Saisonkennzeichen fürs Motorrad: zwei bis elf Monate, was außerhalb der Saison gilt und wann Wechsel-, Kurzzeit- oder H-Kennzeichen passen

Von November bis März steht das Motorrad in der Garage, zugelassen ist es trotzdem, und die Kfz-Steuer läuft weiter. Ein Saisonkennzeichen schneidet die Zulassung auf die Monate zu, in denen man tatsächlich fährt. Den Rest des Jahres darf das Motorrad dann aber auch nicht am Straßenrand stehen.

Zwei bis elf volle Monate, eingetragen auf dem Schild

Das Saisonkennzeichen gibt es auf Antrag bei der Zulassungsbehörde. Nach § 10 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird der Betriebszeitraum in vollen Monaten bemessen, mindestens zwei, höchstens elf. Er steht als Zusatz rechts hinter der Erkennungsnummer: oben der Anfangsmonat, unter dem Bindestrich der Endmonat, also 3 über 10 für März bis Oktober.

Weil das Monatsfeld Platz braucht, erlaubt Anlage 4 FZV auf einem Kraftrad-Saisonkennzeichen höchstens fünf Stellen in der Erkennungsnummer. Größe und Anbringung des Schilds folgen sonst den Regeln für das Motorradkennzeichen. Eine eigene Gebühr hat das Saisonkennzeichen nicht: Es kostet wie jede Zulassung 30,00 €, online 12,80 €. Später den Zeitraum zu ändern kostet wieder 30,00 € (Gebührennummer 221.1).

Sechs Kennzeichenarten, erkennbar an Feld, Farbe oder Nummer

Die Tabelle zeigt die besonderen Kennzeichen, die die FZV für Motorräder vorsieht.

Saison-, Kurzzeit-, H-, Wechsel- und rote Kennzeichen beim Motorrad · geprüft am 14.10.2026

Kennzeichenerkennbar angiltGebühr ZulassungsbehördeQuelle
SaisonkennzeichenMonatsfeld rechts (Anfangs- über Endmonat)2 bis 11 volle Monate im Jahrwie Zulassung (30,00 € / online 12,80 €)gesetze-im-internet.de
KurzzeitkennzeichenNummer beginnt mit 03 oder 04, gelbes Feld mit Ablaufdatumbis Ende des 5. Tages nach Zuteilung10,20 €gesetze-im-internet.de
Oldtimerkennzeichen (H)„H“ hinter der Erkennungsnummerunbefristet, solange zugelassenwie Zulassung; Gutachten 65,00 € (413.3)gesetze-im-internet.de
Wechselkennzeichengemeinsamer Teil + fahrzeugbezogener Teilfür zwei Fahrzeuge derselben KlasseZuschlag 6,00 €gesetze-im-internet.de
rotes Oldtimerkennzeichenrote Schrift, Nummer beginnt mit 07Veranstaltungen, An-/Abfahrt, Werkstattfahrtenk. A.gesetze-im-internet.de
rotes Kennzeichenrote Schrift, Nummer beginnt mit 06nur Hersteller, Werkstätten, Händler25,60–205,00 €gesetze-im-internet.de

Gebühr für das rote Oldtimerkennzeichen: § 43 Abs. 2 FZV verweist auf § 41 Abs. 2 bis 6; ob GebOSt 221.5 dafür gilt, steht nicht ausdrücklich im Tarif (k. A.). Geprüft am 14.10.2026.

Außerhalb der Saison: nicht fahren, nicht auf der Straße abstellen

§ 10 Abs. 3 FZV erlaubt Betrieb und Abstellen auf öffentlichen Straßen nur im angegebenen Zeitraum. Wer im November eine kurze Runde dreht, zahlt laut Bußgeldkatalog 50 € (lfd. Nr. 175a). Wer das Motorrad nach Saisonende am Straßenrand stehen lässt, zahlt 40 € (lfd. Nr. 177). Erlaubt bleiben außerhalb der Saison nur die Fahrt zur Außerbetriebsetzung und die Rückfahrt nach dem Abstempeln; dafür gilt das Schild als ungestempeltes Kennzeichen. Ein Winterplatz in Garage oder Faltgarage auf eigenem Grund fällt nicht darunter.

Steuer und Hauptuntersuchung folgen dem Betriebszeitraum

Die Kraftfahrzeugsteuer läuft beim Saisonkennzeichen nach § 5 KraftStG nur, solange das Kennzeichen geführt werden darf, mindestens einen Monat.

