bis zur nächsten HU aufbewahren; eine Zweitschrift kostet bei der Technischen Prüfstelle 3,40 €.
Was praktisch hilft
- Aushang vergleichen. Den Preis der Prüfstelle vor Ort lesen; er steht später auch inklusive Umsatzsteuer auf dem Bericht.
- Werkstattnachweis klären. Weist eine anerkannte Werkstatt bei einem Verbrenner die Untersuchung von Motormanagement und Abgasreinigung nach, entfällt der AU-Anteil.
Was ich noch nicht weiß
- Die Entgelte der Überwachungsorganisationen. Sie gelten einheitlich je Bereich einer Technischen Prüfstelle und stehen im Aushang vor Ort; deshalb nenne ich keine.
- Welchen Betrag aus der Spanne die Technische Prüfstelle in jedem Land erhebt. Die GebOSt schreibt nur Einheitlichkeit je Land vor; den Wert müsste die Prüfstelle des Landes veröffentlichen.
- Die Plakettenfarben ab 2014 im Wortlaut. Anlage IX StVZO nennt die Farben bis 2013 und schreibt die Wiederholung vor; die Jahre ab 2025 sind daraus abgeleitet.
Häufige Fragen
Was kostet der TÜV beim Motorrad?
Das hängt davon ab, wer prüft. Bei der Technischen Prüfstelle setzt die Gebührenordnung (GebOSt, Nummer 413.3) für die Hauptuntersuchung eines Kraftrads 25,40 bis 38,30 € an, innerhalb eines Landes einheitlich. Dazu kommen 1,00 € für die Prüfvorgaben, 0,60 € für die Plakette und die Umsatzsteuer. Fehlt bei einem Verbrenner der Werkstattnachweis zur Abgasuntersuchung, kommt ein AU-Anteil von rechnerisch 7,82 bis 23,29 € hinzu. Überwachungsorganisationen legen ihre Entgelte nach Anlage VIIIb StVZO selbst fest, hängen sie in der Prüfstelle aus und schreiben sie inklusive Umsatzsteuer auf den Bericht.
Wie oft muss ein Motorrad zum TÜV?
Alle 24 Monate. Das legt Anlage VIII Nr. 2.1.1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Krafträder fest; eine Sicherheitsprüfung zwischen zwei Hauptuntersuchungen ist für Motorräder nicht vorgesehen. Die Pflicht gilt auch für 125er, die zwar zulassungsfrei sind, aber ein amtliches Kennzeichen tragen. Bis wann man spätestens vorfahren muss, zeigt die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Jahr in der Mitte, Monat oben. Bei einem Saisonkennzeichen verschiebt sich der Termin gegebenenfalls in den ersten Monat der Saison. Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen nennt § 29 StVZO nicht.
Wann muss ein neues Motorrad das erste Mal zum TÜV?
24 Monate nach der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens. Laut Anlage VIII Nr. 2.3 StVZO beginnt die Frist bei einem Fahrzeug, das erstmals in den Verkehr kommt, mit Monat und Jahr dieser Zuteilung; ein Kurzzeitkennzeichen zählt dafür nicht und trägt auch keine Prüfplakette. Wird ein neues Motorrad im April 2026 zugelassen, ist die erste Hauptuntersuchung spätestens bis Ende April 2028 fällig. Die Plakette dafür trägt die Jahreszahl 28 und ist braun. Danach beginnt die 24-Monats-Frist jeweils mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung neu.
Was passiert, wenn der TÜV beim Motorrad abgelaufen ist?
Die Plakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Bis zu zwei Monate Überziehen sind beim Motorrad kein eigener Tatbestand im Bußgeldkatalog, die Behörde kann den Betrieb aber untersagen; wer das missachtet, zahlt 60 €. Bei mehr als 2 bis 4 Monaten kostet es 15 €, bei mehr als 4 bis 8 Monaten 25 €, bei mehr als 8 Monaten 60 € und einen Punkt in Flensburg. Ab mehr als zwei Monaten erweitert der Prüfer außerdem die Untersuchung, und die Gebühr für die Hauptuntersuchung steigt um 20 Prozent.
Braucht ein Roller oder Mofa TÜV?
Ein Roller mit amtlichem Kennzeichen ja, ein Mofa oder 50er mit Versicherungskennzeichen nein. § 29 StVZO verlangt die Hauptuntersuchung von zulassungspflichtigen und von kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen. Ein 125er-Roller ist ein Leichtkraftrad, braucht keine Zulassung, aber ein amtliches Kennzeichen, und muss deshalb wie ein Motorrad alle 24 Monate zur HU. Gleiches gilt für ein elektrisches Leichtkraftrad mit Kennzeichen. Kleinkrafträder bis 45 km/h, also Mofas, Mopeds und 50er-Roller, fahren mit einem Versicherungskennzeichen vom Versicherer; sie werden in § 29 StVZO nicht genannt und bekommen keine Prüfplakette.
Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 14.10.2026.
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