Wer sich mit 19 bei einer Fahrschule für den Motorradführerschein anmeldet, kann die offene Klasse A noch nicht direkt machen: Nach § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung gibt es sie ohne Vorbesitz erst mit 24 Jahren. Möglich ist A2 – und nach zwei Jahren A2 der Aufstieg auf A mit nur einer praktischen Prüfung. Welche Klasse passt, entscheidet beim Motorrad vor allem das Geburtsdatum.
Alle Regeln stammen aus Gesetz und Verordnung und stehen mit Quelle und Prüfdatum in einer Faktendatei, die alle Führerscheinseiten und Werkzeuge nutzen. Eigene Fahrschulerfahrung steckt noch nicht darin: Ich mache den Motorradführerschein 2027.
Angaben zu Führerschein und Normen zuletzt geprüft zwischen 08.10.2026 und 12.10.2026.
Vier Klassen, und das Mindestalter entscheidet: AM ab 15, A1 ab 16, A2 ab 18, A ab 24
Für motorisierte Zweiräder kennt § 6 FeV die Klassen AM, A1, A2 und A; EU-weit gelten sie in dieser Form seit dem 19.01.2013. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren für AM, 16 für A1, 18 für A2 und 24 für die Klasse A bei direktem Zugang. Wer zwei Jahre A2 besitzt, darf A schon mit 20 machen und braucht dafür keine neue Ausbildung, nur eine praktische Prüfung.
Die Klassen bauen aufeinander auf: A schließt A2, A1 und AM ein, A2 schließt A1 und AM ein, A1 schließt AM ein. Auch der Autoführerschein der Klasse B enthält AM. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis, und „B196“ ist keine eigene Klasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B.
Motorrad-Führerscheinklassen im Überblick: Fahrzeuge, Alter, Leistung
Führerscheinklassen für Motorräder, Roller und Mofas · geprüft am 11.10.2026
| Klasse | Fahrzeuge | Mindestalter | Leistung/Hubraum | Einschluss | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, dreirädrige Kleinkrafträder (L2e), leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (L6e) | 15 Jahre (bis 16 nur im Inland) | Grenzwerte der EU-Fahrzeugklassen nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (L1e-B: höchstens 45 km/h, 50 cm³ bei Ottomotor, 4 kW – siehe Thema AM) | – | gesetze-im-internet.de |
| A1 | Krafträder (auch mit Beiwagen); dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW | 16 Jahre | bis 125 cm³, höchstens 11 kW, höchstens 0,1 kW/kg | AM | gesetze-im-internet.de |
| A2 | Krafträder (auch mit Beiwagen) | 18 Jahre | höchstens 35 kW, höchstens 0,2 kW/kg, nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW abgeleitet | A1, AM | gesetze-im-internet.de |
| A | Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h; dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW | 24 Jahre direkt; 20 Jahre nach 2 Jahren A2; 21 Jahre für dreirädrige über 15 kW | keine Leistungsobergrenze | A2, A1, AM (nicht bei Schlüsselzahl 79.03/79.04) | gesetze-im-internet.de |
| B mit Schlüsselzahl 196 | Krafträder (auch mit Beiwagen) im Inland | 25 Jahre; Klasse B seit mindestens 5 Jahren | bis 125 cm³, höchstens 11 kW, höchstens 0,1 kW/kg | – | gesetze-im-internet.de |
| Mofa-Prüfbescheinigung | Mofas (einspurig, bauartbedingt höchstens 25 km/h) sowie L1e-B, L2e-P und L2e-U bis 25 km/h | 15 Jahre | höchstens 25 km/h | – | gesetze-im-internet.de |
Mindestalter nach § 10 FeV (Mofa: § 10 Absatz 3 FeV). Einschluss nach § 6 Absatz 3 FeV. Die Klasse B schließt AM ebenfalls ein.
Die Grenzen in Kurzform: A1 bis 125 cm³, höchstens 11 kW und 0,1 kW/kg (A1-Führerschein). A2 bis 35 kW und 0,2 kW/kg, und das Motorrad darf nicht von einer Maschine mit über 70 kW abgeleitet sein (A2-Führerschein). A hat keine Leistungsgrenze (A-Führerschein). AM gilt unter anderem für Kleinkrafträder der EU-Klasse L1e-B mit höchstens 45 km/h, bei Ottomotor höchstens 50 cm³ und 4 kW (AM-Führerschein).