Krafträder müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Fällt der Termin in die Monate außerhalb der Saison, ist die HU nach Anlage VIII StVZO im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums fällig. Wer mit einer Saison von März bis Oktober im Dezember fällig wäre, muss im März zum TÜV.

Abmelden statt Saison: online günstig, aber jedes Jahr ein Vorgang

Die Alternative ist, das Motorrad im Herbst abzumelden und im Frühjahr wieder anzumelden. Die Außerbetriebsetzung kostet 15,90 €, online 2,10 €. Das Kennzeichen lässt sich bis zu zwölf Monate reservieren; die Wiederzulassung im selben Bezirk mit reserviertem Kennzeichen kostet dann 23,00 €, online 10,60 € plus 0,30 € je Plakettenträger. Steuer fällt bis zur Abmeldung an, mindestens für einen Monat; eine in der Zwischenzeit fällige HU verlangt die Behörde vor der Wiederzulassung.

Für eine 125er gilt: Online abmelden geht, online zulassen nicht, weil § 26 FZV das nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge vorsieht.

Zwei Motorräder, ein Wechselkennzeichen, aber nie als Saisonkennzeichen

Wer zwei Motorräder der Fahrzeugklasse L auf sich zulässt, kann nach § 9 Abs. 2 FZV ein Wechselkennzeichen bekommen, sofern an beide Schilder gleicher Anzahl und Größe passen. Fahren und auf der Straße abgestellt werden darf nur das Motorrad, an dem das Kennzeichen vollständig hängt. Bei der Zulassung kostet das 6,00 € zusätzlich. Ein Wechselkennzeichen darf nicht als Saison-, Kurzzeit- oder rotes Kennzeichen ausgeführt werden.

Kurzzeitkennzeichen: fünf Tage für Probe- und Überführungsfahrten

Wer ein abgemeldetes Motorrad kauft und nach Hause fahren will, braucht ein Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV. Die Nummer besteht nur aus Ziffern und beginnt mit 03 oder 04, ein gelbes Feld zeigt das Ablaufdatum: Ende des fünften Tages nach der Zuteilung. Voraussetzungen sind ein genehmigter Typ oder eine Einzelgenehmigung, eine Haftpflichtversicherung und eine gültige HU; ohne HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück erlaubt. Die Zuteilung kostet 10,20 € (Gebührennummer 221.4).

Das Schild gilt nur für das Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde, und muss nicht fest angebracht sein. Der Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen gehört bei jeder Fahrt dazu. Laut Bußgeldkatalog kosten unzulässige Fahrten oder ein anderes Fahrzeug 50 €, der fehlende Fahrzeugschein 20 €, das Fahren nach Ablauf 50 €. Bei einem neuen Motorrad beginnt die Frist für die erste HU nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen, sondern erst mit dem regulären.

H-Kennzeichen ab 30 Jahren: Gutachten, dann 46,02 € Steuer pauschal

Oldtimer im Sinne von § 2 Nr. 22 FZV ist ein Fahrzeug, das bei der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Das H-Kennzeichen gibt es nur mit einem Gutachten nach § 23 StVZO; es umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung. Bei der Technischen Prüfstelle kostet das Gutachten für ein Kraftrad 65,00 €.

Das „H“ steht ohne Leerzeichen hinter der Erkennungsnummer, die auf dem Kraftradschild höchstens vier Stellen haben darf. Die Kfz-Steuer beträgt nach § 9 Abs. 4 KraftStG pauschal 46,02 € im Jahr, unabhängig vom Hubraum; der Zoll bestätigt den Betrag.

Rote Kennzeichen sind für Veranstaltungen und Betriebe

Das rote Oldtimerkennzeichen mit 07 am Anfang erlaubt Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten ohne Zulassung. Rote Kennzeichen mit 06 bekommen nach § 41 FZV nur Hersteller, Werkstätten und Händler, keine Privatleute.

Fallstricke

  • Parken nach Saisonende. Auch ein stehendes Motorrad auf der Straße kostet 40 €.
  • Zu knappe Saison. Jede Änderung des Zeitraums kostet 30,00 €; ein warmer Februar ist mit Saisonkennzeichen 3 bis 10 nicht nutzbar.
  • Lange Wunschkombination. Mehr als fünf Stellen Erkennungsnummer passen nicht aufs Kraftrad-Saisonkennzeichen.
  • Kurzzeitkennzeichen ohne HU. Dann ist nur die Fahrt zur Prüfstelle und zurück erlaubt.

