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Der Helm liegt seit sechs Jahren im Regal, außen ohne Kratzer. Ob man ihn weiter tragen soll, beantworten die Hersteller mit Zahlen zwischen 3 und 7 Jahren, gezählt mal ab Kauf, mal ab Herstellung, mal ohne Startpunkt.
Alle Angaben laut Hersteller-FAQ und Bedienungsanleitung, Abruf 13.10.2026. Keine Eigenprüfung, keine eigene Empfehlung über die Hersteller hinaus.
Die Kernzahl: 3 bis 7 Jahre, je nach Hersteller und Startpunkt
Ausgewertet habe ich sieben Hersteller. Fünf nennen eine Frist für den ganzen Helm: HJC 3 bis 5 Jahre, Shoei etwa 5, Caberg 5, Schuberth 5 bis 7, Arai 5 Jahre ab Kauf und 7 ab Herstellung. Nolan rät zum Austausch „nach längerem Gebrauch“, ohne Zahl. LS2 nennt in der Anleitung nur für Kunststoffteile etwa 5 Jahre.
Als Grund nennen Shoei und Arai die stoßdämpfende Innenschale aus EPS: Laut Shoei nimmt ihre Verformbarkeit mit dem Alter ab, laut Arai verliert sie Lufttaschen, auch wenn der Helm nicht benutzt wird. HJC nennt UV-Strahlung und alternde Klebstoffe und Bauteile, Schuberth die Abnutzung des Gesamtsystems.
Sieben Hersteller, sieben Formulierungen
| Hersteller | Empfehlung | Gezählt ab | Quelle |
|---|---|---|---|
| HJC | alle 3 bis 5 Jahre, je nach Nutzung | nicht genannt | FAQ, Anleitung F72 |
| Shoei | nach etwa 5 Jahren bei normaler Nutzung, Pflege und Lagerung | nicht genannt | FAQ |
| Caberg | nach 5 Jahren korrekter Verwendung, bei intensiver Nutzung früher | Kaufdatum | Anleitung 2022, FAQ |
| Schuberth | nach 5 bis 7 Jahren, je nach Beanspruchung und Pflege | nicht genannt | FAQ |
| Arai | nach 7 Jahren ab Herstellung und 5 Jahren ab Kauf | Herstellung und Kauf | FAQ |
| Nolan | nach längerem Gebrauch, keine Jahreszahl | – | Gewährleistungsseite |
| LS2 | keine Frist für den Helm; Kunststoffteile nach etwa 5 Jahren prüfen | Herstellung (nur englische Anleitung) | Anleitung |
Ab Kauf oder ab Herstellung: Nur Arai nennt beides
Caberg zählt ab dem Kaufdatum. Arai setzt zwei Grenzen, 5 Jahre ab Kauf und 7 Jahre ab Herstellung. Rechnerisch heißt das: Lag ein Arai-Helm zwei Jahre beim Händler, fallen beide Grenzen zusammen; lag er drei Jahre, endet die Frist nach Arai schon nach vier Jahren Nutzung. HJC, Shoei und Schuberth nennen keinen Startpunkt.
Eine ähnliche Doppelgrenze nutzt HJC, allerdings für die Garantie: 3 Jahre ab Kauf oder 5 ab Herstellung, bei der RPHA-Serie 5 und 7 Jahre, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Norm laut Hersteller ECE 22.06
- Gewicht laut Hersteller 1.510 g
- Gewicht gilt für Größe 57/59 (M/L), ohne Zubehör
- Schalenmaterial Glasfaser, carbonverstärkt
Daten laut schuberth.com
Nach einem Sturz ersetzen alle sieben, beim heruntergefallenen Helm gehen sie auseinander
Ein Helm, der bei einem Sturz oder Unfall einen Aufprall abbekommen hat, wird laut allen sieben Herstellern ersetzt, auch ohne sichtbare Schäden. HJC und LS2 schreiben, ein Helm sei für die Aufnahme eines einzigen Aufpralls ausgelegt. Eine Prüfung danach bieten Shoei und Schuberth nicht an, weil sie ohne Zerstörung nicht möglich sei.
Fällt der leere Helm vom Sitz, widersprechen sich die Angaben:
- Schuberth: Nach einem Fall auch aus geringer Höhe unter 1 m ist die volle Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet; der Helm muss ausgetauscht werden.
- HJC: Schon ein Fall aus 1,20 m kann ausreichen.
- Shoei: Aus geringer Höhe passiert in der Regel nichts außer Schäden an Lack oder Anbauteilen, solange kein Kopf im Helm steckt. Ist die Außenschale erkennbar beschädigt, sofort ersetzen.