Für DDR-Kleinkrafträder wie die Simson S51 reicht nach § 76 Nr. 8 FeV die Klasse AM, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr kamen. Kleinkrafträder fahren zulassungsfrei, aber nur mit Versicherungskennzeichen, das vom 1. März bis Ende Februar gilt.
Ob ein bestimmtes Motorrad unter die A2-Grenze fällt, rechnet der A2-Check aus Leistung, Gewicht und Ausgangsleistung nach. Modelle mit Herstellerdaten stehen unter A2-Motorräder und lassen sich im Motorrad-Vergleich nebeneinanderstellen.
Der Ablauf vom Antrag bis zur Prüfung folgt festen Fristen
Die Fahrschule für das Motorrad sucht man sich selbst aus; sie wird im Antrag angegeben. Danach gibt die Fahrerlaubnis-Verordnung diese Reihenfolge vor:
- Antrag stellen. Frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter, schriftlich oder elektronisch bei der Fahrerlaubnisbehörde. Beizufügen sind ein Geburtsnachweis, ein Lichtbild nach der Passverordnung, eine Sehtestbescheinigung (höchstens zwei Jahre alt) und der Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung mit neun Einheiten zu je 45 Minuten.
- Theorieunterricht. Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff für A1, A2 oder A; mit vorhandener Fahrerlaubnis reichen 6 Doppelstunden Grundstoff. Für AM sind es 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Mehr als zwei Doppelstunden am Tag sollen es nicht sein, auch nicht im Intensivkurs.
- Fahrstunden und Sonderfahrten. Erst die Grundausbildung, dann mindestens 12 besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für AM schreibt die Ausbildungsordnung keine vor. Einzelheiten unter Sonderfahrten.
- Theorieprüfung. Frühestens drei Monate vor dem Mindestalter.
- Praktische Prüfung. Frühestens einen Monat vor dem Mindestalter, erst nach bestandener Theorie und spätestens zwölf Monate danach – sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit.
- Führerschein aushändigen lassen. Zwischen praktischer Prüfung und Aushändigung dürfen höchstens zwei Jahre liegen.
Antrag auf Fahrerlaubnis: Sehtest, Erste Hilfe, Lichtbild, Fristen · geprüft am 08.10.2026
- 6 Monate vor Mindestalter — Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. gesetze-im-internet.de
- schriftlich oder elektronisch — Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch gestellt; anzugeben sind unter anderem die Personendaten, der Wohnsitz und die ausbildende Fahrschule. gesetze-im-internet.de
- Geburtsnachweis, Passbild, Sehtest, Erste Hilfe — Dem Antrag sind ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, ein Lichtbild nach der Passverordnung, für AM, A1, A2 und A eine Sehtestbescheinigung (oder ein augenärztliches Zeugnis) und ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe beizufügen. gesetze-im-internet.de
- Sehtest höchstens 2 Jahre alt — Den Sehtest führt eine amtlich anerkannte Sehteststelle nach DIN 58220 Teil 6 (Ausgabe April 2021) durch; Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. gesetze-im-internet.de
- 9 × 45 Min.; bei Erweiterung nicht erneut — Die Schulung in Erster Hilfe umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; bei einer Erweiterung ist kein neuer Nachweis nötig, wenn bereits eine solche Schulung absolviert wurde. gesetze-im-internet.de
- 5,10 € + 35,70 € — Für die Prüfung des Antrags erhebt die Fahrerlaubnisbehörde 5,10 Euro (Nr. 201 GebOSt) und für Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis 35,70 Euro (Nr. 202.1 GebOSt). gesetze-im-internet.de
- höchstens 2 Jahre — Zwischen der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins dürfen höchstens zwei Jahre liegen, sonst verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. gesetze-im-internet.de
Die Prüfung: 30 Fragen, dann mindestens 70 Minuten auf dem Motorrad
Die theoretische Prüfung beim Ersterwerb hat 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten; erlaubt sind höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsch beantwortete 5-Punkte-Fragen bedeuten immer durchgefallen. Wer schon einen Führerschein hat und erweitert, beantwortet 20 Fragen und darf höchstens 6 Fehlerpunkte haben.
