Führerschein A1: 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg ab 16 – und nach zwei Jahren mit einer Prüfung zu A2

Der 16. Geburtstag steht im Kalender, auf dem Anmeldebogen der Fahrschule ist „A1“ angekreuzt. Was damit erlaubt ist, steht in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Krafträder bis 125 cm³ — aber nur, wenn zwei weitere Grenzen ebenfalls passen.

Drei Grenzen gelten gleichzeitig: 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg

Laut § 6 FeV umfasst die Klasse A1 Krafträder, auch mit Beiwagen, mit höchstens 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW Leistung und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Dazu kommen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW. In dieser Form gilt sie seit dem 19.01.2013.

„Führerschein 125ccm“ greift deshalb zu kurz: Eine 125er mit mehr als 11 kW fällt nicht unter A1, auch wenn der Hubraum passt. Bei voller Leistung von 11 kW verlangt die dritte Grenze rechnerisch mindestens 110 kg Gewicht (11 kW ÷ 0,1 kW/kg). Welches Gewicht gemeint ist, legt der Text der FeV nicht fest.

Führerscheinklasse A1 · geprüft am 11.10.2026

  • 125 cm³ · 11 kW · 0,1 kW/kg — Die Klasse A1 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW. gilt seit 19.01.2013 · gesetze-im-internet.de
  • 16 Jahre — Das Mindestalter für A1 beträgt 16 Jahre. gesetze-im-internet.de
  • enthält AM — A1 schließt die Klasse AM ein. gesetze-im-internet.de
  • Grundstoff 12 DS (6 mit Vorbesitz) + Zusatzstoff 4 DS — Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff (6 bei vorhandener Fahrerlaubnis) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff für A1. gesetze-im-internet.de
  • 5 + 4 + 3 = 12 × 45 Min. — Beim Ersterwerb von A1 sind mindestens 12 besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben: 5 Überland, 4 Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. gesetze-im-internet.de
  • 70 Min. (30 Min. Fahrzeit) — Die praktische Prüfung A1 dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit. Das Prüfungsfahrzeug muss ein A1-Kraftrad ohne Beiwagen mit höchstens 11 kW, höchstens 0,1 kW/kg Leistung/Leermasse, mindestens 90 km/h und – mit Verbrennungsmotor – mindestens 120 cm³ sein. gesetze-im-internet.de
  • Schlüsselzahl 79.05 — Die Schlüsselzahl 79.05 steht für Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg. gesetze-im-internet.de
  • Aufstieg A1 → A2 nach 2 Jahren — Nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A1 genügt für die Erweiterung auf A2 eine praktische Prüfung (Aufstieg); die Ausbildungsvorschriften gelten dann nicht. gesetze-im-internet.de

Ab 16 ohne Zusatzauflage, aber mit Probezeit und 0,0 Promille

Für A1 nennt § 10 FeV nur das Mindestalter 16 — ohne eine Auflage wie bei AM, die bis zum 16. Geburtstag nur im Inland gilt. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate, die Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag erlaubt.

Wer A1 als ersten Führerschein bekommt, fährt laut § 2a StVG zwei Jahre auf Probe. Nach § 24c StVG gilt in der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag: kein Alkohol und kein THC am Lenker.

A1 liegt zwischen Roller und A2 und schließt AM ein

Die Klassen sind geschachtelt: A1 enthält AM, A2 enthält A1 und AM, A enthält alle drei. Die Klasse B enthält AM, aber nicht A1.

Führerscheinklassen für Motorräder, Roller und Mofas · geprüft am 11.10.2026

KlasseFahrzeugeMindestalterLeistung/HubraumEinschlussQuelle
AMLeichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, dreirädrige Kleinkrafträder (L2e), leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (L6e)15 Jahre (bis 16 nur im Inland)Grenzwerte der EU-Fahrzeugklassen nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (L1e-B: höchstens 45 km/h, 50 cm³ bei Ottomotor, 4 kW – siehe Thema AM)–gesetze-im-internet.de
A1Krafträder (auch mit Beiwagen); dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW16 Jahrebis 125 cm³, höchstens 11 kW, höchstens 0,1 kW/kgAMgesetze-im-internet.de
A2Krafträder (auch mit Beiwagen)18 Jahrehöchstens 35 kW, höchstens 0,2 kW/kg, nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW abgeleitetA1, AMgesetze-im-internet.de
AKrafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h; dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW24 Jahre direkt; 20 Jahre nach 2 Jahren A2; 21 Jahre für dreirädrige über 15 kWkeine LeistungsobergrenzeA2, A1, AM (nicht bei Schlüsselzahl 79.03/79.04)gesetze-im-internet.de
B mit Schlüsselzahl 196Krafträder (auch mit Beiwagen) im Inland25 Jahre; Klasse B seit mindestens 5 Jahrenbis 125 cm³, höchstens 11 kW, höchstens 0,1 kW/kg–gesetze-im-internet.de
Mofa-PrüfbescheinigungMofas (einspurig, bauartbedingt höchstens 25 km/h) sowie L1e-B, L2e-P und L2e-U bis 25 km/h15 Jahrehöchstens 25 km/h–gesetze-im-internet.de

Mindestalter nach § 10 FeV (Mofa: § 10 Absatz 3 FeV). Einschluss nach § 6 Absatz 3 FeV. Die Klasse B schließt AM ebenfalls ein.