- Arai: Ein Fall aus niedriger Höhe ist normalerweise kein Problem, abhängig von der Oberfläche; im Zweifel einen neuen Helm kaufen.
- LS2: Im Zweifel vor der nächsten Fahrt beim LS2-Händler nachfragen.
Das Herstellungsjahr schreibt die Norm vor, die Stelle legt jede Marke selbst fest
Wer nach Arai rechnen will, braucht das Herstellungsdatum. Die UN-Regelung Nr. 22 verlangt in Absatz 4.1.1, dass auf dem Helm Marke, Größe in Buchstaben und Zentimetern und das Herstellungsjahr stehen. Verlangt ist das Jahr, nicht Monat oder Tag, und eine bestimmte Stelle am Helm schreibt der Absatz nicht vor. Laut Herstellern steht das Datum hier:
- Shoei: auf einem kleinen weißen Aufkleber im Helm, unter dem Kopfpolster, zusammen mit der Seriennummer.
- Arai: als Code auf dem D-Ring des Kinnriemens. Der Buchstabe steht für das Jahr, A für 2001, danach folgt der Monat; O11 heißt November 2015.
- Caberg: als Markierung auf der Innenschale unter dem herausnehmbaren Innenfutter.
- Schuberth: nennt in der FAQ nur den Ort der Seriennummer, beim C5 und E2 auf dem ECE-Etikett am Nackenband.
Das eingenähte ECE-Etikett am Kinnriemen trägt laut UN-Regelung das E-Zeichen, die Genehmigungsnummer, deren erste zwei Ziffern die Änderungsserie angeben (derzeit 06), und die Produktionsseriennummer. Mehr zum Etikett unter ECE 22.06.
Helmnorm ECE 22.06 (UN-Regelung Nr. 22, Änderungsserie 06) · geprüft am 14.10.2026
- verbindlich seit 03.01.2021 — Die Änderungsserie 06 der UN-Regelung Nr. 22 für Motorradhelme und Visiere ist für alle Vertragsparteien, die die Regelung anwenden, seit dem 3. Januar 2021 verbindlich. gilt seit 03.01.2021 · treaties.un.org
- Genehmigung nach 22.06 möglich ab 03.01.2021 — Seit dem Inkrafttreten darf keine Vertragspartei eine Genehmigung nach der Änderungsserie 06 verweigern. gilt seit 03.01.2021 · documents.un.org
- neue Genehmigungen nur noch 22.06 (ab 03.07.2022) — 18 Monate nach dem Inkrafttreten, rechnerisch ab dem 3. Juli 2022, dürfen neue Genehmigungen und Erweiterungen nur noch für Helme und Visiere erteilt werden, die die Änderungsserie 06 erfüllen. gilt seit 03.07.2022 · documents.un.org
- keine neuen 22.05-Prüfzeichen ab 03.07.2023 — 30 Monate nach dem Inkrafttreten, rechnerisch ab dem 3. Juli 2023, müssen die Vertragsparteien das Anbringen von Genehmigungszeichen verbieten, die auf Genehmigungen nach früheren Änderungsserien (z. B. 22.05) verweisen. gilt seit 03.07.2023 · documents.un.org
- Verkaufsverbot für 22.05 möglich, nicht zwingend (ab 03.01.2024) — 36 Monate nach dem Inkrafttreten, rechnerisch ab dem 3. Januar 2024, dürfen die Vertragsparteien den Verkauf von Helmen und Visieren verbieten, die nicht der Änderungsserie 06 entsprechen. Die Regelung erlaubt ein solches Verkaufsverbot, schreibt es aber nicht vor. gilt seit 03.01.2024 · documents.un.org
- Rotation, Aufprallpunkte, Hoch-/Niedrigenergie, Visier, Produktion — Als Hauptziele der Änderungsserie 06 nannte die zuständige UN-Arbeitsgruppe GRSP Anforderungen an die Rotationsbeschleunigung, die Einbeziehung der Standard-Aufprallpunkte, Aufprallprüfungen mit hoher und niedriger Energie, mechanische Visierprüfungen und ein neues Verfahren für die Produktionsqualifikation. documents.un.org
- Rotation ≤ 10.400 rad/s², BrIC ≤ 0,78 — Neu ist eine Schrägaufprallprüfung zur Messung der Rotationsbeschleunigung: Die maximale Rotationsbeschleunigung darf 10.400 rad/s² nicht überschreiten, der Hirnverletzungswert BrIC darf nie über 0,78 liegen. documents.un.org