Die praktische Prüfung für A1, A2 und A dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit, mit sechs Grundfahraufgaben wie Slalom, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung und Ausweichen. Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.
Theoretische und praktische Prüfung A1, A2, A · geprüft am 11.10.2026
- 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte — Die theoretische Prüfung beim Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2 oder A umfasst 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten; zulässig sind höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten führen immer zum Nichtbestehen. gesetze-im-internet.de
- 20 Fragen, max. 6 Fehlerpunkte — Bei einer Erweiterung (z. B. B auf A) umfasst die Theorieprüfung 20 Fragen mit 72 Punkten; zulässig sind höchstens 6 Fehlerpunkte. gesetze-im-internet.de
- 2–5 Punkte je Frage — Jede Frage ist mit 2 bis 5 Punkten bewertet; jede Prüfung enthält Fragen aus Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff. gesetze-im-internet.de
- Theorie −3 Monate, Praxis −1 Monat — Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. gesetze-im-internet.de
- Theorie −3 Monate, Praxis −1 Monat — Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters und erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden. gesetze-im-internet.de
- 12 Monate — Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Theorieprüfung abgelegt werden, sonst verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. gesetze-im-internet.de
- 70 Min. / Aufstieg 60 Min. — Die praktische Prüfung für A1, A2 (Direkteinstieg) und A dauert mindestens 70 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit; beim Aufstieg mindestens 60 Minuten mit 30 Minuten Fahrzeit. gesetze-im-internet.de
- 6 Grundfahraufgaben (Aufstieg 4) — Bei A1, A2 und A werden sechs Grundfahraufgaben gefahren: Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen nach Abbremsen sowie je eine Wahlaufgabe (Slalom oder Langer Slalom; Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt). Beim stufenweisen Aufstieg sind es vier. gesetze-im-internet.de
- ≈ ½ außerorts, Funk — Etwa die Hälfte der Fahrzeit soll außerhalb geschlossener Ortschaften liegen, möglichst auch auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen; geprüft wird mit einseitigem Führungsfunk. gesetze-im-internet.de
- Wiederholung nach ≥ 2 Wochen — Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. gesetze-im-internet.de
- Deutsch + 12 Fremdsprachen — Die Theorieprüfung kann auf Deutsch oder in zwölf Fremdsprachen abgelegt werden; Kurmandschi und Ukrainisch kommen ab dem 1. April 2027 hinzu. gesetze-im-internet.de
- Entwurf: 40/25 Min., max. 3 Fehler — Ein Verordnungsentwurf (BR-Drucksache 365/26) sieht für AM, A1, A2 und A 40 Minuten Prüfungsdauer mit 25 Minuten Fahrzeit und für die Theorie 30 Fragen zu je einem Punkt mit höchstens 3 Fehlerpunkten vor; beschlossen ist das nicht (Stand 11.10.2026). Laut Entwurf träte die Fahrschüler-Ausbildungsordnung mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft, die neue Verordnung gälte ab 01.01.2027, die Fristen in § 18 Abs. 2 FeV fielen ab 01.07.2027 weg. dserver.bundestag.de
Von A2 auf A reicht nach zwei Jahren eine praktische Prüfung
Den stufenweisen Weg regelt § 15 FeV: Wer seit mindestens zwei Jahren A2 besitzt, braucht für A nur eine praktische Prüfung, ohne Pflichtausbildung und ohne Sonderfahrten. Die Prüfung darf frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre stattfinden, dauert mindestens 60 Minuten mit vier statt sechs Grundfahraufgaben und kostet bei der Prüfstelle 118,60 Euro. Dasselbe gilt für den Schritt von A1 auf A2.