A1 mit Autoführerschein: Erweiterung oder Schlüsselzahl 196

Wer die Klasse B schon hat, kommt auf zwei Wegen zur 125er. Der reguläre Weg ist die Erweiterung um A1. Dann genügen 6 statt 12 Doppelstunden Grundstoff, dazu 4 Doppelstunden Zusatzstoff; die Theorieprüfung hat bei einer Erweiterung 20 Fragen mit höchstens 6 Fehlerpunkten. Eine neue Probezeit gibt es laut § 2a StVG nicht.

Der zweite Weg ist die Schlüsselzahl 196, keine eigene Klasse, sondern ein Eintrag zur Klasse B (§ 6b FeV, seit 31.12.2019): ab 25 Jahren, mit mindestens fünf Jahren Klasse B, nach 9 Einheiten zu 90 Minuten Fahrerschulung (4 Theorie, 5 Praxis) und ohne Prüfung. Die Grenzen sind dieselben wie bei A1, gefahren werden darf mit B196 aber nur im Inland. Die Klasse A1 dagegen legt die Richtlinie 2006/126/EG EU-weit fest.

Die Ausbildung: 16 Doppelstunden Theorie und 12 Sonderfahrten

Ohne Vorbesitz umfasst der Unterricht laut Anlage 2.8 FahrschAusbO mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Nach der Grundausbildung folgen mindestens 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Eine Überland- und eine Autobahnfahrt müssen je mindestens zwei Einheiten dauern. Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) will die feste Zahl abschaffen; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026).

Die Theorieprüfung hat 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten, erlaubt sind höchstens 10 Fehlerpunkte; zwei falsch beantwortete 5-Punkte-Fragen bedeuten immer „nicht bestanden“. Die praktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten Fahrzeit, mit sechs Grundfahraufgaben.

Die Prüfgebühren sind bundesweit gleich (GebOSt): 11,10 € Theorie, 9,90 € Zuschlag am PC, 136,70 € Praxis, jeweils ohne Umsatzsteuer, die hinzukommen kann. Fahrschulpreise regelt keine Verordnung; dazu mehr unter Kosten des Motorradführerscheins und im Kostenrechner.

Nach zwei Jahren reicht für A2 eine praktische Prüfung

Wer A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, braucht für A2 nach § 15 FeV nur eine praktische Prüfung, ohne Pflichtausbildung und ohne Pflicht-Sonderfahrten. Diese Aufstiegsprüfung dauert mindestens 60 Minuten mit vier Grundfahraufgaben und kostet 118,60 € (Nr. 402.1a GebOSt). Wer mit 16 anfängt, erreicht so mit 18 das Mindestalter für A2 — und nach zwei weiteren Jahren mit 20 den Aufstieg auf Klasse A.

Wer früher wechseln will, durchläuft eine Erweiterung mit mindestens 6 Sonderfahrten (3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelheit). Welche Motorräder unter die A2-Grenzen fallen, prüft der A2-Check.

Fallstricke

  • Hubraum allein reicht nicht. Eine 125er mit mehr als 11 kW oder mehr als 0,1 kW/kg liegt außerhalb von A1.
  • B196 ist nicht A1. Die Schlüsselzahl gilt nur im Inland, und § 15 FeV spricht beim Aufstieg von Inhabern der Klasse A1.
  • Die Frist läuft ab Erteilung. Die zwei Jahre zählen laut § 17 FeV ab der Erteilung von A1; die Aufstiegsprüfung ist frühestens einen Monat vor ihrem Ablauf möglich.
  • Ein versäumter Termin kostet voll. Fällt die Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr erhoben.

Was praktisch hilft

  1. Beim Modell alle drei Werte prüfen. Hubraum, Leistung in kW und Gewicht laut Hersteller; passt einer davon nicht, ist es kein A1-Kraftrad.
  2. Früh mit der Theorie anfangen. Drei Monate vor dem 16. Geburtstag ist die Prüfung möglich, danach bleiben zwölf Monate für die Fahrprüfung.
  3. Ausrüstung nach Norm auswählen. Für Helme gilt die Helmpflicht nach § 21a StVO; welche Normen Helm und Bekleidung tragen, steht unter Motorradhelm und Schutzklassen.