- mind. 3 Zusatzpunkte aus 12 — Zusätzlich zu den Standard-Aufprallpunkten werden mindestens drei weitere Aufprallprüfungen an Punkten durchgeführt, die aus 12 festgelegten Punkten ausgewählt werden. documents.un.org
- 275 g / HIC 2.400 (Standard, 7,5 m/s) — Beim linearen Standardaufprall mit 7,5 m/s darf die Kopfbeschleunigung 275 g und der HIC-Wert 2.400 nicht überschreiten; beim Hochenergieaufprall mit 8,2 m/s gelten 275 g und HIC 2.880, beim Niedrigenergieaufprall mit 6,0 m/s 180 g und HIC 1.300. documents.un.org
- Partikeltest 6-mm-Stahlkugel, 60 m/s — Visiere werden mit einer Stahlkugel von 6 mm Durchmesser beschossen, die mit 60 m/s auftrifft; danach darf das Visier weder brechen noch sich durchdrücken, und die Visierhalterung darf nicht versagen. documents.un.org
- Visier ≥ 80 %, getönt nur „DAYTIME USE ONLY“ — Klare Visiere müssen mindestens 80 Prozent Licht durchlassen; getönte Visiere mit 35 bis unter 80 Prozent (photochrome und Flüssigkristall-Visiere ab 20 Prozent) sind nur mit dem Symbol bzw. dem Hinweis „DAYTIME USE ONLY“ zulässig. documents.un.org
- E-Zeichen, Nummer mit „06…“, Bauart, Seriennummer — Das Helmetikett trägt ein „E“ im Kreis mit der Kennzahl des Genehmigungslandes, die Genehmigungsnummer (deren erste zwei Ziffern die Änderungsserie angeben, derzeit 06), ein Kürzel für die Bauart sowie nach einem Bindestrich die fortlaufende Produktionsseriennummer; ein Barcode oder QR-Code ist zusätzlich erlaubt. documents.un.org
- J, P, P/J, NP — Das Bauart-Kürzel bedeutet: „J“ = Helm ohne Kinnteil, „P“ = Helm mit schützendem Kinnteil, „P/J“ = Helm mit abnehmbarem oder beweglichem schützendem Kinnteil (beide Schutzcodes), „NP“ = abnehmbares oder bewegliches, nicht schützendes Kinnteil. documents.un.org
- J = Jet, ohne Kinnteil („Open face“) — Wörtliche Definition der Bauart J in der Regelung: „(J) Jet: helmet without any part to cover the lower part of the face. Open face.“ Gemeint ist ein Helm ohne jedes Teil, das den unteren Teil des Gesichts bedeckt. documents.un.org
- Schale oberhalb AA’ bis Linie CDEF — Die Helmschale muss alle Bereiche oberhalb der Ebene AA’ abdecken und seitlich am Prüfkopf mindestens bis zu den Linien CDEF hinunterreichen; die Schutzpolsterung muss alle diese Bereiche abdecken. documents.un.org
- Nackenfreiraum: Zylinder 100 mm — Hinten dürfen die starren Teile, insbesondere die Schale, nicht in einen Zylinder von 100 mm Durchmesser hineinragen, dessen Achse 110 mm unterhalb der Bezugsebene in der Mittelebene des Prüfkopfs liegt. documents.un.org
- Ohrenklappen, Nackenschutz, Schirm, Visier erlaubt — Ein Helm darf Ohrenklappen und einen Nackenschutz haben, außerdem einen abnehmbaren Schirm, ein Visier, eine zusätzliche Sonnenblende sowie gegebenenfalls Elektronik oder Zubehör. documents.un.org
- NP-Kinnteil: Warnhinweis mind. 2 cm² — Hat ein Helm ein nicht schützendes Kinnteil, muss dessen Außenseite mit „Does not protect chin from impacts“ und/oder einem Symbol gekennzeichnet sein; der Hinweis muss sichtbar sein und mindestens 2 cm² groß. documents.un.org
- ohne Visier: Schutzbrille muss passen — Hat ein Helm keine Vorrichtung zum Anbringen eines Visiers, darf das Profil an der Vorderkante das Tragen einer Schutzbrille nicht verhindern. Gemeint sind „goggles“, also Brillen, die die Augen umschließen (Begriffsbestimmung der Regelung), nicht Korrekturbrillen. documents.un.org
- letzter Nachtrag verbindlich seit 10.01.2025 — Die jüngste Änderung der UN-Regelung Nr. 22 (Dokument ECE/TRANS/WP.29/2024/42, Nachtrag 3 zur Änderungsserie 06) ist seit dem 10. Januar 2025 verbindlich. gilt seit 10.01.2025 · treaties.un.org