Wer vor Ablauf der zwei Jahre erweitert, durchläuft eine Ausbildung mit mindestens 6 Sonderfahrten (3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelheit), und für A gilt dann das Mindestalter von 24 Jahren. Mit 18 auf A2 angefangen, ist A über den Aufstieg also mit 20 erreichbar, direkt erst mit 24.
B196: 125er mit Autoführerschein, ohne Prüfung, nur in Deutschland
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, kann die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen. Damit sind im Inland Krafträder bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg erlaubt, also die Grenzen von A1. Statt einer Prüfung verlangt § 6b FeV eine Fahrerschulung in der Fahrschule: mindestens neun Einheiten zu je 90 Minuten, davon vier Theorie und fünf Praxis. Zwischen Schulung und Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen. Im Ausland gilt die Schlüsselzahl nicht. Mehr unter B196.
Probezeit: zwei Jahre, aber nur beim ersten Führerschein
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis gilt nach § 2a StVG eine Probezeit von zwei Jahren. Wer schon einen Autoführerschein mit Probezeit erworben hat, bekommt mit dem Motorradführerschein keine neue; AM ist ganz ausgenommen.
Fest sind nur Prüfgebühren und Sonderfahrten, den Rest legt die Fahrschule fest
Bundesweit einheitlich sind die Gebühren der Technischen Prüfstelle: 11,10 Euro für die Theorieprüfung, 9,90 Euro Zuschlag bei der Prüfung am PC und 136,70 Euro für die praktische Prüfung A1, A2 oder A, laut Gebührenordnung jeweils ohne Umsatzsteuer. Die Fahrerlaubnisbehörde nimmt 5,10 Euro für die Prüfung des Antrags und 35,70 Euro für die Erteilung. Grundbetrag, Fahrstunden und Sonderfahrten kosten, was die Fahrschule in ihrem Preisaushang nennt. Die Aufstellung steht unter Motorradführerschein-Kosten, der Kostenrechner rechnet mit den Preisen der eigenen Fahrschule.
Fallstricke
- Theorie verfällt. Liegt die praktische Prüfung mehr als zwölf Monate nach der bestandenen Theorie, ist die Theorieprüfung ungültig.
- Gedrosselt heißt nicht automatisch A2. Ein auf 35 kW gedrosseltes Motorrad ist nur zulässig, wenn die offene Version höchstens 70 kW hat.
- Zu früh erweitert. Wer erweitert, bevor die zwei Jahre um sind, bekommt keinen Aufstieg mit nur einer Prüfung, sondern eine Ausbildung mit Sonderfahrten.
Was praktisch hilft
- Vom Geburtstag rückwärts planen. Antrag sechs Monate, Theorieprüfung drei Monate, praktische Prüfung einen Monat vor dem Mindestalter.
- Erste Hilfe und Sehtest früh erledigen. Beide gehören zum Antrag; bei einer Erweiterung ist kein neuer Erste-Hilfe-Nachweis nötig.
- Preisaushänge vergleichen. Nach § 32 Fahrlehrergesetz muss die Fahrschule ihre Entgelte in den Geschäftsräumen aushängen, für jede Klasse getrennt.
- Helm und Kleidung nach Norm auswählen. Was die Prüfnormen bedeuten, steht unter Motorradhelm und Schutzklassen.
Was ich noch nicht weiß
- Ob die Fahrschulreform kommt. Der Verordnungsentwurf BR-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026 würde die feste Zahl der Sonderfahrten abschaffen, die praktische Prüfung auf 40 Minuten mit 25 Minuten Fahrzeit kürzen und in der Theorie 30 Fragen zu je einem Punkt mit höchstens 3 Fehlerpunkten vorsehen. Der Bundesrat hat noch nicht entschieden (Stand 11.10.2026). Nach einem Beschluss prüfe ich alle Führerscheinseiten neu.
- Wie lange die Theorieprüfung dauert. Weder die FeV noch ihre Anlage 7 nennen eine Dauer; geregelt ist das in einer Prüfungsrichtlinie im Verkehrsblatt, die ich nicht frei abrufbar gefunden habe.
- Ob B196 als Vorbesitz für den Aufstieg zählt. § 15 FeV spricht von Inhabern der Klasse A1, B196 ist eine Schlüsselzahl zur Klasse B. Nach dem Wortlaut zählt sie nicht; eine Aussage einer Behörde dazu habe ich nicht gefunden.