Was ich noch nicht weiß

  • Welches Gewicht für 0,1 kW/kg zählt. § 6 FeV sagt „Gewicht“, Anlage 7 beim Prüfungsfahrzeug „Leermasse“. Eine Auslegung von Kraftfahrt-Bundesamt oder Verkehrsministerium habe ich nicht gefunden; bei leichten 125ern mit 11 kW entscheidet genau das.
  • Ob B196 als Vorbesitz für den Aufstieg zählt. Nach dem Wortlaut von § 15 FeV nicht; eine ausdrückliche Regel oder Behördenauskunft fehlt.
  • Wann die Fahrschulreform kommt. Der Entwurf BR-Drucksache 365/26 sieht überwiegend den 01.07.2027 vor, mit 40 Minuten Prüfung und 78,10 € Gebühr. Der Bundesrat hat noch nicht entschieden.
  • Wie Deutschland die neue EU-Richtlinie umsetzt. Die Richtlinie (EU) 2025/2205 verlangt für das A1-Prüfungsfahrzeug 80 statt 90 km/h; umzusetzen ist sie bis 26.11.2028.

Häufige Fragen

Was darf man mit dem Führerschein A1 fahren?

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit höchstens 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW Leistung und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Alle drei Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten sein; so steht es in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dazu kommen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW. Die Klasse A1 schließt außerdem die Klasse AM ein, also Kleinkrafträder bis 45 km/h. Eine 125er mit mehr als 11 kW fällt nicht darunter, auch wenn der Hubraum passt. Für stärkere Motorräder braucht man A2 oder A.

Ab wann darf man den A1 Führerschein machen?

Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt nach § 10 FeV 16 Jahre. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag erlaubt, die praktische frühestens einen Monat davor. Zwischen Theorie und Praxis dürfen höchstens zwölf Monate liegen, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. Eine Auflage bis 18 nennt § 10 FeV für A1 nicht. Wer A1 als ersten Führerschein bekommt, fährt zwei Jahre auf Probe, und bis zum 21. Geburtstag gilt nach § 24c StVG das Verbot von Alkohol und THC am Lenker.

Kann man mit dem Autoführerschein 125ccm fahren?

Nicht automatisch. Die Klasse B schließt nur AM ein, also Kleinkrafträder bis 45 km/h. Für eine 125er gibt es zwei Wege: die Erweiterung um A1 mit Ausbildung, Theorie- und Praxisprüfung, oder die Schlüsselzahl 196 zur Klasse B. Für B196 muss man mindestens 25 Jahre alt sein und die Klasse B seit fünf Jahren besitzen; verlangt werden 9 Einheiten zu 90 Minuten Fahrerschulung, aber keine Prüfung. Die Grenzen sind dieselben wie bei A1: 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg. Mit B196 darf man nur in Deutschland fahren, mit A1 auch im EU-Ausland.

Was kostet die Prüfung für den Führerschein A1?

Die Prüfgebühren stehen bundesweit einheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die theoretische Prüfung kostet 11,10 €, für die Prüfung am PC kommen 9,90 € hinzu. Die praktische Prüfung für A1 kostet 136,70 €. Zusammen sind das 157,70 € für die Prüfstelle, jeweils ohne Umsatzsteuer, die hinzugerechnet werden kann. Nicht enthalten sind die Preise der Fahrschule für Grundbetrag, Fahrstunden und Sonderfahrten; die legt jede Fahrschule selbst fest. Ein Verordnungsentwurf sieht 78,10 € für die Praxisprüfung vor, beschlossen ist er nicht (Stand 11.10.2026). Für den späteren Aufstieg auf A2 werden 118,60 € fällig.

Wie kommt man von A1 auf A2?

Nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A1 genügt nach § 15 FeV eine praktische Prüfung. Die Ausbildungsvorschriften gelten dann nicht: keine Pflichtstunden, keine Pflicht-Sonderfahrten, keine Theorieprüfung. Die Aufstiegsprüfung dauert mindestens 60 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit und vier Grundfahraufgaben, die Gebühr der Technischen Prüfstelle beträgt 118,60 €. Möglich ist sie frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre. Wer früher wechseln will, macht eine Erweiterung mit Ausbildung und mindestens 6 Sonderfahrten. Die Aufstiegsregel gilt nicht für A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 oder 79.04.

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Ich betreibe zweitaktgeber.de und sammle hier, was Führerscheinrecht, Normen und Hersteller zum Motorradfahren wirklich sagen – jede Zahl mit Quelle und Prüfdatum. Den Motorradführerschein mache ich 2027; bis dahin stammen alle Angaben aus Gesetzestexten, Normen und Herstellerdaten, nicht aus eigener Erfahrung.