Was praktisch hilft

  1. Zeitraum großzügig wählen. Ein Monat mehr verlängert die Steuerpflicht, eine spätere Änderung kostet 30,00 €; beides vorher abwägen.
  2. HU-Monat mit der Saison abgleichen. Liegt er außerhalb, rückt die Untersuchung in den ersten Saisonmonat.
  3. Winterplatz vorher klären. Garage, Hof oder Stellplatz auf privatem Grund; die Batterie lädt man dort mit einem Erhaltungsladegerät.

Was ich noch nicht weiß

  • Wie die Versicherer die Monate außerhalb der Saison behandeln. Die FZV regelt nur die Zulassung; Beitrag und Deckung in der Ruhezeit stehen in den Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
  • Ab welchem Hubraum das H-Kennzeichen steuerlich günstiger ist. Dafür bräuchte es die Hubraumsätze aus § 9 Abs. 1 KraftStG mit Quelle in den Regeldaten; bei kleinen Oldtimern kann die Pauschale höher sein.
  • Was das rote 07-Kennzeichen kostet. Der Gebührentarif nennt es nicht ausdrücklich; in der Tabelle steht deshalb „k. A.“.

Häufige Fragen

Wie lange muss ein Saisonkennzeichen mindestens laufen?

Mindestens zwei volle Monate, höchstens elf. So steht es in § 10 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Der Zeitraum wird immer in ganzen Monaten bemessen und auf dem Schild rechts neben der Erkennungsnummer angegeben, der Anfangsmonat über, der Endmonat unter einem Bindestrich. Eine Saison von März bis Oktober erscheint also als 3 über 10. Eine spätere Änderung kostet bei der Zulassungsbehörde 30,00 € nach Gebührennummer 221.1, genauso viel wie eine Zulassung vor Ort. Außerhalb des Zeitraums darf das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder fahren noch stehen.

Darf man mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fahren?

Nein. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden. Der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren 50 € vor (lfd. Nr. 175a), für das Abstellen auf der Straße 40 € (lfd. Nr. 177). Ausgenommen sind nur die Fahrt zur Außerbetriebsetzung und die Rückfahrt nach dem Abstempeln der Kennzeichen; dafür gilt das Saisonkennzeichen als ungestempeltes Kennzeichen. Wer im Winter fahren will, muss vorher den Betriebszeitraum ändern lassen, was 30,00 € kostet; über den Winter gehört das Motorrad auf privaten Grund.

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen für das Motorrad?

Bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung. Das Datum steht im gelben Feld des Schilds, die Nummer beginnt mit 03 oder 04. Gedacht ist es nach § 42 FZV für Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Motorrad, etwa nach dem Kauf. Nötig sind eine Haftpflichtversicherung und eine gültige Hauptuntersuchung; ohne HU darf man nur zur Prüfstelle im eigenen oder angrenzenden Bezirk und zurück. Die Zuteilung kostet 10,20 €. Wer nach Ablauf weiterfährt, zahlt laut Bußgeldkatalog 50 €.

Was kostet ein H-Kennzeichen für ein Motorrad?

Zuerst das Gutachten nach § 23 StVZO: Bei der Technischen Prüfstelle kostet es für ein Kraftrad 65,00 € (Gebührennummer 413.3). Das Gutachten schließt eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung ein. Die Zulassung selbst kostet wie üblich 30,00 € bei der Behörde. Danach beträgt die Kfz-Steuer pauschal 46,02 € im Jahr, unabhängig vom Hubraum. Voraussetzung ist ein Motorrad, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, weitgehend original und gut erhalten ist. Auf dem Kraftradschild hat die Erkennungsnummer dann höchstens vier Stellen plus „H“.

Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 15.10.2026.

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Ich betreibe zweitaktgeber.de und sammle hier, was Führerscheinrecht, Normen und Hersteller zum Motorradfahren wirklich sagen – jede Zahl mit Quelle und Prüfdatum. Den Motorradführerschein mache ich 2027; bis dahin stammen alle Angaben aus Gesetzestexten, Normen und Herstellerdaten, nicht aus eigener Erfahrung.