- Marke, Größe (Buchstabe und cm), Herstellungsjahr — Auf dem Helm selbst müssen der Handelsname oder die Marke des Antragstellers, die Größe (in Buchstaben und in Zentimetern), das Herstellungsjahr und gegebenenfalls der Hinweis stehen, dass das Kinnteil nicht vor Stößen gegen das Kinn schützt. Verlangt ist das Jahr, nicht Monat oder Tag; eine bestimmte Stelle am Helm schreibt der Absatz nicht vor. documents.un.org
- Visier: Marke, ggf. Hinweis „nicht bei Dunkelheit“ — Ein Visier trägt den Handelsnamen oder die Marke des Antragstellers und gegebenenfalls den Hinweis, dass es für Fahrten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht geeignet ist; das gilt für Visiere am Helm wie für einzeln genehmigte Visiere. Die Kennzeichnung darf nicht im Hauptsichtbereich liegen. documents.un.org
- lesbar, abriebfest, leicht zugänglich — Die Kennzeichnung muss gut lesbar, abriebfest und an einer leicht zugänglichen Stelle angebracht sein. documents.un.org
- Prüfetikett am Rückhaltesystem angenäht — Das Etikett mit dem Genehmigungszeichen muss an das Rückhaltesystem genäht sein, also an die Vorrichtung, die den Helm auf dem Kopf hält (dazu gehört der Kinnriemen); eine andere Befestigung ist zulässig, wenn sie dieselben Anforderungen erfüllt. Die Etiketten gibt die Genehmigungsbehörde aus oder, mit deren Erlaubnis, der Hersteller. documents.un.org
- Zubehör-Kürzel UA, S/S45, M, F, L, R, SA — Seit Nachtrag 2 zur Änderungsserie 06 kann das Genehmigungszeichen Zusatzkürzel für Zubehör tragen: „UA“ = vorbereitet für universelles Zubehör, „S“ bzw. „S45“ = geprüft mit Lautsprecher-Attrappen von 40 bzw. 45 mm Durchmesser, „M“ = geprüft mit Mikrofon-Attrappe, „F“, „L“, „R“ = Zubehör im vorderen Seitenbereich, seitlich bzw. hinten montierbar, „SA“ = mit bestimmtem Zubehör geprüft. documents.un.org
Die Fallstricke
- Garantie ist nicht Nutzungsdauer. Schuberth gibt 2 Jahre Gewährleistung und verlängert mit Registrierung bis zum 5. Jahr, empfiehlt den Austausch aber nach 5 bis 7 Jahren. Bei Caberg gilt die Garantie zwei Jahre ab Kauf, die Nutzungsempfehlung fünf.
- Begründungen widersprechen sich. Arai schreibt, die EPS-Schale verliere auch ungenutzt mit der Zeit an Dämpfung. Caberg schreibt in der FAQ, Untersuchungen hätten keinen Abbau der Materialien allein durch Zeit gezeigt; Gründe seien Hitze, Kälte, Dämpfe von Schmierstoffen und Benzin, Stöße und abgenutzte Polster.
- Das Visier hat eine eigene Frist. Shoei rät, das Visier spätestens nach 5 Jahren zu ersetzen, weil Polycarbonat unter UV-Licht versprödet; zerkratzte Visiere sofort.
- Der gebrauchte Helm. Arai rät von Helmen unbekannter Herkunft ab, weil ein früherer Aufprall nicht erkennbar ist. HJC bittet, den alten Helm weder zu verkaufen noch weiterzugeben, weil sich die Innenschale dem Kopf des ersten Trägers angepasst hat.
Was praktisch hilft
- Datum beim Kauf ablesen. Bei Arai zählt die Herstellung mit, bei Shoei braucht man Datum und Seriennummer für einen Garantieantrag.
- Kaufbeleg aufheben. Caberg und Arai zählen ab dem Kaufdatum, Schuberth und HJC die Garantie ebenso.
- Nach einem Fall nachfragen. HJC und LS2 nennen ausdrücklich den Kontakt zum Hersteller oder Händler, wenn unklar ist, ob ein Fall als Aufprall zählt.
Was ich noch nicht weiß
- Wie alt ein Helm beim Kauf ist. Absatz 4.1.1 regelt nur die Kennzeichnung am Helm selbst; vor der Bestellung muss das Herstellungsjahr nirgends stehen. Bei Arai verkürzt jedes Lagerjahr über zwei hinaus die Nutzung.