- Wie viele Fahrstunden man tatsächlich braucht. Vorgeschrieben ist nur die Zahl der Sonderfahrten. Meine eigenen Zahlen trage ich nach, wenn ich 2027 durch bin.
Häufige Fragen
Welchen Motorradführerschein kann man mit 18 machen?
Mit 18 ist A2 die höchste Klasse, die man direkt erwerben kann; sie schließt A1 und AM ein. A2 erlaubt Motorräder bis 35 kW mit höchstens 0,2 kW/kg, die nicht von einer Maschine mit mehr als 70 kW abgeleitet sind. Die offene Klasse A gibt es nach § 10 FeV direkt erst mit 24 Jahren. Wer zwei Jahre A2 besitzt, kann mit 20 auf A aufsteigen und braucht dafür nur eine praktische Prüfung von mindestens 60 Minuten, keine Pflichtausbildung. Die Theorieprüfung für A2 ist frühestens drei Monate vor dem 18. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.
Ab wann kann man den Motorradführerschein machen?
Das Mindestalter hängt von der Klasse ab: AM ab 15 Jahren (bis 16 nur im Inland), A1 ab 16, A2 ab 18 und A ab 24 oder ab 20 mit zwei Jahren A2-Vorbesitz. Anfangen kann man früher. Den Antrag darf man frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, die Theorieprüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher ablegen. Zwischen bestandener Theorie und praktischer Prüfung dürfen höchstens zwölf Monate liegen, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit.
Kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren?
Mit der Klasse B allein nur Fahrzeuge der Klasse AM, also etwa Kleinkrafträder bis 45 km/h. Für 125er gibt es die Schlüsselzahl 196: Wer mindestens 25 Jahre alt ist und die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, kann sie nach einer Fahrerschulung von neun Einheiten zu je 90 Minuten eintragen lassen, vier davon Theorie und fünf Praxis. Eine Prüfung sieht § 6b FeV nicht vor. Erlaubt sind dann Krafträder bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg, aber nur in Deutschland. Für größere Motorräder braucht man A2 oder A.
Wie läuft die Motorradprüfung ab?
Zuerst kommt die Theorie: 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten, höchstens 10 Fehlerpunkte, und zwei falsche Fragen mit je 5 Punkten führen immer zum Nichtbestehen. Bei einer Erweiterung, etwa von B auf A2, sind es 20 Fragen mit höchstens 6 Fehlerpunkten. Die praktische Prüfung folgt nach bestandener Theorie, spätestens zwölf Monate danach. Für A1, A2 und A dauert sie mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit. Dazu gehören sechs Grundfahraufgaben, darunter Slalom, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung und Ausweichen. Etwa die Hälfte der Fahrzeit soll außerorts liegen, die Anweisungen kommen über Funk.
Gibt es beim Motorradführerschein eine neue Probezeit?
Nur wenn es der erste Führerschein ist. Die Probezeit von zwei Jahren knüpft nach § 2a StVG an den erstmaligen Erwerb an. Wer schon einen Autoführerschein mit Probezeit erworben hat, bekommt mit A1, A2 oder A keine neue. Die Klasse AM ist von der Probezeit ausgenommen; wird AM erstmals erweitert, etwa auf A1, wird diese Klasse auf Probe erteilt. Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt beim Fahren ein Alkohol- und THC-Verbot.
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- B196 – 125er mit Autoführerschein
- Motorradführerschein-Kosten – was amtlich feststeht
- Kostenrechner – mit den Preisen der eigenen Fahrschule
- A2-Check – passt das Motorrad zur A2-Grenze
- Methodik – wie ich Regeln prüfe und datiere
- Motorradhelm — Bauarten, Norm und Helmpflicht
- Motorradbekleidung — Ausrüstung für die ersten Fahrstunden
- Motorrad für Anfänger — das passende erste Motorrad
- Intensiv- oder Ferienkurs — Theorie höchstens zwei Doppelstunden am Tag
- Versicherungskennzeichen — für Mofa und Moped