- Wo HJC, Nolan und LS2 das Datum anbringen. In den ausgewerteten FAQ und Anleitungen steht es nicht. Ohne Datum lässt sich keine Frist ab Herstellung rechnen.
- Worauf die Jahreszahlen beruhen. Kein Hersteller veröffentlicht Messwerte zur Alterung der Innenschale. Erst damit ließe sich einordnen, warum HJC bei 3 und Arai bei 7 Jahren landet.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Motorradhelm haltbar?
Die Hersteller nennen unterschiedliche Fristen. HJC rät in der FAQ, einen Helm alle 3 bis 5 Jahre zu wechseln, je nach Nutzung. Shoei nennt etwa 5 Jahre bei normaler Nutzung, Pflege und Lagerung, Caberg 5 Jahre korrekter Verwendung ab Kaufdatum und bei intensiver Nutzung weniger. Schuberth nennt 5 bis 7 Jahre je nach Beanspruchung und Pflege, Arai 5 Jahre ab Kauf und 7 Jahre ab Herstellungsdatum. Nolan rät zum Austausch nach längerem Gebrauch, ohne Jahreszahl. Als Grund nennen Shoei und Arai vor allem die Alterung der stoßdämpfenden Innenschale, HJC UV-Strahlung und alternde Klebstoffe. Maßgeblich ist die Anleitung des eigenen Modells.
Wann sollte man einen Motorradhelm tauschen?
Unabhängig vom Alter nach jedem Sturz oder Unfall, bei dem der Helm getragen wurde: Das schreiben alle sieben ausgewerteten Hersteller, auch wenn außen keine Schäden zu sehen sind. HJC nennt außerdem eine beschädigte Außenschale, Innenschale oder ein beschädigtes Verschlusssystem. Ohne Schaden gilt die Frist des Herstellers, je nach Marke 3 bis 7 Jahre. Shoei und Schuberth bieten keine Prüfung nach einem Sturz an, weil sich die Innenschale nicht zerstörungsfrei untersuchen lässt. Für das Visier nennt Shoei eine eigene Grenze von höchstens 5 Jahren; zerkratzte Visiere sollen sofort ersetzt werden.
Wo finde ich das Herstellungsdatum am Motorradhelm?
Das hängt von der Marke ab. Shoei klebt Herstellungsdatum und Seriennummer auf einen kleinen weißen Aufkleber unter dem Kopfpolster. Arai graviert einen Code in den D-Ring des Kinnriemens: Der Buchstabe steht für das Jahr, beginnend mit A für 2001, danach folgt der Monat, O11 bedeutet also November 2015. Caberg bringt eine Markierung auf der Innenschale unter dem herausnehmbaren Innenfutter an. Auf dem eingenähten ECE-Etikett stehen E-Zeichen, Genehmigungsnummer und Produktionsseriennummer. Vorgeschrieben ist laut UN-Regelung Nr. 22, Absatz 4.1.1, das Herstellungsjahr auf dem Helm, nicht aber die Stelle. Schuberth nennt in der FAQ nur den Ort der Seriennummer, beim C5 und E2 auf dem ECE-Etikett am Nackenband. Shoei braucht das Datum auch für Garantieanträge.
Motorradhelm runtergefallen, muss ich ihn ersetzen?
Hier widersprechen sich die Hersteller. Schuberth schreibt, nach einem Fall auch aus weniger als 1 m Höhe sei die volle Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet und der Helm müsse ausgetauscht werden. HJC nennt einen Fall aus 1,20 m als möglicherweise ausreichend für einen Schaden. Shoei dagegen schreibt, aus geringer Höhe passiere einem leeren Helm in der Regel nichts außer Schäden an Lack oder Anbauteilen; bei erkennbar beschädigter Außenschale sofort ersetzen. Arai hält einen Fall aus niedriger Höhe normalerweise für kein Problem, je nach Untergrund, und rät im Zweifel zu einem neuen Helm.
Weiterlesen
- Motorradhelm — Bauarten, Norm und Helmpflicht
- ECE 22.06 erklärt — was auf dem Etikett im Helm steht
- Integralhelme im Vergleich — Schuberth, Shoei, Caberg, HJC und weitere
- Klapphelme im Vergleich
- Jethelme im Vergleich
- Helmgröße — Kopfumfang messen vor dem Neukauf
- Helmschloss — den Helm am Motorrad anschließen statt ihn auf den Sitz zu legen
- Methodik — wie ich Herstellerangaben prüfe